11. Juli 2017 um 17:02, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 11Öffentlich

BP Nr. 818 - Sonnenweg, Teilaufhebung und I. Änderung - hier Umweltbericht

FB 36/0192/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Göddenhenrich merkt an, dass es sich um einen besonderen Tagesordnungspunkt handele.

Herr Gilson bestätigt diese Aussage. Er fände es positiv, dass auch solche Punkte im Ausschuss besprochen würden. Die CDU-Fraktion fände die Stellungnahme der Verwaltung sehr positiv und gut. Sie würden dieser vollumfänglich zustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Teilaufhebungsverfahren und zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 818.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zum BP Nr. 818 zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Teilaufhebungverfahren und zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 818.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahre 1999 wurde zugunsten einer gewerblichen Entwicklung im Bereich Sonnenweg in der Aachener Soers ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Entwicklung zugunsten von Gewerbegebiets-Fläche ermöglichte. Die damalige Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan war sehr kritisch, ermöglichte dieser doch an einer landschaftlich sehr reizvollen und landschaftsökologisch auch interessanten Stelle Aachens einen dauerhaften Eingriff und eine dauerhafte Störung des Landschaftsbildes.

Aufgrund der Insolvenz eines Betriebes wurden wesentliche Teile der geplanten Bebauung nicht errichtet, so dass nunmehr die Möglichkeit besteht, einen Teil dieser potentiellen Störung wieder zurück zu nehmen. Ein bisher nicht bebautes Grundstück soll mit dem Aufhebungsverfahren wieder der Landschaft, auch planungsrechtlich, zugeordnet werden und die im Änderungsbereich des

Bebauungsplanes liegenden Stellplätze sollen gesichert werden.

Es tritt an dieser Stelle der seltene, aber, aus Sicht der Umweltbelange erfreuliche Fall ein, dass beide zur Beurteilung anstehende Bebauungsplan-Verfahren (Teilaufhebung und I. Änderung) im Rahmen des Umweltberichtes neutral bis positiv bewertet werden.

Alle Umweltbelange profitieren von der Nichtbebauung und Nichtversiegelung, die mit dem Aufhebungsverfahren einhergeht: Boden bleibt ungestört, natürliche Versickerung bleibt erhalten, die Landschaft erhält dauerhaft eine Grünlandfläche zurück und Kaltluftabfluss kann störungsfrei erfolgen.

Das Änderungsverfahren regelt die Nutzung der vorhandenen Stellplätze und den Lärmschutz der Anwohner gegenüber den Stellplätzen.

Auswirkungen

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-06-13 FB 36_0192_WP17 BP Nr. 818 - sonnenw sao

19.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 11.07.2017
Uhrzeit
17:02
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:05