TOP 7Öffentlich

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 - Trierer Straße -hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0709/WP17 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 - Trierer Straße -hier: Aufhebungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 – Trierer Straße – im Bereich nördlich der Trierer Straße zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss A 97 im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, wurde 1988 aufgestellt, mit dem Ziel Vergnügungsstätten im Allgemeinen und speziell Spielhallen zu verhindern. In den letzten Jahren gab es neben der Anfrage nach Spielhallen immer häufiger Anfragen nach Wettbüros und ein Wettbüro wurde bereits ohne Genehmigung eingerichtet.

Da der Aufstellungsbeschluss bereits vor 19 Jahren gefasst wurde und sich nicht auf Wettbüros, sondern hauptsächlich auf Spielhallen bezieht, soll der Aufstellungsbeschluss A 97 aufgehoben werden. Parallel dazu soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Planbereich gefasst werden, mit dem Ziel Vergnügungsstätten - insbesondere Wettbüros und Spielhallen – auszuschließen.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 bauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 97 –Trierer Straße- im Bereich nördlich der Trierer Straße, zwischen Nordstraße und Freunder Landstraße, im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

A97_Übersicht
559.4 KB · PDF
A97_Luftbild
4.3 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-22 FB 61_0709_WP17 Aufhebung des Aufste SAO.pdf

8.11.2024

4.9 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 28.06.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:56