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Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

B 03/0084/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Larosch von der Bauverwaltung der Stadt Aachen.

Herr Larosch nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation die Eckpunkte der neuen Satzung mit. Es gehe um öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die dem Grundsatz her allen Bürgerinnen und Bürgern in gleichem Umfang zur Verfügung stehen. Demgegenüber gebe im Rahmen der Sondernutzung die Möglichkeit, öffentliche Bereiche einem bestimmten Personenkreis ggfls. gegen Gebühren zur Verfügung zu stellen. Um eventuellen Interessenkonflikten entgegen zu wirken, sei eine Satzung über Sondernutzungen der öffentlichen Straßen erforderlich. Der Fokus liege hier mittlerweile bei der Barrierefreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Es seien immer mehr Personen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen, denen für eine sichere Fortbewegung Raum gegeben werden müsse. Konfliktpotential habe es in der Vergangenheit beispielsweise bei den Fahrradständern, den Ständern für Postkarten sowie den Passantenstoppern gegeben. Da die bestehende Satzung aus dem Jahre 1990 datiere und nicht mehr zeitgemäß sei, habe die Verwaltung eine neue Satzung erarbeitet. Bestimmte erlaubnisfreie Sondernutzungen könnten eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie den Belangen der Barrierefreiheit entgegenstehen. Demgegenüber würden erlaubnisbedürftige Sondernutzungen nur zugelassen, wenn die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Erlaubnisfrei seien nun Blumenkübel in einer bestimmten Größe, genauso wie Fahrradständer besteht dann nur noch eine Anzeigepflicht. Den Gastronomiebetrieben werde unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, auch „über die Straße hinweg“ zu bedienen. Dies könne z.B. erlaubt werden, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine eigenständige Bewirtungsmöglichkeit vorhanden sei oder sich der Betrieb sich in der Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich oder einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich befinde. Die neue Satzung enthalte eine Auflistung der erlaubnisfähigen Sondernutzungen, damit für Bürger, Einzelhändler oder Gastronomen leichter zu erkennen sei, was erlaubt werden könne.

Herr Wolf von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Larosch für seinen Vortrag und begrüßt es, dass die Verwaltung bürokratische Hürden in Bezug auf Pflanzkübel und Fahrradständer abgebaut habe. Als Geschäftsinhaber wisse er um die Probleme der Sondernutzungssatzung und sei erfreut, dass jetzt mit einem Blumenkübel das Stadtbild ohne Gebühren verschönert werden könne. Auch die Gebührenbefreiung für die Fahrradständer sei ein Weg in die richtige Richtung.

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und ist erfreut, dass eine Konkretisierung des Regelwerkes erfolgt sei. Es habe in der Bevölkerung immer wieder Diskussionen über Fahrradständer und Blumenkübel gegeben. Unter Hinweis auf die Gegebenheiten am Marktplatz in Brand stellt er die Frage, ob eine Außengastronomie auf einer anderen Straßenseite nur genehmigt werden könne, wenn dort eine eigenständige Bewirtungsmöglichkeit ggfls. mit Strom- und Wasserversorgung gegeben sei.

Herr Larosch teilt mit, dass eine Sondernutzung für Außengastronomie erteilt werden könne, wenn z.B. Getränke auf der Straßenseite vorgehalten werden könnten und nicht für jeden Bedienungsvorgang die Fahrbahn überquert werden müsse. Ansonsten würde bei einer stark befahrenen Straße das Bedienungspersonal erheblichen Gefahren ausgesetzt. Das Erfordernis einer professionellen Kühlanlage sei nicht unbedingt gegeben, das hinge von den individuellen Gegebenheiten ab. In einem verkehrsberuhigten Bereich entfalle die Notwendigkeit der eigenständigen Bewirtungsmöglichkeit. Bei der Vorlage handelt es sich um einen Vorschlag der Verwaltung. Daher könnten Anregungen im laufenden Abstimmungsprozess noch aufgenommen und abgewogen werden.

