14. September 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 21Öffentlich

Umwandlung zu einer BedarfsampelAntrag der Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen vom 12.12.2016

FB 61/0739/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der derzeitigen Signalschaltung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Beibehaltung der derzeitigen Signalschaltung.

Der Mobilitätsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der derzeitigen Signalschaltung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Antrag vom 12.12.2016 der Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen wurde die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, ob es sinnvoll wäre, die Fußgängerampel auf der Aachener Straße in Schleckheim in eine „Bedarfsampel“ umzubauen.

Zustand

Zurzeit ist die Anlage dauerhaft von 6:30 bis 22:00 Uhr in Betrieb. Fahrzeuge, die auf der Aachener Straße fahren, haben Dauergrün. Der Fußgänger, der die Aachener Straße queren will, hat Dauerrot. Wenn ein Fußgänger über die Taster Grün anfordert, erhalten die Fahrzeuge Rot und der Fußgänger Grün. Danach springt die Ampel wieder in die Grundstellung (Grün für Fahrzeuge, Rot für Fußgänger) zurück.

Mögliche Umstellung

Bei einer „Bedarfsampel“ würden in der Grundstellung die Signalgeber für alle Verkehrsteilnehmer Dunkel zeigen.

Alternativ dazu kann auch eine Betriebsart gewählt werden, bei der in der Grundstellung die Signalgeber nur für den Fahrzeugverkehr Dunkel, für die Fußgänger jedoch Rot anzeigen.

Bei beiden Betriebsarten wechseln nach Anforderung einer Fußgänger-Freigabezeit die Fahrzeugsignale von Dunkel über Gelb auf Rot. Nach Beenden der Fußgängerphase gehen die Fahrzeugsignale in die Grundstellung zurück.

Eine vollständige Dunkel-Schaltung kann die Verwaltung nicht empfehlen. In der Vergangenheit wurden an anderer Stelle schlechte Erfahrungen gemacht (z.B. Passstraße/ Alkuinstraße).

Die Verkehrsteilnehmer könnten bei dieser Form der Signalschaltung davon ausgehen, dass die Anlage außer Betrieb ist und sie ignoriert werden kann.

Über eine Dunkelschaltung der Signalgeber mit Rot-Anzeige für Fußgänger muss abgewogen werden.

Die Richtlinie für Lichtsignalanlagen empfiehlt den dauerhaften Betrieb von Fußgängeranlagen, wenn zu erwarten ist, dass über einen langen Tageszeitraum mehrmals innerhalb einer Stunde Fußgänger-Freigabezeiten angefordert werden.

Laut einer Fußgängerzählung von 2001 kommt es zwischen 7:00 und 19:00 Uhr zu 210 Querungen der Fußgängerfurt. Es gibt in jeder Stunde Querungen, die Spitzenstunde liegt bei 16:00 bis 17:00 Uhr mit 32 Querungsvorgängen.

Eine Abnahme der Querungszahlen in den letzten Jahren scheint unwahrscheinlich, da das Montessori- Kinderhaus seitdem vergrößert wurde und es keine gravierenden Änderungen in der Bebauung gegeben hat.

Das Kinderhaus betreut zurzeit 94 Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren. Laut Aussage der Betreuer bringen viele Eltern ihre Kinder zu Fuß zur Tageseinrichtung, haben teilweise weitere Geschwisterkinder dabei und nutzen die Ampel.

Kosten

Die Anlage wurde 2004 auf LED umgerüstet und verbraucht circa 850 kWh pro Jahr. Die Kosten für den Strom liegen bei 250,- bis 280,- Euro im Jahr.

Die Ersparnis bei Umstellung auf eine Bedarfsampel kann nur geschätzt werden, da diese abhängig von den tatsächlichen angeforderten Schaltzeiten wäre.

Strom wird vor allem für die Signalgeber benötigt. Aber auch das Schaltgerät benötigt dauerhaft Strom, damit die Steuereinheit im Schaltkasten betrieben werden kann.

Die Kosten für die Umrüstung von Dauerbetrieb in eine „Bedarfsampel“ betragen 1.100,- Euro.

Geht man davon aus, dass durch Abschalten von Fahrzeugsignalgebern die Hälfte der Stromkosten gespart werden könnten, würde sich die Investition in circa 8 Jahren amortisieren.

Fazit:

Angesichts des geringen Einsparpotentials und der unklaren tatsächlichen anfallenden Stromkosten bei Umstellung auf eine Rot-Dunkel-Schaltung empfiehlt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeitigen Signalschaltung


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1 Lageplan
200.9 KB · PDF
Anlage 2 Antrag
335.5 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-07-18 FB 61_0739_WP17 Umwandlung zu einer SAO.pdf

8.11.2024

629.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 21
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 14.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:22