Verpflichtung der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen
FB 01/0307/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Beisitzer/innen und stv. Beisitzer/innen werden gemäß § 5 Abs. 5 Bundeswahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Gemäß § 89 Abs. 3 Bundeswahlordnung dürfen Mitglieder von Wahlorganen, Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nur Behörden, Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilen, wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich ist.
Technische Details
ID: 82041
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=82041
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-06-23 FB 01_0307_WP17 Verpflichtung der Be SAO.pdf
13.1.2025
68.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses (Bundestagswahl 2017)
- Gremium
- Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2017)
- Datum
- Fr., 28.07.2017
- Uhrzeit
- 11:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:09