21. September 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Förderung des eSports in Aachen- Ratsantrag der Piraten-Fraktion vom 15.04.2017

FB 52/0072/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Dezernentin Schwier weist darauf hin, dass der Ratsantrag der Piraten-Fraktion auch im Kulturausschuss beraten wird und dort der Beschlussvorschlag der Verwaltung im Gegensatz zum heutigen Beschlussentwurf im Sportausschuss positiv ist. Sie weist darauf hin, dass sich eSport durchaus unter den Kulturbegriff, wie er im kulturellen Leitprofil der Stadt Aachen dargestellt ist, subsummieren lässt.

Ratsherr von Hayn legt anschließend dar, warum er die Vorlage der Verwaltung als nicht zufriedenstellend ansieht. Er führt aus, dass der Ratsantrag nicht das Ziel hatte eine Förderung nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen zu erreichen, sondern dass hier neue Wege zur Unterstützung des eSports in Aachen gegangen werden sollten.

In der sich anschließenden Diskussion, an der sich die Ratsfrauen Reuß und Brammertz sowie die Herren von Hayn, Paul, Orthen, Fischer, Meyer und Balthasar beteiligen, wird deutlich, dass mehrheitlich die Auffassung besteht, dass unter den heutigen Gegebenheiten die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Bereich des Sports in Aachen nicht vorliegen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Interessenten im ersten Schritt einmal überlegen sollten, ob sie sich nicht einem bestehenden Sportverein als Abteilung anschließen oder evtl. selbst einen Verein gründen, damit auch klar ist, wer z. B. verantwortlicher Ansprechpartner ist.

Gleichzeitig wird allerdings deutlich, dass man grundsätzlich Veränderungen in diesem Bereich offen gegenübersteht und die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit 1 Gegenstimme mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Antrag vom 15.04.2017 beantragt die Piratenfraktion zu prüfen, ob eine Förderung des eSports in „kulturellen oder sportlichen Bereichen“ in Aachen möglich ist.

Die Förderung des Sports in Aachen richtet sich nach den gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen.

Bevor die Frage einer Förderung nach den Sportförderrichtlinien geklärt werden kann, ist zu prüfen, ob es sich bei eSport um Sport im rechtlichen Sinne handelt.

Der Begriff eSport ist die Abkürzung für „elektronischer Sport“ und bezeichnet das wettbewerbsmäßige Spielen von Computer- und Videospielen. Unwichtig für die Definition sind das Genre und die Plattform eines Titels. Dabei ist es auch egal, ob die Spielerin/der Spieler am PC oder einer Konsole, ein Sport- oder Actionspiel spielt.

Der deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erklärt zu der Frage, ob eSport Sport im rechtlichen Sinne ist, dass es sich bei eSport nicht um Sport handelt, da eine „die Sportart bestimmende motorische Aktivität fehlt“. Der Landessportbund NRW und der Stadtsportbund Aachen e.V. nehmen eSport-Vereine in die Landesverbände und Sportbünde aktuell nicht auf.

Die Piraten-Fraktion in Berlin wollte dies aber noch genauer wissen und hatte eine entsprechende Anfrage im Bundestag gestellt. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) des Abgeordnetenhauses von Berlin kommt beim Ergebnis zu einer klaren Aussage. Bei eSport handelt es sich nicht um Sport im rechtlichen Sinne, sondern um Spiel.

Grundlage für diese Aussage war ein von 2005 erfolgtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das erklärte, dass Sport „auf die Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit“ ziele, während beim Spielen „eher der Zeitvertreib, Entspannung und Zerstreuung im Vordergrund“ stünden. Demnach werde „ein Spiel (…) jedenfalls auch dann nicht zum Sport, wenn viele Spiele unter Wettbewerbsbedingungen veranstaltet würden“.

Demnach fehlt dem eSport die Definition als Sport als Grundlage um aus Fördermitteln des Sports unterstützt zu werden.

Selbst wenn aber die Definition des eSports im rechtlichen Sinne Sport darstellen würde, würden die Voraussetzungen, die die Aachener Sportförderrichtlinien an eine Förderung stellen, nicht erfüllt. „Aachener Sportvereine“ werden nur gefördert, die:

  • durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
  • mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
  • laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
  • als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben (eine Nennung unter den Aufgaben zur Erreichung des Vereinszwecks genügt nicht),
  • vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
  • mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
  • mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben,
  • einem dem Landessportbund NRW e.V. angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen e.V. angehören,
  • nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) Menschen aufgrund der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligen.

Diese Voraussetzungen werden zurzeit überwiegend nicht erfüllt.

Eine Förderung aus Sportfördermitteln ist deshalb nicht möglich.

Ob eine Förderung aus finanziellen Mitteln des Kulturbetriebes erfolgen kann, muss im Betriebsausschuss Kultur geklärt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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0

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-08-02 FB 52_0072_WP17 Foerderung des eSport SAO.pdf

8.11.2024

873.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 21.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:28