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Bebauungsplan - Trierer Straße / Ellerstraße -hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0702/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Trierer Straße / Ellerstraße -hier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr BBM Tillmanns verweist auf die heutige Tischvorlage und begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Willen und Frau Durand vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Frau Durand stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Planung vor. Ziel sei der Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros, weil derartige Anfragen der Verwaltung vorlägen. Der Aufstellungsbeschluss aus 1988 habe sich lediglich auf Spielhallen bezogen. Daher müssten Wettbüros mit einem neuen Bebauungsplan gesondert untersagt werden.

Herr Willen sagt eine Prüfung des Vorschlags von Herrn Müller von der SPD-BF zu, den Bereich für den Aufstellungsbeschluss räumlich bis zur Freunder Landstraße/Kolpingstraße auszudehnen. Herr Hußmann bittet, auch den Bereich Marktstraße einzubeziehen.

Herr BBM Tillmanns lässt über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes Trierer Straße / Ellerstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes Trierer Straße / Ellerstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes Trierer Straße / Ellerstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Das Plangebiet im Bereich Trierer Straße liegt im Stadtteilzentrum Aachen-Brand. Es zeichnet sich durch seine gute Einzelhandelsausstattung für den täglichen und mittelfristigen Bedarf aus mit einer Versorgungsfunktion über den eigenen Stadtteil hinaus. Die entlang der Trierer Straße gelegenen Einzelhandelsbetriebe bieten ein breit gefächertes Sortimentsangebot. Durch die Wohnnutzung in den Obergeschossen ist der Bereich gleichzeitig auch Wohnstandort.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Anfragen zur Errichtung von Wettbüros und Spielhallen und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.

Ziel der Planung ist es, Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen, um die vielfältige Nutzungsmischung entlang der Trierer Straße zu erhalten und zu stärken. Darüber hinaus soll ein Übergreifen dieser Entwicklung auf die angrenzenden Straßen vermieden werden, um Konflikten mit der hier dominierenden Wohnnutzung entgegen zu wirken.

1988 wurde im Bereich des Plangebiets der Aufstellungsbeschluss A97 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. Anlass war damals die vermehrte Anfrage von Interessenten an Spielhallen. Die aktuelle Situation hat sich dahingehend geändert, dass neben Spielhallen immer häufiger Anfragen zur Einrichtung von Wettbüros kommen. Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros, sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, sollte er neu gefasst werden.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros und Spielhallen - einen Bebauungsplan für den Bereich Trierer Straße / Ellerstraße aufzustellen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-10 FB 61_0702_WP17 Bebauungsplan - Trie SAO.pdf

9.11.2024

6.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 10.05.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:34