7. September 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 7.1Öffentlich

Programm „Gute Schule 2020“ Berichterstattung (Ergänzung)

FB 45/0403/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Brötz weist auf die Ergänzungsvorlage zu diesem TOP hin. Inhaltlich habe es keine gravierenden Änderungen gegeben. Das Gebäudemanagement habe an anderer Stelle noch Mittel zur Sanierung des Einhard-Gymnasiums heranziehen können, daher sei eine ergänzende Finanzierung aus dem Programm „Gute Schule 2020“ nicht erforderlich.

Herr Sahm erkundigt sich nach der beantragten Summe des Breitbandausbaus auf Seite 16 der Einladung, da hier drei Nachkommastellen abgebildet seien. Herr Mathar erläutert, dass die Darstellung korrekt sei und sich die Summe auf 31.756,59 € belaufe.

Herr Balthasar ist erstaunt darüber, dass das Inda-Gymnasium nicht mehr in der Prioritätenliste auftauche. Frau Schwier verweist auf den entsprechenden Beschluss im Rat der Stadt Aachen am 22.02.2017 und erläutert, dass sowohl für das Inda-Gymnasium als auch das Schulzentrum Laurensberg die partielle Abdeckung über andere Fördermittel in Planung sei.

Frau Griepentrog erläutert, dass der Ausbau im Bereich der Digitalisierung an dieMedienkonzepteder einzelnen Schulen geknüpft sei. Sie äußert den Wunsch, dass ein schon bestehendes Medienkonzept einer Schule im Schulausschuss vorgestellt werden solle. Dieser Vorschlag wird von der Verwaltung begrüßt und für das Frühjahr 2018 als Thema eingeplant.

Herr Krott berichtet, dass die SPD-Fraktion in einer Sitzung mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe, dass die geplanten zusätzlichen Stellen zur Umsetzung des Programms noch immer nicht besetzt seien. Hier solle nochmals seitens der Fachverwaltung darauf geachtet werden, dass dies bald geschehe, damit eine umfängliche Bearbeitung des Programms gewährleistet sei. Wenn notwendig und möglich, müssten Aufgaben extern vergeben werden.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene inhaltliche Erweiterung der Prioritätenliste zum Punkt “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ durch die Möglichkeit hierbei auch mobile Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu beschaffen, zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene inhaltliche Erweiterung der Prioritätenliste zum Punkt “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“

durch die Möglichkeit hierbei auch mobile Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu beschaffen, zu beschließen.

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Erweiterung der Prioritätenliste zum Punkt “Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen“ durch die Möglichkeit hierbei auch mobile Endgeräte im Rahmen der Medienkonzepte zu beschaffen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die Veränderung im Vergleich zur Ursprungsvorlage ergibt sich daraus, dass die in Absatz 4.3 zunächst dargestellte eventuelle Verwendung von Mitteln des Programms 'Gute Schule' für dieAußensanierung des Einhard-Gymansisums nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement nicht erforderlich ist.

Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.04.2017 mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur laufenden Berichterstattung der Projekte und Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“ einverstanden erklärt (Vorlage FB 45/0346/WP17).

Hierzu wurden angesichts der zeitlich ambitionierten Projektlaufzeit und der Komplexität der anstehenden Projekte mit zahlreichen Schnittstellen drei Arbeitsgruppen: Sub AG Finanzen, Sub AG Digitalisierung und Sub AG Bau, gebildet, um im Sinne einer systematischen und kontinuierlichen Beteiligung die Politik informieren zu können.

Über den Fortgang des Programms soll im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen nach folgendem Berichtsraster informiert werden:

  • Aktualisierte Prioritätenliste
  • Inhaltliche Veränderungen
  • Kostenabweichungen
  • Stand der Mittelabrufe insgesamt

Die Ergebnisse der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen Sub AG Finanzen und Sub AG Digitalisierung werden im Folgenden vorgestellt.

2. Ergebnisse aus der Sub AG Finanzen


Im Rahmen der Gespräche zur Durchführungsplanung zwischen FB 20, E 26, FB 11/400 und FB 45 bezüglich der finanziellen Abwicklung des Programms ist die Sub AG Finanzen nach Erläuterung der möglicherweise auftretenden Problemstellungen zu den folgenden Ergebnissen im operativen Bereich gekommen:

2.1 Mittelabruf

Aufgrund der Tatsache, dass es sich um kein Förderprogramm, sondern um einen Förderkredit handelt, ist FB 20 sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Abstimmungen mit der NRW.Bank über das Gesamtkonzept, in enger Abstimmung mit FB 45, in der Federführung. Da die jährlichen Mittelabrufe bei der NRW Bank letztlich vier Einzelbudgets mit einer jeweils individuellen Frist für die Erstellung der Verwendungsnachweisung von 30 Monaten bilden, beginnend mit dem Tag des Mittelabrufes, wird die Zuordnung der Einzelmaßnahmen zu den einzelnen Mittelabrufen von der Fachabteilung des Bedarfsträgers, also vonseiten FB 45 vorgenommen. Die Mittelabrufe werden nach vorheriger Abstimmung seitens FB 20 Ende des Jahres vorgenommen.

