30. Mai 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 7Öffentlich

1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2017 (01.01. - 31.03.2017)

FB 45/0371/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Vorlage wird zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern vorgelegt.

Frau Drews führt mit einem kurzen Vortrag in die Inhalte der Vorlage ein.

Sie erörtert, dass sich aufgrund der Ausstattung der Fachabteilung mit der Software „Logo Data“ der vorliegende 1. Quartalsbericht zu den Hilfen zur Erziehung sich von den bisherigen Berichten unterscheidet.

Hervorzuheben ist die Vormerkung der Kosten durch die jeweiligen Bezirkssozialarbeiter, die in einem nächsten Schritt auf das gesamte Haushaltsjahr hochgerechnet werden unabhängig des Fallendes.

Dem gegenübergestellt werden können die Ausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe anhand der bisherigen tatsächlichen Zahlungsflüsse hochgerechnet werden – ebenfalls auf das ganze Haushaltsjahr – mit der Erwartung, dass sich die Werte aneinander angleichen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Vorbelastungssumme im zweiten Quartal 2017 weiter konkretisieren wird und die Fachabteilung in den darauffolgenden Quartalsberichten detaillierte Informationen geben kann.

Herr Küpper verweist auf die aktuelle Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und berichtet aus seinen eigenen praktischen Erfahrungen im Umgang mit diesen. Er betont den positiven Umgang und die Herangehensweise an die Chancenermöglichung für die Jugendlichen in Aachen, teilt aber die Befürchtungen und Sorgen der Jugendlichen, beispielsweise vor drohenden Abschiebungen.

Ihm sei allerdings bewusst, dass dies keine Thematik ist, über die der Kinder- und Jugendausschuss Entscheidungen treffen kann.

Herr Fischer teilt die Sorgen ebenfalls und weist auf eine derzeit laufende Initiative zur öffentlichen Aufforderung an die Ausländerbehörde in der StädteRegion Aachen zur Ausweitung des Ermessensspielraums bei Abschiebungsverfahren.

Herr Krott fasst zusammen, dass die Thematik sehr bedeutsam ist und jedes einzelne Schicksal von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien wichtig ist, auch wenn der Handlungsspielraum des Kinder- und Jugendausschusses begrenzt ist. Er ist der Meinung, dass die Stadt Aachen mit ihren Trägern in dieser Sache gut aufgestellt ist.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Im Rahmen des 1. Quartalsberichts 2017 greift die Fachverwaltung erstmalig im Bereich der Sozialen Dienste des FB 45 auf die im Juli 2016 neu eingeführte Fachsoftware LoGo Data zurück.

Neben der aufwändigen Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der im weiteren erfolgten Eingabe aller laufenden Leistungen der Sozialen Dienste, erfolgt seit November 2016 die Zahlbarmachung der Hilfen zur Erziehung ausschließlich über die Fachsoftware.

Die bis dahin als Berechnungsgrundlage dienende Budgetdatenbank wurde zum 31.12.2016 außer Betrieb genommen.

Die neu eingeführte Software soll unter anderem ermöglichen, dass mit einem hohen Maß an Genauigkeit Prognosen zur Finanzentwicklung erstellt werden können.


Mit fortschreitendem Aufbau der „Zahlungsdatenbank“ in den kommenden Monaten/Jahren werden zunehmend noch genauere Prognosen für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe erstellt werden können.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird FB 45 sich zweier Berechnungsgrundlagen aus der Fachsoftware bedienen.

  1. Die Vorbelastungssummen der sozialpädagogischen Fachkräfte werden dargestellt. Diese Daten sind vergleichbar mit den Vorbelastungen der „alten“ Budgetdatenbank.
    Analog dessen wird von einer prognostizierten Realisierungsquote von 91%ausgegangen.
  1. Demgegenüber wird eine Hochrechnung der tatsächlichen Zahlungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellt. Grundlage dieser Form der Berechnungen sind„Ist – Zahlungen“ von vorangegangen Monaten, die mit bewilligten Leistungen für die Zukunft verglichen und entsprechend angepasst werden.

Die nun vorliegende Prognose desI. Quartalsberichtes 2017 basiert auf „Echtzahlungen“ der Monate November 2016 bis Februar 2017 in Gegenüberstellung der Vorbelastungen der sozialpädagogischen Fachkräfte.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist zu erwarten, dass sich die Vorbelastungssumme im zweiten Quartal 2017 weiter konkretisieren wird.

Die Verwaltung wird daher die Entwicklung und deren finanzielle Auswirkungen intensiv beobachten und im zweiten Quartalsbericht 2017 weiter präzisieren.

  1. Ausgabenentwicklung

Der Daten- und Erkenntnisstand zum 08.05.2017 weist für das Haushaltsjahr 2017 eine Gesamtvormerkungssumme der sozialpädagogischen Fachkräftevon rd. 59,2 Mio. Euro auf.

