5. Juli 2017 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 6Öffentlich

Ergebnisse der Messungen des Landesumweltamtes (LANUV) im Ortskern von Haaren, Alt-Haarener-Str. 20

FB 36/0176/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Meiners verweist auf die Verwaltungsvorlage.

Bezirksbürgermeister Corsten stellt fest, dass die Messungen in eine baustellenbedingte verkehrsarme Zeit fielen.

Insgesamt missbilligt die Bezirksvertretung entschieden die – wenn auch vergleichsweise geringe – Überschreitung der Grenzwerte.

Herr Meiners sichert weitere Messungen zu. Letztendlich müsse aber für die Stadt Aachen insgesamt eine vernünftige Lösung gefunden werden. Gerichtsentscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Vorgehensweise stünden in Kürze an.

Die Bezirksvertreter Schulz und Finsterer sehen im Zusammenhang mit der Luftqualität den Neubau am südlichen Ortseingang Alt-Haarener Straße sowie möglicherweise weitere Bebauung in dem Bereich kritisch. Sie erkundigen sich nach Möglichkeiten von Fahrverboten bzw. -beschränkungen (Lkw, Dieselfahrzeugen, 30-km-Geschwindigkeitsbegrenzungen) für die Alt-Haarener Straße.

Herr Meiners führt aus, dass der Fachbereich Umwelt von dem vorgenannten Neubau abgeraten habe. Im Interesse der Luftreinhaltung sollten noch vorhandene Baulücken in dem Bereich nicht geschlossen werden. Ein LkW-Verbot für übergeordnete Straßen sieht Herr Meiners aus verkehrstechnischer Sicht kritisch. Allerdings befinden sich derzeit Fahrzeugeinschränkungen z. B. im Hinblick auf den Einsatz von Elektrobussen in der Planung.

Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der hier in Rede stehenden Überschreitung von 10 % geht die Bezirksregierung laut Herrn Meiners – in Beantwortung der Fragen des Bezirksvertreters Finsterer - erfahrungsgemäß davon aus, dass sich die Werte an die Vorgaben angleichen, so dass diesbezüglich zunächst einmal keine Maßnahmen seitens der Bezirksregierung erfolgen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes sehe zahlreiche Maßnahmen vor, die auch für den Stadtbezirk Aachen-Haaren von Bedeutung seien.

Für die CDU-BVF sehen die Herren Corsten und Kogel nur eine großräumige Verkehrsführung über das Autobahnnetz als realistische Lösung. Seit Sperrung der Friedenstraße für den LKW-Verkehr sei dieser stark zurückgegangen; im Übrigen fehle es an der notwendigen Durchsetzbarkeit eines Durchfahrverbots.

Bezirksbürgermeister Corsten kündigt an, die Thematik im Herbst 2017 erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Nach weiterer Aussprache fasst die Bezirksvertretung Aachen-Haaren folgenden

Beschluss

einstimmigen Beschluss: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung

Dr. Markus Kremer

(Beigeordneter)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergebnisse der Messungen des Landesumweltamtes (LANUV) im Ortskern von Haaren, Alt-Haarener-Str. 20

  1. Vorbemerkungen

Die GRÜNEN-Fraktion der BV Haaren und nachfolgend die BV Haarenhatten in 2015 den Antrag gestellt, an der vielbefahrenen und lufthygienisch belasteten Alt-Haarener-Straße eine temporäre Luftmessstation durch das Landesumweltamt NRW (LANUV) errichten zu lassen und abhängig von den Ergebnissen die Umweltzone auf den Ortsteil Haaren auszuweiten.

Hintergrund von Antrag und Beschluss war eine Aussage in der 1. Fortschreibung 2015 des Luftreinhalteplan Aachen (S. 54 + 61) der Bezirksregierung Köln, wonach die Alt-Haarener-Straße mit 52 µgr/m³ als Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung in Aachen zu beurteilen sei. Vor dem Hintergrund eigener Messungen (2009 / 2010) und aktueller Modellrechnungen hatte der FB Umwelt die Analysen des verantwortlichen Gutachters für den Luftreinhalteplan angezweifelt.

