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Verpflichtung der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen

FB 01/0307/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die stellvertretende Vorsitzende verpflichtet die Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Beisitzer/innen und stv. Beisitzer/innen werden gemäß § 5 Abs. 5 Bundeswahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Gemäß § 89 Abs. 3 Bundeswahlordnung dürfen Mitglieder von Wahlorganen, Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nur Behörden, Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilen, wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich ist.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-06-23 FB 01_0307_WP17 Verpflichtung der Be SAO.pdf

13.1.2025

68.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2017)
Gremium
Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2017)
Datum
Fr., 28.07.2017
Uhrzeit
11:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:09