Herr Auler von der CDU-BF würde es begrüßen, wenn die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe für Brand angeschrieben und auf die neuen Regelungen und den Wegfall bestimmter Gebühren hingewiesen würde. Zur Gebührenerhebung beantrage er eine Ergänzung des Beschlusses. Es sei bereits in den Anträgen der CDU und SPD gefordert worden, für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu politischen, kirchlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder vergleichbaren Veranstaltungen keine Gebühren zu erheben.

Ratsherr Blum von der FDP-BF habe in der Vergangenheit verschiedenen Presseberichten entnehmen können, dass die Regelung über die Sondernutzung nicht nur bei der Politik, sondern auch bei der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen seien und deshalb eine Änderung gewünscht werde. Allerdings hätte das Verfahren seiner Meinung nach beschleunigt werden können, wenn man z.B. die Sondernutzungssatzung der Stadt Münster zugrunde gelegt hätte. Erleichtert sei er darüber, dass man eine Gebührenbefreiung für die Fahrradständer und Blumenkübel vorsehe.

Herr Larosch teilt mit, dass im Rahmen des Abwägungsprozesses der Hotel- und Gaststättenverband angeschrieben worden seien, um Wünsche und Anregungen abzufragen. Es seien ferner auch verschiedene Institutionen um Stellungnahme gebeten worden. Diese Stellungnahmen würden als Synopse in den Abstimmungsprozess mit einbezogen. Letztendlich liege die Entscheidung über die Satzung beim Rat der Stadt. Da die Gebührenbefreiung für bestimmte Antragsteller einen Betrag i.H.v. ca. 70.000,00 Euro betreffe, sei die Kämmerei bei der Entscheidung zu beteiligen.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF betont die Notwendigkeit, den Bürgerinnen und Bürgern das Amtsdeutsch verständlich zu machen, also klar zu sagen, wenn Blumenkübel oder Fahrradständer gebührenfrei aufgestellt werden können. Es gehe der Politik letztendlich darum, dass eine Satzung über Sondernutzungen für die Geschäftsleute eindeutig und umsetzbar sei.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bestätigt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand über die Gebühren einen Beschluss herbeiführen werde. Wie dies politisch betrachtet und in die Haushaltsberatungen eingebracht werde, werde dann zu gegebener Zeit entschieden werden. Sodann lässt er über den ergänzten Beschlussentwurf abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsentwurf mit der Ergänzung zu beschließen, dass die Gebührenregelung des § 14 Abs. 1 auf Gebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu politischen, kirchlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder damit vergleichbaren Veranstaltungen nicht kommerzieller Art erweitert wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer neuen Sondernutzungssatzung auf Grundlage des vorgelegten Satzungsentwurfs unter Beteiligung der Öffentlichkeit und des Einzelhandels- und Gaststättenverbandes zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorgelegten Satzungsentwurfs unter Beteiligung der Öffentlichkeit und des Einzelhandels- und Gaststättenverbandes eine neue Sondernutzungs­satzung zu erarbeiten.

Die Bezirksvertretung (0,1,2,3,4,5,6) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsentwurf zu beschliessen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von FDP, GRÜNEN, CDU und SPD haben Ratsanträge zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen (Sondernutzungssatzung) gestellt. Die Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass Blumenkübel und Fahrradständer im öffentlichen Verkehrsraum künftig gebührenfrei aufgestellt werden können. Hierdurch soll die Innenstadt aufgewertet und der Radverkehr gestärkt werden.

Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Planungsausschusses am 09.02.2017 eine Neufassung der Sonder­nutzungssatzung vorgeschlagen und das weitere Prozedere erläutert. Der verwaltungsseitig abgestimmte Satzungsentwurf, welcher auch die v. g. Gebührenfreiheit für Blumenkübel und Fahrradständer beinhaltet, wird nun zur weiteren Beratung vorgelegt.

