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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Hier: Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V.

FB 45/0366/WP17 · Entscheidungsvorlage

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Hier: Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e. V.

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Niessen erkundigt sich danach, wie viele Fördervereine als Träger der freien Jugendhilfe bereits nach § 75 des Sozialgesetzbuches Acht anerkannt worden sind.

Nachstehend werden die bisher anerkannten Fördervereine aufgelistet:

Name

Anschrift

Anerkennung

Verein der Förderer und Freunde der GGS Oberforstbach e. V.

Oberforstbacher Str. 332, 52076 Aachen

Anerkannt am 20.05.2014

Förderverein des Bischöflichen Pius-Gymnasiums e. V.

Eupener Str. 158,

52066 Aachen

Anerkannt am 23.09.2010

Förderverein der Martin-Luther-King-Schule

Talbotstr. 20,

52068 Aachen

Anerkannt am 14.11.2006

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  1. Er beschließt die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.12.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. besteht seit Frühjahr 2013.

Derzeit zählt der Verein 173 Mitglieder, die sich aus Eltern, Lehrern und auch Menschen ohne direkten Bezug zu dieser Schule zusammensetzen. Die Arbeit im Verein wird ausschließlich ehrenamtlich geleistet.

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. hat sich u.a. die ideelle und finanzielle Förderung von Bildung und Erziehung an der 4. Aachener Gesamtschule zur Aufgabe gemacht.

Er widmet sich dabei vor allem der positiven Entwicklung des Soziallebens an der Schule aber auchden sozialen Belangen einzelner Schüler und Schülerinnen.

Mit den vielen verschiedenartigen Projekten bietet der Förderverein den Kindern und Jugendlichen der Schule besondere Angebote, die über die Möglichkeiten eines Schulträgers deutlich hinausgehen.

Die durchgeführten Projekte knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von Ihnen mitgestaltet. Die Maßnahmen fordern das Engagement der Teilnehmer,stärken das Selbstbewusstsein der jungen Leuteund regen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung an.

Der Förderverein der 4. Aachener Gesamtschule e.V. trägt mit seinen Angeboten in den Bereichen der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei und erfüllt damitAufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.16 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-15 FB 45_0366_WP17 Anerkennung als Traeg SAO.pdf

9.11.2024

714.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 30.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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