WLAN in städtischen ÜbergangswohnheimenSachstandsbericht
FB 56/0074/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Höller-Radtke teilt mit, dass von der Piraten Fraktion ein geänderter Beschlussvorschlag vorliegt (Anlage 1). Sie kann zum Beschluss in der Vorlage keinen Unterschied feststellen.
Frau van der Meulen erklärt, dass in der Vorlage kein Angebot beigefügt ist, aus dem die Bedingungen und Preise ersichtlich sind. Des Weiteren führt sie aus, dass der Bundestag über das Gesetz zur WLAN- Haftung morgen abstimmt. Durch die gesetzliche Änderung ist ein Vertrag mit „Freifunk“ wieder möglich.
Mit den Kriterien zur Einrichtung von WLAN in Übergangsheimen ist Frau van der Meulen nicht einverstanden. Sie kritisiert, dass eine Einrichtung über 25 Plätze verfügen muss, damit WLAN eingerichtet wird. Sie fragt, ob „Freifunk“ nach der morgigen Gesetzesänderung in Aachen realisierbar ist.
Frau Höller-Radtke erläutert, dass das Gesetz zwar morgen beschlossen wird, dass aber bis zur Umsetzung des Gesetzes noch einige Zeit vergeht.
Frau Hüllenkremer führt aus, dass bei der Umsetzung des WLAN in den Übergangsheimen keine Verzögerung mehr auftreten soll.
Herr Mohr erklärt, dass die Umsetzung des Beschlusses den sozialen Frieden in Aachen gefährdet.
Die Entscheidung, den Flüchtlingen kostenlos WLAN zur Verfügung zu stellen, hält er für unglücklich.
Es gibt in Aachen viele Rentner, die sich mit ihrer kleinen Rente keinen WLAN-Anschluss leisten können.
Das fremde Menschen kostenlos einen WLAN-Anschluss zur Verfügung gestellt bekommen, gefährdet den sozialen Frieden.
Frau Seufert erkundigt sich nach der Höhe der laufenden Kosten, die ihr mit 250,- € monatlich sehr hoch erscheinen. Im privaten Bereich kostet ein WLAN-Anschluss in der Regel 40,- €.
Herr Frankenberger teilt mit, dass sich die Gebühren für den Anschluss auf 40,- belaufen. Der restliche Betrag fällt für die rechtliche Freistellung an.
Frau Begolli erklärt, dass die Fraktion DIE LINKE die Vorlage der Verwaltung unterstützt. Die WLAN-Anschlüsse sollen so schnell wie möglich in den Übergangsheimen zur Verfügung gestellt werden.
Die Ausführungen von Frau van der Meulen im Hinblick auf „Freifunk“ kann sie nachvollziehen. Dies wird aber die Einrichtung von WLAN erheblich verzögern. Frau Begolli macht den Vorschlag, den Beschluss
um das Wort „vorläufig“ zu erweitern und später ggf. einen neuen Beschluss zu fassen.
Frau van der Meulen ist der Meinung, dass es eine Störerhaftung gibt und diese auch bestehen bleibt.
Die Stadt Aachen kann hiervon nicht befreit werden. Sie fragt, ob der Stadt Aachen etwas Schriftliches vorliegt, woraus hervorgeht, dass sie von der Störerhaftung befreit ist.
Herr Frankenberger erklärt, dass es im Verwaltungsgebäude in der Hackländerstraße auf einer Etage freies WLAN gibt und die Stadt Aachen von der Störerhaftung befreit ist.
Frau Höller-Radtke schlägt vor, den Beschluss um das Wort „zunächst“ zu erweitern.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in den 6 in der Vorlage genannten Übergangswohnheimen WLAN nach den in der Vorlage genannten Bedingungen einzurichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Ausschusses Soziales, Integration und Demographie vom 27.04.2017 legte die Verwaltung einen Sachstandsbericht vor und wurde beauftragt bzgl. öffentlich zugänglicher WLAN-Netzwerke eine Marktabfrage bei kommerziellen Anbietern vorzunehmen.
Hintergrund dieser Entscheidung war das Ergebnis der rechtlichen Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Verein „Freifunk“. Diese Prüfung hatte ergeben, dass aufgrund der aktuell geltenden Rechtslage (Telemediengesetz) in Bezug auf das bestehende Angebot von „Freifunk“ ein juristisches Risiko besteht. Demnach kann nicht abschließend ausgeschlossen werden, dass die Stadt Aachen bei Betrieb eines solchen Netzwerks (im Rahmen der sogenannten Störerhaftung) haftbar gemacht wird.
