27. Juni 2017 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 5Öffentlich

Antrag auf Durchführung des Bundesschützenfests am 02. September 2018 an der Schießanlage in der Schurzelter Straße, Aachen

FB 36/0181/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Helmig möchte sich für die Befreiung zur Durchführung des Bundesschützenfestes aussprechen.

Frau Ranft schlägt vor, als Alternativparkplatz bei schlechtem Wetter nicht den Schneebergweg sondern den Campus Boulevard zu wählen.

Dazu erwidert Herr Meiners, dass man die Alternative mit dem geringsten Widerstand (Steigung) habe nehmen wollen, die Möglichkeit am Campus Boulevard zu parken jedoch auch gegeben werden könne.

Hinsichtlich der bei trockenem Wetter gewählten Parkwiese erkundigt sich Frau Dr. Maxam danach, ob diese ganz in Anspruch genommen werde oder lediglich der Teil unterhalb der Böschung. Herr Grooten als Pächter dieser Wiese gibt dazu bekannt, dass tatsächlich nur unterhalb der Böschung geparkt werden soll und sich dieser Teil der Wiese auch gut dafür eigne.

Frau Dr. Maxam erkundigt sich ebenfalls danach, ob ein Zeitrahmen von 5 Tagen zum Aufbau realistisch sei. Die allgemeine Meinung im Gremium sieht dies jedoch als realistisch an, auch unter dem Hintergrund, dass davon auszugehen sei, dass der Aufbau nicht 12 Stunden täglich erfolge.

Frau Nelißen schlägt vor, die Böschung an der Schurzelter Straße abzuflattern, um dort ein Parken zu verhindern.

Herr Mayr erkundigt sich danach, ob mit der angegebenen Besucherzahl von 500 alle Besucher oder lediglich die Mitglieder gemeint seien.

Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich hier um die Gesamtbesucherzahl handelt.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung des Bundesschützenfests am 02. September 2018 einstimmig mit folgenden Auflagen nicht: Als Parkalternative bei schlechtem Wetter ist neben dem Schneebergweg auch der Campus Boulevard zu wählen. Die Böschung zur Schurzelter Straße soll abgeflattert werden, um ein Parken am Straßenrand zu vermeiden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung zur Durchführung des Bundesschützenfests am 02. September 2018 nicht.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Sankt Sebastianus Bogenschützen Bruderschaft Aachen-Hörn 1951 e.V. plant, im September 2018 ein Bundesschützenfest auf dem eigenen Schießstand in Aachen-Seffent auszurichten. Die Veranstaltung soll am 02. September 2018 von 9-20 Uhr stattfinden. Der Aufbau des Festzeltes und des weiteren Inventars auf dem Gelände beginnt bereits 5 Tage zuvor; für den Abbau werden 3 Tage eingeplant.

Ablauf am Veranstaltungstag:

9 Uhr Festmesse im Festzelt

10 Uhr Bundesprinzen und Bundesschülerprinzenschießen auf dem Schießstand

14.15 Uhr Aufstellung Festzug

14.30 Uhr Abmarsch Festzug (ca. 800m ab Seffenter Berg bis zum Schießstand)

16 Uhr Bundeskönigsschießen

20 Uhr Siegerehrung

Nähere Informationen zur Zielsetzung der Veranstaltung sind dem beigefügten Genehmigungsantrag zu entnehmen.

Ergänzend zu den Angaben im Genehmigungsantrag wurde mit den Veranstaltern Folgendes abgestimmt:

Teilnehmerzahl ca. 400-500 Personen zur Zeit des Festzuges (3-4 Spielmannszüge im Festzug, ca. 20 Vereine)

Errichtung von einem Festzelt (Größe 10m x 20m) sowie von drei Pavillons (je 3m x 6m) auf der Fläche der Schießanlage

Bereitstellung eines Ausschankwagens sowie eines Kühlwagens auf der Schießanlage

Bereitstellung eines mobilen Toilettenwagens (mit Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal)

Beschallung durch Boxen und Musik im Festzelt

Aufhängen von zwei großen Willkommensbannern

Geordnete Müllsammlung und -entsorgung

Vorhalten von Parkraum für ca. 150 Fahrzeuge auf der angrenzenden Wiese (Flurstück 18, siehe Karte im beigefügten Genehmigungsantrag). Als Ausweichmöglichkeit bei schlechtem Wetter sollen die Teilnehmenden im öffentlichen Straßenraum im Schneebergweg parken.

Da sich das Gelände, auf dem die Veranstaltung durchgeführt werden soll, im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen befindet, der hier Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Diese soll mit Auflagen (insbesondere Verbot von offenem Feuer und ähnlichem) erteilt werden.

Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen keine Bedenken.

Vorbehaltlich der Befreiung stimmt die Stadt Aachen als Eigentümer der Nutzung der Wiese als Parkraum im Rahmen der Veranstaltung zu. Es ist vorgesehen, mit dem Veranstalter und dem Pächter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-05-24 FB 36_0181_WP17 Antrag auf Durchfuehr SAO.pdf

16.11.2024

5.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 27.06.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 09:55