  1. Die Luftschadstoffbelastung in Haaren

Die Alt-Haarener-Straße im Ortsteil Haaren gilt als stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit Landesstraßenfunktion (aktuelle DTV: rd. 15.000). Sie ist überwiegendrandbebaut, so dass eine verringerte Durchlüftungssituation vorliegt. Gleichzeitig liegen zentrale Bereiche Haarens, darunter auch ein Teilstück der Alt-Haarener-Str., im Wirkungsbereich großräumiger Kaltluftzuflüsse (aus Haarbachtal und Wurmtal), die belegbar positive Wirkungen auf die klimatisch-lufthygienische Wirkungen entfalten.

  1. Aktuelle Messergebnisse

Nach dem nun vorliegenden Messergebnis des LANUV liegt die aktuelle Stickstoffdioxidbelastung (NO2) an der Alt-Haarener-Straße 20bei 44 µg/m³ und damit 4 µg über dem EU-Grenzwert (40µg). Die Messergebnisse liegen geringfügig (6%) über der mit städtischen Messungen 2009/2010 am benachbarten Haus-Nr. 22/24 ermittelten Belastung von 41,4 µg/m³, jedoch deutlich entfernt von den Prognose des Luftreinhalteplans von 52 µg/m³ (minus 15 %) und der daran geknüpften Brennpunkt-These für Aachen.

Die leichte Erhöhung der Belastung gegenüber den stätischen Messungen erklärt sich u.a. durch ein inzwischen in der Nähe des Messstandortes realisiertes 5-geschossiges Gebäude entlang der Alt-Haarener-Straße. Die Strömungsbedingungen haben sich hier durch die (teilweise)Baulückenschließung weiter zum Negativen verändert. Dieser negative Effekt, auf den verwaltungsseitig in der Vorlage vom 2. September 2015 hingewiesen wurde, wird auf etwa 1 – 2 µg/m³ abgeschätzt. Auch deshalbsollte bei zukünftigen bauplanerischen Überlegungen für die Ortslage Haaren dem Thema Lufthygiene / Stadtklima in hohem Maße Rechnung getragen werden, um weitere Verschlechterungen zu vermeiden.

Aufgrund der festgestellten Überschreitung des NO2-Grenzwertes hat sich das LANUV gleichwohl entschieden, die Messungen am Standort Alt-Haarener-Straße 20 bis Ende 2017 fortzuführen.

  1. Fazit und Beschlussempfehlung

Durch die Modellrechnungen des LANUV im aktuellen Luftreinhalteplan (1. Fortschreibung 2015) wurden in der Bürgerschaft und im politischen Raum Irritationen bzgl. der Höhe der tatsächlichen Luftschadstoffbelastung im Ortskern Haaren ausgelöst.

Die jetzt vorliegenden Messergebnisse für das Jahr 2016 zeigen eine leichte Überschreitung des EU-Grenzwertes für NO2. Der von der Bezirksregierung angenommene Brennpunkt der Luftschadstoffbelastung hat sich nicht bewahrheitet; diese befinden sich ausnahmslos im direkten Innenstadtbereich Aachens. Die Prognosen der Verwaltung wurden damit weitgehend bestätigt. Die im Luftreinhalteplan (Fortschreibung 2015) verankerten Maßnahmen - insbesondere die Modifizierung der Busflotte - sind grundsätzlich geeignet, die Belastung im Bereich Aachen Haaren weiter zu senken.

Die Verwaltung wird die laufenden Messungen des LANUV in Haaren weiterhin intensiv begleiten und die Politik über die Entwicklungen zeitnah informieren. Auch im Zuge einer sich konkretisierenden Überarbeitung / Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Aachen in 2017/2018 wird das Thema Luftschadstoffbelastung in Haaren intensiv weiter verfolgt.

Beschlussentwurf:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-26 FB 36_0176_WP17 Ergebnisse der Messu SAO.pdf

16.11.2024

124.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 05.07.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:01