Reinhardstraße , Aufweitung im Einmündungsbereich in die Trierer Straße
FB 61/0681/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Müller berichtet, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (BV 0) habe den Beschluss einstimmig gefasst mit dem Zusatz: “Darüber hinaus bittet die BV Aachen-Mitte um Umsetzung der Maßnahme in 2017, auch um die zugesagten weiteren Maßnahmen nicht zu gefährden oder zu behindern.“
Vor zwei Monaten habe hierzu ein Ortstermin stattgefunden.
Frau Conradt dankt für die Klarstellung. In der BV 0 sei kritisiert worden, dass die Umsetzung dieser relativ kleinen und mit geringem finanziellen Aufwand verbundenen Maßnahme erst 2018 erfolgen soll. Außerdem sollten die Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straßeund die Maßnahmen im Bereich Trierer Platz und Schopenhauerstraße sich nicht gegenseitig behindern,weshalb die BV 0 dafür plädiert habe, die vorliegende Maßnahme noch in 2017 durchzuführen.
Auf die Frage des Herrn Ferrari nach der Einstufung der Wichtigkeit im Verhältnis zur Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen antwortet Frau Poth, wenn diese Maßnahme als Wichtigste erachtet werde, müssten dafür andere aus dem Budget zurückgestellt werden.
Der Vorsitzende klärt die Vorgehensweise der Abstimmung über den Beschluss der BV 0 sowie den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Zu dem Antragder BV 0, den Beschluss des Mobilitätsausschusses entsprechend zu erweitern, schlägt Frau Poth vor,diesen heute zurückzustellen und zunächst den Beschluss gemäß dem Verwaltungsvorschlag zu fassen. Die Verwaltung könnedann prüfen, welchen Stellenwert die Maßnahme hat bzw. welche Maßnahme dafür zurückgestellt werden kann, und dies dem Ausschussspäter zur Entscheidung vorlegen.
Der Vorsitzende Herr Ferrari stellt Einvernehmen über diese Vorgehensweise fest.
Der Ausschuss fasst dann folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straße gemäß Plan-Nr. 2017/04-01 zu beschließen.
Der Mobilitätsauschuss beschließt die Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straße gemäß Plan-Nr. 2017/04-01.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Reinhardstraße entsteht regelmäßig ein Rückstau, der von der Signalanlage an der Trierer Straße bis über die Don-Bosco-Straße hinweg reicht. Im Einmündungsbereich zur Trierer Straße steht nur eine Fahrspur zur Verfügung, so dass der Abfluss aus der Reinhardstraße durch Linksabbieger, die den Knoten nicht sofort räumen können, behindert wird.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotens zu verbessern, wäre es sinnvoll, im Aufstellbereich der Signalanlage eine überbreite Fahrspur zu markieren. Diese würde es ermöglichen, dass Geradeausfahrer und Rechtsabbieger neben den wartenden Linksabbiegern vorbei fahren können, ohne von diesen behindert zu werden. Wegen der geringen Anzahl von Linksabbiegern (maximal 3 pro Signalumlauf) reicht hierfür ein kurzer Aufweitungsbereich aus.
In der Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.2.2016wurde mitgeteilt, dass das Anlegen einer überbreiten Fahrspur im Aufstellbereich der Signalanlage am Knotenpunkt
Reinhardstraße/Trierer Straße ohne Umbau nicht realisierbar ist. Größere Fahrzeuge (Müllfahrzeug, LKW) benötigen beim Abbiegen, die heute vorhandenen Bewegungsflächen. Zwei in der Ausfahrt aus der Reinhardstraße nebeneinander fahrende oder stehende Pkw würden das Einbiegen dieser Fahrzeuge behindern. Laut Auskunft der Lidl-Filiale in der Reinhardstraße wird der Discounter mindestens einmal, in der Regel jedoch mehrmals täglich mit Sattelschleppern beliefert. Diese Fahrzeuge müssten in der Trierer Straße warten, bis der Verkehr aus der Reinhardstraße abgeflossen ist.
Bauliche Aufweitung der Reinhardstraße im Einmündungsbereich in die Trierer Straße
Das Markieren einer überbreiten Fahrspur ist nur dann möglich, wenn im Einmündungsbereich zur Trierer Straße bauliche Änderungen vorgenommen werden. Auf der Südseite der Reinhardstraße kann durch Zurückverlegen des Gehwegbordsteins um 2,55m und den Wegfall von zwei Parkplätzen der erforderliche Raum gewonnen werden (s. Anlage 1). Ein Sattelschlepper kann ohne Behinderung in die Reinhardstraße hinein fahren. Er muss dann allerdings mit der Weiterfahrt warten, bis genügend entgegenkommende Fahrzeuge in Richtung Trierer Straße abgeflossen sind, um am Senkrechtparkstreifen vorbei zu kommen. Nachfolgende rechtsabbiegende Pkw (laut Zählung sind dies selten mehr als 2 pro Umlauf) finden hinter einem wartenden Sattelschlepper in der Regel noch ausreichend viel Aufstellfläche, um den Verkehr auf der Trierer Straße nicht zu behindern. Der rechte Fahrstreifen in der Trierer Straße stadteinwärts wird nur in Ausnahmefällen blockiert werden.
In der Abwägung sollte dieser seltene Fall der Verkehrsbehinderung in Kauf genommen werden, um den Senkrechtparkstreifen in der Reinhardstraße und das dort vorhandene Baumbeet inklusive Baum zu erhalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Umbau betragen 17.000 Euro. Hierin enthalten ist die Erneuerung der Asphaltdecke im Bereich der Neumarkierung, da auf der stark beschädigten Fahrbahnoberfläche keine dauerhafte Markierung mehr möglich ist.
Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen. Eine Umsetzung ist danach voraussichtlich erst im Jahr 2018 möglich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 148.564,11 | 148.564,11 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 96.400 | 96.400 | 288.600 | 288.600 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 116.400 | 116.400 | 348.600 | 348.600 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 81229
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=81229
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-04-24 FB 61_0681_WP17 Reinhardstrasse _ Auf SAO.pdf
16.11.2024
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 01.06.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:44