2.2 Verwendungsnachweis

Die rein formale Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgt zentral durch FB 20, wohingegen die dazu notwendigen Informationen von den Auftrag gebenden Stellen zuzuliefern und dort zwecks möglicher Prüfungen vorzuhalten sind.


In diesem Zusammenhang, sowie im Hinblick auf ein übergreifendes Controlling, wurde sich mit E 26 darauf verständigt, dass die jeweils in den Einzelmaßnahmen vorgemerkten (Obligo) bzw. verausgabten Mittel monatlich in einem Bericht sowohl dem FB 45 als auch dem FB 14 mitgeteilt werden.


2.3 Haushaltsbezug

Die haushalterische Abwicklung des Gesamtprojektes „Gute Schule 2020“ und damit verbundene Einzelvorhaben sind zunächst einmal losgelöst vom Förderprogramm zu betrachten. Hier gilt es die entsprechenden jährlichen Haushaltsermächtigungen aufeinander abzustimmen, Übertragungen und Deckungen zu gewährleisten und letztendlich eine sinnhafte Kombination mit vorhandenen kommunalen Mitteln zur maximalen Ausschöpfung der Fördermittel zu gewährleisten. Die Projektmittel stellen auf der Ertragsseite „lediglich“ eine Position dar, die von FB 20 auf Basis der von der Projektleitung erarbeiteten Grundlagen bewirtschaftet wird. Zudem ist festzuhalten, dass sich der Bereich der Digitalisierung durch ein übergeordnetes schulformübergreifendes PSP- Element als möglichst flexibel gestaltet. Da kein originärer Maßnahmenbezug im Haushalt dargestellt wird, wird die Problematik der Mittelüberschreitungen und Deckungen damit reduziert. Ferner sind Verschiebungen der Mittel von investiv nach konsumtiv und umgekehrt auch im laufenden Haushaltsjahr unter Beachtung der Grenzen der außerplanmäßigen / überplanmäßigen Mittelbereitstellung möglich. Auch für Aufwendungen dürfen Kredite aufgenommen werden, sodass in jedem Fall konsumtive Deckung vorhanden ist.

2.4 Monitoring

Die einzelnen Maßnahmen, insbesondere Baumaßnahmen, werden wie alle Bauprojekte begleitet und überwacht. Für den baufachlichen Teil und die damit verbundenen einzelnen Projektbudgets zeichnet sich E26 verantwortlich. Gleichzeitig wird die Maßnahme eng durch die Projektleitung des FB45 in der Rolle des schulfachlichen Bedarfsträgers und damit der Haushalt/Produktverantwortung betreut.

Über die vier Einzelbudgets (für Mittelabrufe) - Gesamtbetrag über 20,69 Mio. € - ist ein ganzheitliches Monitoring erforderlich. Hierzu gehört neben der Fragestellung, wann und in welcher Höhe welche Abrufe sinnhaft erfolgen, auch, wie durch eine Kombination von Fördermitteln und städtischen Mitteln möglichen zeitkritischen oder förderkritischen Faktoren begegnet werden kann.

2.5 Sonstige Abwicklung

In den Bereichen “Bau“ und “Digitalisierung“ kann es aus bautechnischen, schulorganisatorischen, kostentechnischen oder logistischen Gründen zu Umplanungen, Neufestlegungen in der Prioritätenliste oder auch zur Aufnahme neuer bzw. Streichung vorgesehener Vorhaben kommen. Zugleich ist in der praktischen Abwicklung auf Synergieeffekte zwischen den beiden Strängen zu achten. Aufgrund der Art der Etatisierung der Mittel ist eine große Flexibilität im Rahmen der Deckungsfähigkeit erzielt worden. Dennoch sind evidente Veränderungen (z.B. Wegfall/Kürzung von Maßnahmen) mit dem Ausschuss abzustimmen. Im Bereich der “Digitalisierung“ handelt es sich zunächst um einen Pauschalansatz, so dass hier nicht jede einzelne Maßnahme separat abgebildet werden kann.