Der Entwurf orientiert sich in weiten Teilen an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Mustersatzung wurde aufgrund der Erfahrungen mit der bestehenden Satzung angepasst (Rahmenbedingungen und örtliche Gegebenheiten). Zudem wurde darauf geachtet, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Gegenüber der aktuellen Satzung ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

-Dem Erfordernis der Barrierefreiheit wird nun an mehreren Stellen in der Satzung Rechnung getragen: Es wird sowohl als Abwägungskriterium für die Einschränkung und Untersagung erlaubnisfreier Sondernutzungen (§ 4 Abs. 2) als auch für die Erlaubniserteilung bei erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen (§ 10 Abs. 1) vorgeschrieben. Zudem kann zur Gewährleistung einer barrierefreien Mobilität auf Antrag auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichtet werden (§ 14 Abs. 1)

-Auf baulich abgegrenzten Gehwegen ist in der Regel eine Verkehrsfläche von mind. 1,80 m freizuhalten. Aufgrund der gewachsenen Struktur sind schon jetzt nicht immer 1,80 m Restgehweg vorhanden, die Nutzung der Flächen soll jedoch nicht komplett ausgeschlossen werden. Daher ist auf einer Länge von max. 10 Metern eine Restgehwegbreite von 1,50 m zulässig. Abhängig von der jeweiligen Ortslage behält sich die Verwaltung die Forderung einer Restgehwegbreite von mindestens 2,00 Metern vor.

-Im Bereich des Stadtzentrums (Umfeld des Weltkulturerbes Aachener Dom) sind Sondernutzungen in der Regel nur noch dann erlaubnisfähig, wenn sie dem Gestaltungshandbuch Innenstadt Aachen und öffentlicher Raum, welches am 20.06.2013 vom Planungsausschuss beschlossen wurde, nicht entgegenstehen.

-Das Aufstellen von Fahrradständern und Blumenkübeln wird unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Buchstabe d) und e) erlaubt. Auf die Erhebung von Gebühren wird gemäß § 14 Abs. 2 verzichtet.

-In § 5 Abs. 3 sind zudem weitere Nutzungen aufgeführt, deren Erlaubnisfähigkeit bislang in der Dienstanweisung zur Sondernutzungssatzung geregelt wurde. Durch die Regelung in der Satzung wird zum einen die Grundlage für ein transparentes Verwaltungshandeln geschaffen, was zu einer höheren Akzeptanz etwa bei Ablehnung von Erlaubnisanträgen führt. Zum anderen erleichtert eine präzise Beschreibung des Erlaubten die erforderliche Kontrolle zur Feststellung von unerlaubten Sondernutzungen und/oder der Nicht-Einhaltung von Auflagen. Die Aufzählung der erlaubnisfähigen Nutzungen ist nicht abschließend.

-Gastronomiebetrieben wird die Möglichkeit gegeben, Gäste auch „über die Straße hinweg“ zu bedienen. Aus Verkehrssicherheitsgründen wird als Voraussetzung hierfür allerdings vorausgesetzt, dass der gegenüberliegende Straßenteil über eine eigenständige Bewirtungsmöglichkeit verfügt oder der Betrieb sich in einer Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich oder einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich befindet.

Die Forderungen der Kommission Barrierefreies Bauen wurden im Satzungsentwurf weitgehend berücksichtigt. Insbesondere die verbleibende Gehwegfläche von i. d. R. 1,80 m wurde als Erfordernis für die Erlaubniserteilung festgelegt.

Der Wunsch aus den Ratsanträgen, auf Gebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu politischen, kirchlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder damit vergleichbaren Veranstaltungen zu verzichten, wird von der Verwaltung nicht mitgetragen, da seitens der Finanzverwaltung mit erheblichen Einnahmeverlusten gerechnet wird. Nach Auswertung der Haushaltsdaten 2016 beläuft sich dieser Betrag auf ca. 65.000 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Satzungsentwurf mit Bürgern und Vertretern aus Einzelhandel und Gastronomie abzustimmen. Die vorgebrachten Einwendungen sollen dann von der Verwaltung geprüft und abgewogen werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (5)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-04-25 B 03_0084_WP17 Neufassung der Satzu SAO.pdf

8.11.2024

4.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 13.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:21

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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