7. September 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2017

FB 45/0394/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Krott fällt auf, dass die KGS Auf der Hörn nun erstmals Fördermittel erhalte, die GGS Gut Kullen im Gegenzug aus der Förderung herausgefallen sei. Dies hänge in erster Linie mit der Bewertung der Schuleingangsuntersuchungen zusammen. Diese würden nicht schulscharf sondern sozialraumbezogen ausgewertet. Im Bereich der Kindertagesstätten sei dies jedoch auch der Einrichtung entsprechend möglich. Hier solle die Verwaltung nochmals beim Gesundheitsamt nachfragen und die Aufstellung der zu fördernden Grundschulen gegebenenfalls anpassen.

Herr Sahm ist der Meinung, dass der Begriff „belastete Grundschulen“ nicht glücklich gewählt sei. Dieses Wort würde zu einer Stigmatisierung beitragen.

Frau Griepentrog erwidert, dass dies allerdings die Realität in den Schulen darstelle und dieser Umstand nicht zu beschönigen sei. Gerade deshalb solle man auf diese Schulen besonderes Augenmerk legen.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen. Die Liste der zu fördernden Grundschulen soll zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine relevanten strukturellen Änderungen der Schulen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.
  1. Die Liste der zu fördernden Grundschulen soll zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine relevanten strukturellen Änderungen der Schulen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.07.2017 wurden die durch die Verwaltung weiterentwickelten Kriterien zur Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds beschlossen (Vorlage: FB 45/0392/WP17).

  1. Datensammlung und Auswertung der Bewertungskriterien

Die für die Auswertung der beschlossenen Kriterien erforderlichen Angaben wurden durch die Fachabteilung eingeholt.

Hinsichtlich der Ermittlung der Daten für das Kriterium „Teilnahme Bildungs- und Teilhabepaket […]“ ist ergänzend anzumerken, dass diese mithilfe eines entwickelten Fragebogens (s. Anlage 2) durch die Grundschulen in der Stadt Aachen mitgeteilt worden sind.

Es wurde abgefragt, wie viele Kinder seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bis zum Stichtag 31.05.2017 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den drei Bereichen „Mittagsverpflegung“, „Schulausflüge / Klassenfahrten“ sowie „Leistungen zur Lernförderung“ erhalten haben oder aktuell noch erhalten. Hierbei wurde vorab darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Kinder und nicht die Anzahl der gestellten Anträge von Relevanz ist.

Anhand der Datensätze wurden die nachfolgend aufgeführten Grundschulen in der Stadt Aachen als besonders belastet ermittelt:

1)KGS Bildchen

2)KGS Beeckstraße

3)KGS Feldstraße

4)KGS Düppelstraße

5)KGS Luisenstraße

6)GGS Driescher Hof

7)GGS Montessori Mataréstraße

8)EGS Annaschule

9)KGS Passstraße

10)KGS Forster Linde

11)GGS Schönforst

12)GGS Am Haarbach

13)KGS Auf der Hörn

14)GGS Brühlstraße.

Die einzelnen Auswertungsergebnisse können der Bewertungsliste zur Ermittlung besonders belasteter Grundschulen (s. Anlage 1) entnommen werden.

  1. Weitere Vorgehensweise

Nach Beschluss der zu fördernden Grundschulen werden diese aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten.

Anzumerken ist, dass die eingeholten Datensätze in der Anlage 1 mit den vorhandenen Gesamtschülerzahlen aus der Schulstatistik zum Stichtag 15.10.2016 ins Verhältnis gesetzt wurden. Die tatsächliche Auszahlung wird auf Grundlage der aktuellen Schülerzahlen zum 15.10.2017 erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-030101-909-5; 481300001

4-030101-909-5; 529100002

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag1

94.500 €

94.500 €

283.500 €

283.500 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand2

94.500 €

94.500 €

283.500 €

283.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-08-15 FB 45_0394_WP17 Verteilung von Foerde SAO.pdf

9.11.2024

205.4 KB

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 07.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:17