3. Ergebnisse aus der SuB AG Digitalisierung

Bezüglich der Digitalisierung konnten mit Beteiligung von FB11/400, FB45/400 Medienzentrum, E26, RPA und regio iT für die beiden Aufgabenbereiche “Ausbau der Netzinfrastruktur“ und “Präsentationstechnik“ die Abläufe für die durchzuführenden Arbeiten in den wesentlichen Kernpunkten festgelegt werden.

3.1 Präsentationstechnik
Die Beratung der Schulen zur Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt durch das Kompetenzteam des Medienzentrumsauf der Basis der schulischen Medienkonzepte, für deren Erstellung ebenfalls eine Unterstützung vom Medienzentrum angeboten wird. Nach technischer und pädagogischer Beratung und Planung wird eine Geräteempfehlung anhand einer vom Medienzentrum erstellten Geräteliste abgegeben. Die Geräteliste ermöglicht eine standardisierte, hochwertige Technikausstattung. Die Auftragsvergabenfür die Beschaffung der Geräte erfolgen über FB 11/400 an die regio iT und die dazugehörenden Verkabelungs- und Anschlussarbeiten über E 26

3.2 Ausbau der Netzinfrastruktur

Mit den Arbeiten für den Breitbandausbau wurde begonnen. Der Zeitplan sieht eine Fertigstellung der Glasfaseranbindung der Schulgebäude bis zum Jahresende vor.

Mit dem Ausbau der LAN/WLAN Infrastrukturen wird in den Gymnasien und Gesamtschulen begonnen. Dann folgen die Real-, Haupt- und Förderschulen. Die Grundschulen bilden den Abschluss.

Die Auftragsvergabenfür die Beschaffung der Technikkomponenten und Dienstleistungen wie z.B. das Ausleuchten der Schulgebäude erfolgen über FB 11/400 an die regio iT. Die Verkabelungsarbeiten werden über E 26beauftragt.

Die Buchung dieser Geschäftsvorfälle erfolgt nach vorheriger Bestätigung von FB 11/400 bzw. E 26 durch FB 45/400.

Zur Optimierung der Prozesse wurden das Rhein-Maas-Gymnasium für den Bereich Netzinfrastruktur, die KGS Feldstraße und das Kaiser-Karls-Gymnasium für den Bereich Präsentationstechnik als Pilotschulen festgelegt.

4. Berichtsraster

4. 1 Aktualisierte Prioritätenliste

Maßnahme

Planung

Umsetzung

Sachstand

Baumaßnahmen

WC-Anlagen

2017

2017 - 2020

Planungsphase

Innenmodernisierung

2017

2017 - 2020

Planungsphase

Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume

2017

2017 - 2020

Planungsphase

Neubau KGS Bildchen

2017/2018

ab 2018

Flächennutzungskonzept ist erarbeitet und wird in der Sitzung vorgestellt.

Neu- und Umbau GGS Montessori Schule Eilendorf

2017/2018

ab 2018

Der SchA hat in seiner Sitzung

am 13.07.2017 das Raumprogramm zur Kenntnis genommen und die

Verwaltung beauftragt das Planungskonzept bis zur Planungstiefe HOIA3 zu entwickeln.

OGS Ausbau

2017

ab 2017

KGS Hanbruch

2017

2017 - 2018

Der SchA hat in seiner Sitzung

am 13.07.2017 den Ausführungsbeschluss

gefasst.

Digitale Infrastruktur-Maßnahmen

Breitbandausbau

2017

laufend, Projekt

Mit der Umsetzung wurde begonnen.

LAN Ausbau

2017

ab 2017

Die Umsetzung beginnt im Herbst.

WLAN Ausbau

2017

ab 2017

Das Rhein-Maas-Gymnasium wurde als

Pilotschule benannt.

Präsentationstechnik

2017

ab 2017

Die KGS Feldstraße und das

Kaiser-Karls-Gymnasium wurden als Pilotschulen benannt.

Desktop- Virtualisierung

2017

laufend

Beratungsleistungen

2017

laufend, Projekt

4.2 Inhaltliche Veränderungen

Im Bereich der Digitalisierungsmaßnahmen sind Änderungen bei der Umsetzung der Maßnahmen „Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen“ vorgesehen. Dies betrifft zunächst die Festlegung der Höhe der Förderung der einzelnen Schulen.

Auf der Grundlage der vorgelegten Medienkonzepte wird empfohlen, den Schulen eine Fördersumme in Höhe von 9.000,00 € pro Zug zu gewähren. Auf den Vermerk in der Anlage wird verwiesen.