Bei einer Realisierungsquote von 91 % kämen demnach rund 53,9 Mio. Euro zur Auszahlung.

Demgegenüber steht ein Gesamtansatz in 2017 von rund 58,5 Mio. Euro.

Die Reduzierung der Gesamtausgaben lässt sich nahezu ausschließlich auf die zu erwartenden deutlich niedrigeren Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern erklären.

Erstmalig sind in Anlage 2 differenziert auf die einzelnen PSP-Elemente die Vormerkungen dargestellt.

2.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

Auf den „klassischen“ HzE-Bereich entfallen entsprechend der Prognose aus „Logo Data WiHi Modul“ rund 35,26 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 35,98 Mio. Euro gegenüberstehen.

Auf Seiten der sozialpädagogischen Fachkräfte sind rd. 41,7 Mio. Euro vorbelastet. Bei einer Realisierungsquote von 91 % entspricht dies einer Realisierungssumme von rd. 37,9 Mio. Euro

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Ausländer

Auf den UMF/UMA-Bereich entfallen rd. 18,3 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten, dem Haushaltsmittel in Höhe von 22,5 Mio. Euro gegenüber stehen.

Auf Seiten dersozialpädagogischen Fachkräfte sind rd. 17,5 Mio. Euro vorbelastet. Aus den Erfahrungen des Jahres 2016 ist von einer nahezu 100 % Realisierungsquote auszugehen.

  1. Fallzahlenentwicklung

3.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)

  • In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 wurden bereits 3.168(2016: 3204) Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
  • Es kam zu 346 (2016: 506) absoluten Zugängen und zu 257(2016: 464) absoluten Abgängen.
  • Zum 31.03.2017 wurden 2.911 (2016: 2.740) Hilfen zur Erziehung betreut.

Wie hieraus zu entnehmen ist, sind bis zum 31.03.2017 mehr Zugänge als Abgänge zu verzeichnen. Auch die zum Stichtag betreuten Hilfen liegen um 171 Hilfen höher als im vergangenen Jahr.

3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2016 dargestellt, unterscheidet die Fachverwaltung im Fallzahlenbereich weiterhin zwischen den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den unbegleiteten minderjährigen Ausländern.

  • Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.03.2017 wurden insgesamt 485 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF - und 237unbegleitete minderjährige Ausländer - UMA - betreut.
  • 95 absolute Zugänge und 122 absolute Abgänge wurden insgesamt verzeichnet.
  • Zum 31.03.2017 wurden 463 UMF und 137 UMA begleitet.
  1. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

Hier zeichnen sich die im 3. und 4. Quartalsbericht 2016 beschriebenen Entwicklungen deutlich ab.

  1. Konsequenzen für die Jugendhilfe

Nach der extremen Inanspruchnahme der Sozialraumteams bedingt durch die Erst- und Zweitaufnahme junger Flüchtlinge, aber auch der Familien mit Fluchtgeschichte zeichnet sich im Weiteren eine neue Qualität in der Begleitung und Betreuung der jungen Menschen und deren Familien ab.

Zu benennen sind

  1. besonders sogenannte Multiproblemträger in Familien,
  2. schwer traumatisierte Kinder und Jugendliche in Familien mit Fluchtgeschichte,
  3. Eltern ohne eigene Orientierung und Erziehungskompetenz,
  4. Großfamilien mit mehr als 5 Kindern,
  5. Suizid gefährdete Elternteile

Die Jugendhilfe ist hier gefordert, adäquate Angebote der professionellen Begleitung und Unterstützung bzw. zum Schutz der Kinder / Jugendlichen zu initiieren und weiter zu entwickeln. Hierzu finden zurzeit entsprechende Fachgespräche mit den Leistungspartnern und dem Landesjugendamt Köln statt.

Im 2. Quartalsbericht 2017 werden die Ergebnisse vorgestellt.

Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das aktuelle Jahr davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf im Bereich der klassischen Hilfen zur Erziehung für 2017 bestehen wird. Insbesondere deutliche Lohnsteigerungen für das Jahr 2017 in Höhe von 2,35 % werden sich in diesem Jahr in einer Steigerung der Entgelte erneut bemerkbar machen.

Auch hier erfolgt eine Konkretisierung im 2. Quartalsbericht 2017.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

26.940.300

26.940.300

80.988.800

80.988.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

58.481.300

58.481.300

177.617.800

177.617.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-31.541.000

-31.541.000

-96.629.000

-96.629.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- Euro

- Euro

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und
4-060301-916-5 SK 44820000

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000,
4-060301-916-5 SK 53320000 und 53390000

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-15 FB 45_0371_WP17 1. bericht ueber die sao

8.11.2024

449.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 30.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:42

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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