21. Juni 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 19Öffentlich

Straßenrechtliche Widmung von Teilflächen im Bereich des Bahnhofs Rothe Erde (Beverstraße/Robert-Koch-Straße)

FB 62/0037/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Im Zusammenhang mit der Widmung der Flächenbeantwortet Frau Poth Fragen von Herrn Lindemann und Herrn Keller, die dieNutzung der Flächen durch Fußgänger und Fahrradfahrer sowie

Marktbeschicker betreffen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Teilflächen im Bereich des Bahnhofs Rothe Erde (Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2639, 2668, 3288, 3290) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an den Platzflächen vor den beiden Ausgängen wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Teilflächen im Bereich des Bahnhofs Rothe Erde (Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2639, 2668, 3288, 3290) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an den Platzflächen vor den beiden Ausgängen wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Bereich des Bahnhofs „Rothe Erde“ sind Flächen (Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2639, 2668, 3288, 3290) vor einiger Zeitneu ausgebaut worden. Das Eigentum ist nun in diesem Bereich neu geregelt und auf die Stadt Aachen übertragen worden. Die Flächen sollen daher neu - bzw. durch den Umbau bedingt - klarstellend gewidmet werden.

Die Flächen sind daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

- Gemeindestraße/Anliegerstraße, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerbereiche u.a. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an den Platzflächen vor den beiden Ausgängen wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersichtsplan
120.6 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-06-01 FB 62_0037_WP17 Strassenrechtliche Wi SAO.pdf

19.11.2024

214.0 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 21.06.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:51