Angesichts der bisher von den Schulen vorgelegten Medienkonzepte und den hierbei geführten Beratungsgesprächen zeichnet sich eine Präferenz für den Einsatz von mobilen Endgeräten in Form von Tablets ab.

Dafür sprechen vielerlei Gründe:

  • sie ermöglichen den Einsatzdigitaler Schulbücher, die mobil undlangfristig genutzt werden können
  • sie ermöglichen eine Binnendifferenzierung des Unterrichts - individualisiertes Lernen
  • sie könnenmehrere Geräte ersetzen
  • sie motivieren SuS, Neues zu lernen
  • sie sind im jeweiligen Fachunterricht vielfältig einsetzbar; bspw. zur Analyse von Bewegungsabläufen im Sportunterricht
  • sie ermöglichenMessungen über eingebaute, angeschlossene oder ferngesteuerte Sensoren in den MINT-Fächern
  • sie bietenVideoconferencing im Fremdsprachenunterricht
  • sie ermöglichen die Zusammenarbeit in Gruppen
  • sie können Unterrichtsvorhabendirektumsetzen, weilsie sofort einsatzbereit sind (kein "Hoch- und Runterfahren", so lohnt sich auch ein Einsatz in kurzen Unterrichtsphasen)
  • sie verfügen über ein geringes Gewicht und sind somit mobil und vielfältig einsetzbar
  • sie sparen Kopierkosten

Es soll möglich sein, für die Schulen mit einem entsprechenden Medienkonzept, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, für Investitionen in die Präsentationstechnik auch die Anschaffung mobiler Endgeräte vorzusehen, wobei die Anzahl der Komponenten, die im Rahmen der im kommunalen Medienentwicklungsplan vorgesehenen Relation nicht übersteigen darf und insofern auch keine höheren Supportkosten bedingen. In der Folge sind dann auszutauschende, vorhandene PC’s nicht zu ersetzen. Darüber hinaus sind die konzeptionellen Aussagen der kommunalen Medienentwicklungsplanung und ggfs. die bisherigen Ausstattungsintervalle zu berücksichtigen.

4.3 Kostenabweichungen

Direkte Abweichungen von den Kostenkalkulationen der beschlossenen Prioritätenliste ergeben sich derzeit nicht.

4.4 Stand Ausgaben für die Mittelabrufe insgesamt

Aufgrund der Meldungen des E 26 zu anstehenden Planungen, bereits in der Planung befindlicher und begonnener Baumaßnahmen, sowie den von FB 45/400 abzuwickelnden Maßnahmen “Präsentationstechnik“ und “Ausbau Netzinfrastruktur“ ergibt sich folgender Sachstand:

Maßnahme

Schule

Freigabe

FB 20

Obligo

Art der Ausgabe

Kosten

Baumaßnahmen

Ersatzbau

KGS Bildchen

28.877,73 €73

Planungskosten

Umbau

Mont.GS Eilendorf

15.152,27 €€7

Honorarkosten

Digitalisierungsmaßn.

27

Ausleuchten (WLAN)

Rhein-Maas-Gymn.

23.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

KGS Feldstraße

23.06.17

1.428,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

HHG/AFG

30.06.17

5.712,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

GeS Brand

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

Maria-Mont.- GeS

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

4. Aachener GeS

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

Einhard Gymn.

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

Geschw.-Scholl-G.

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

Inda- Gymn.

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

KKG

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Ausleuchten (WLAN)

St. Leonhard Gymn.

30.06.17

2.856,00 €00

Dienstleistung regio iT

Besch. Accesspoints

St. Leonhard Gymn.

23.06.17

366,52 €52

Kauf

366,52 € €

Besch. Switch+Ports

GGS Brühlstraße

13.07.17

1.190,52 €52

Kauf

Besch. Switch+Ports

GGS Gut Kullen

beantragt

1.190,52 €52

Kauf

Breitbandausbau/

Inhouseverkabelung

33 Schulen

beantragt

31.756,595 €93

Dienstleistung regio iT

5. Anmerkungen der Verwaltung

Die für zusätzliche anfallende Aufgaben

  • Koordination der Arbeits- und Lenkungsgruppen Sitzungen
  • Haushalterische Abwicklung
  • Begleitung der digitalen Infrastrukturmaßnahmen

genehmigte befristete Einrichtung von 1,5 Stellen bei FB 45/400 befinden sich derzeit noch im Besetzungsverfahren. Die zu erfüllenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zeigen gleichwohl, dass diese Stellen zwingend erforderlich sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Derzeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-08-25 FB 45_0403_WP17-1 Programm _Gute Schul SAO.pdf

23.11.2024

154.3 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 07.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:17