Parallel bestehen für verschiedene andere städtische Einrichtungen gleich gelagerte Prüfungsaufträge. So z.B. für die Bezirksämter und Einrichtungen des Kulturbetriebes. Im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Hackländerstraße wird bereits ein solches kommerziell betriebenes WLAN angeboten. Eine abgestimmte Vorgehensweise in allen Fällen ist daher aus Sicht der Verwaltung angezeigt und erforderlich.
Die Höhe der monatlich anfallenden Kosten ist insbesondere von der Größe des mit WLAN zu versorgenden Bereiches abhängig. Insbesondere bei größeren, mehrgeschossigen oder verwinkelten Gebäuden können teilweise hohe Kosten aufgrund der dort bereitzustellenden Versorgungspunkte entstehen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, für die Übergangswohnheime nicht die einzelnen Wohnräume der Bewohner, sondern ausschließlich für die Bewohner des Übergangswohnheimes allgemein zugängliche Aufenthaltsräume zu versorgen. Für den Bereich der Bezirksämter sowie im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen. Hier werden die jeweiligen Wartebereiche versorgt. Mit Blick auf die bereits für die Bezirksämter und die Bereiche des E 49 gewonnenen Erkenntnisse und unter der Voraussetzung, dass eben nur die allgemein zugänglichen Aufenthaltsräume versorgt werden, geht die Verwaltung aufgrund der bereits vorliegenden Angebote von laufenden Kosten in Höhe von 200,- € bis 250,- € pro Monat pro Einrichtung aus. Zusätzlich fallen einmalige Installationskosten in den jeweiligen Einrichtungen an.
Zurzeit betreibt die Stadt Aachen insgesamt 30 Übergangsheime. In insgesamt 5 städtischen Übergangsheimen werden bereits über private Initiativen WLAN-Netzwerke betrieben. So z.B. im Übergangswohnheim Roermonder Straße durch die Initiative WiR (Willkommen in Richterich). Diese Einrichtungen wird die Verwaltung von den weiteren Planungen zunächst ausnehmen. Für die übrigen Übergangsheime soll mit Blick auf die o.g. anfallenden Kosten WLAN eingerichtet werden, wenn die Einrichtung folgende Kriterien erfüllt:
1. Die Einrichtung verfügt über einen für die Bewohner zugänglichen Gemeinschaftsraum.
2. Es werden keine Einzelwohnungen versorgt.
3. Die Einrichtung wird voraussichtlich zumindest für zwei weitere Jahre genutzt werden.
4. Die Einrichtung verfügt über mindestens 25 Plätze.
Unter Anwendung dieses Kriterienkatalogs schlägt die Verwaltung die Versorgung folgender Einrichtungen mit WLAN vor:
Heidbendenstraße 2
Lagerhausstraße 21
Oberforstbacherstraße 82
Turpinstraße 198
Vaalser Straße 417
Werkstraße 16
Es handelt sich hierbei ausschließlich um Einrichtungen für Flüchtlinge. Keine der Einrichtungen für Wohnungslose erfüllt die geschildeten Kriterien, insbesondere fehlt es an zugänglichen Gemeinschaftsräumen. Eine Versorgung der Einzelwohnung mit WLAN kommt aus Sicht der Verwaltung aus Kostengründen nicht in Betracht.
Insgesamt ergibt sich damit für die Versorgung der städtischen Übergangswohnheime folgendes Gesamtbild:
Wohnheime insgesamt | 29 |
./. Wohnheime mit abgeschl Wohnungen/ohne Gemeinschaftsraum | 13 |
./. Wohnheime mit Nutzung unter 2 J. oder weniger als 25 Plätzen | 3 |
./. nicht belegte Wohnheime | 2 |
./. Wohnheime mit WLAN über ehrenamtl. Initiative | 5 |
= mit WLAN zu versorgende Wohnheime | 6 |
Nach der ersten geschilderten groben Kostenschätzung werden damit an laufenden monatlichen Kosten 6 x 250,00 € = 1.500,00 € pro Monat anfallen. Zusätzlich fallen einmalige Installationskosten in jeder Einrichtung an. Da die Geräte gemietet werden entstehen keine weiteren Wartungs- und Instandhaltungskosten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Die erforderlichen Mittel stehen zum PSP-Element 1-100803-900-4/52410000 –Verwaltung & Betrieb Flüchtlingsunterkünfte- zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 81751
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=81751
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-06-12 FB 56_0074_WP17 WLAN in staedtischen SAO.pdf
8.11.2024
102.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 29.06.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 09:57
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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