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WLAN in Gebäuden der Stadtverwaltung Aachen

FB 11/0227/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Servos berichtet, dass der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen habe. Man müsse sich nun als Betreiber von öffentlichen Funknetzen rechtlich gesehen keine Sorgen mehr machen, da die Störerhaftung abgeschafft worden wäre. Aufgrund dieses Umstandes weise er auf den vorbereiteten Entwurf des geänderten Beschlussvorschlages hin, welcher allen Mitgliedern als Tischvorlage vorläge. Er erläutert weiter, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlages nochmals geändert werden sollte. Der letzte Satz laute nunmehr „Wartebereiche sind bevorzugt zu behandeln und die Einheitlichkeit des freien WLAN´s in städtischer Hand ist zu gewährleisten.

Frau Griepentrog erläutert, dass ihre Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag zustimme.

Herr Pütz merkt an, dass er nun gerne für den Verein „Freifunk“ eine Lanze brechen möchte, da die Gesetzesänderung ja auch für diesen Verein einen gleichbedeutenden Aspekt darstelle und einer städtischen Zusammenarbeit somit nichts mehr im Wege stehen würde. Die Verwaltung könne nun auch „Freifunk“ unterstützen.

Herr Servos betont, dass hinter dem Beschlussvorschlag die Idee stehe, dass der Verwaltung ein komfortables Netz aus einer Hand zur Verfügung stehe. Zudem sei es wichtig, dass sich die Verwaltung nicht den „Rückweg versperre“.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung zeitnah kostenfreies WLAN in Museen, Theaterspielstätten und Flüchtlingsunterkünften einzurichten. Bei den Verhandlungen mit Anbietern ist darauf zu achten, dass die Preisgestaltung der aktuellen Gesetzgebung angepasst wird. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses ein Gesamtkonzept zu erstellen, das die Einrichtung von WLAN in öffentlichen Räumen über die genannten Institutionen hinaus vorsieht. Insbesondere sind Wartebereiche (Bürgerservice, Bezirksämter, städtische Ämter) sowie weitere geeignete städtische Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder) einzubeziehen. Wartebereiche sind bevorzugt zu behandeln und die Einheitlichkeit des freien WLAN´s in städtischer Hand ist zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Betriebsausschuss Kultur hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 den Tagesordnungspunkt „Freies WLAN in städtischen Kultureinrichtungen; Antrag der Fraktion GRÜNE vom 30.06.2016“

beraten.

Er verwies dieses Themenfeld an den Personal- und Verwaltungsausschuss mit der Bitte, eine gesamtstädtische Lösung für alle mit WLAN auszustattenden Einrichtungen zu beraten.

Die als Anlage beigefügte Vorlage soll als Beratungsgrundlage dienen.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-06-29 FB 11_0227_WP17 WLAN in Gebaeuden der SAO.pdf

26.11.2024

277.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 06.07.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:03