22. Juni 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan - Kornelimünsterweg/ Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhofhier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0718/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Kornelimünsterweg/ Waldfriedhof - zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhofhier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung und regt an zu prüfen, ob das Verfahren mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan schneller durchgeführt werden könne.

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde. Man sei gegen einen Hochbau an dieser sensiblen Stelle in einer Grünzone und in unmittelbarer Nähe zum Friedhof, und auch wenn dieser Bereich weniger kritisch sei als die anderen diskutierten Standorte, so halte man den Bau einer Tennishalle hier für eine städtebaulich falsche Entscheidung.

Für die Fraktion der Grünen erläutert Herr Dr. Breuer, dass man sich eine Tennishalle an diesem Standort durchaus vorstellen könne, zudem halte man das Konzept der beiden Vereine für nachvollziehbar. Man werde daher dem Aufstellungsbeschluss zustimmen, bitte jedoch im weiteren Verfahren insbesondere zu prüfen, inwieweit die Kaltluftentstehung hier betroffen sein könne.

Herr Wingenfeld betont, dass man sich in einem ergebnisoffenen Verfahren befinde, in dem selbstverständlich alle Belange geprüft würden. Man werde das Verfahren möglichst zügig abwickeln, wobei die Verfahrensart noch festgelegt werden könne.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Errichtung einer Tennishalle - Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Kornelimünsterweg / Tennishalle - für den Planbereich zwischen Kornelimünsterweg, Hasenfeld, Dachsbau und dem Waldfriedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Heutige Situation

Das Plangebiet befindet sich direkt am Kornelimünsterweg am Rand des Bebauungszusammenhangs gegenüber der Dr. Leo Löwenstein-Kaserne. Im östlichen Bereich grenzt das Grundstück an den Waldfriedhof. In südlicher und westlicher Richtung ist das Grundstück von Wohnbebauung umgeben (überwiegend freistehende Einfamilienhäuser).

Eigentümer des Grundstücks ist der Spielplatzverein des Aachener Turnvereins (ATV). Der ATV besitzt Anteile an dem Spielplatzverein, jedoch keine Mehrheit. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit neben drei Tennisplätzen ein Vereinsgebäude mit angegliederter Turnhalle, die für Turn- und Fitnesskurse genutzt wird. Der restliche Teil des Grundstücks ist Grünfläche mit Rasenflächen und umfangreichem, teilweise sehr altem Baumbestand. Die Grünflächen machen insgesamt etwa 75 % des gut 1,4 ha großen Grundstücks aus. Sie befinden sich überwiegend zwischen den Tennisplätzen und der benachbarten Wohnbebauung und tragen somit zum Lärmschutz bei.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde -. Er ist seit dem 10.02.2011 rechtskräftig und hat primär das Ziel, die bestehende Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern und die Nachverdichtung zu steuern. Er setzt für das ATV-Grundstück „Private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Tennisplätze“ fest. Das vorhandene Vereinsgebäude mit der Turnhalle ist mit einer überbaubaren Fläche planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen auf dem Grundstück vor. Zahlreiche ortsbildprägende Bäume auf dem Grundstück sind im Plan zum Erhalt festgesetzt.

  1. Anlass der Planung

Der Bundesligist Tennisklub Blau-Weiß Aachen (TK BW) sucht nach dem Wegfall der Tennishalle Schweizerhof dringend nach einem Standort für eine Tennishalle in Aachen für den gesamten Trainingsbetrieb. Bereits seit einigen Jahren besteht eine Kooperation zwischen ATV und TK BW. 2016 trat der TK BW an den ATV heran mit der Anfrage, auf dessen Gelände eine Vierfeld-Tennishalle (ca. 2.700 qm) zu errichten. Geplant ist, die Fläche der heutigen Tennisplätze vom ATV anzukaufen und dort die Halle zu errichten. Daneben soll noch ein Erweiterungsbau von ca. 350 qm und ein II-geschossiger Gastro- und Shop-Bereich zwischen der Halle und dem Vereinshaus entstehen. Vorstand und Beirat des ATV haben dem Vorhaben zugestimmt. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf wäre der wirtschaftliche Fortbestand des Vereins auf lange Zeit gesichert.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Da die Errichtung einer Tennishalle mit der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans (Zweckbestimmung „Tennisplätze“) nicht zulässig wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die grundsätzliche Zielsetzung des Flächennutzungsplans, das Grundstück als Grünfläche zu erhalten, soll dabei nicht aufgegeben werden. Denkbar ist daher nur die Festsetzung einer planungsrechtlich unterordneten Tennishalle, wenn die umgebenden Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Planungsziele (Kurzfassung)

- Errichtung einer Tennishalle

- Erhalt der Grünfläche auf den restlichen Grundstücksbereichen

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Bei Bedarf wird mündlich aus der Beratung im Sportausschuss berichtet.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersicht
2.2 MB · PDF
Luftbild
12.4 MB · PDF
A-Plan A 271
899.4 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-06-01 FB 61_0718_WP17 Aufstellungsbeschlus SAO.pdf

9.11.2024

15.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 22.06.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:54