Bericht über die Umsetzung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
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Herr Raschke berichtete, dass aus dem Kreis der bislang nach dem Bundessozialhilfegesetz betreuten Personen zukünftig insgesamt 5.660 Haushalte Ansprüche nach dem SGB II realisieren könnten. 90 % der in Rede stehenden Anträge seien bereits gestellt und auf Vollständigkeit geprüft worden. Insgesamt 70 % der Fälle seien zudem bereits im bundeseinheitlichen Zahlverfahren erfasst worden. Im Bereich der Agentur für Arbeit seien insgesamt 7.603 Haushalte von der zum 01.01.2005 eintretenden Gesetzesänderung betroffen. Auch hier seien ca. 90 % aller in Frage kommenden Anträge gestellt worden. Insgesamt 58 % aller Fälle seien auch EDV-mäßig erfasst. Um die Zahlungen für den Monat Januar 2005 pünktlich zu gewährleisten, müssten alle Fälle bis zum 08.12.2004 in das Verfahren A 2 LL eingegeben werden. Dass der Erfassungsgrad zum jetzigen Zeitpunkt noch besorgniserregend sei, sei insbesondere durch starke Systemprobleme innerhalb der letzten 14 Tage verursacht. Diese seien erst Anfang der Woche behoben worden. Darüber hinaus könne eine gewisse Anzahl von Fällen derzeit überhaupt noch nicht erfasst werden, da hierzu die Einspielung eines Updates erforderlich sei. Probleme resultierten darüber hinaus aus dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005. Eine große Anzahl von ausländischen Antragstellern müsse derzeit hinsichtlich ihres Aufenthaltsrechtes überprüft werden. Im Zusammenhang mit denfehlenden Antragsrückläufen (10 %) bemühe man sich derzeit intensiv, die betroffenen Menschen zur Antragstellung zu ermutigen. Bezüglich der fehlenden Anträge aus dem Personenkreis der bisher Arbeitslosenhilfeberechtigten werde seitens der Agentur für Arbeit vermutet, dass diese Personen ab dem 01.01.2005 keine Bedürftigkeit nachweisen können.
Zu den nach dem SGB II anzubietenden Arbeitsgelegenheiten – den sogenannten Ein-Euro-Jobs – berichtete Herr Raschke, dass derzeit die Angebote der interessierten Träger ausgewertet würden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt handele es sich um ca. 1.400 Stellen, die den Leistungsberechtigten möglicherweise ab Januar 2005 angeboten werden könnten.
Auf Nachfrage von Herrn Schäfer (CDU-Fraktion) berichtete Herr Raschke, dass die ARGE selbstverständlich in der Lage sei, im Wege der täglichen Zahlbarmachung auch Abschlagszahlungen und Barzahlungen zu leisten. Zu den Fragen von Herrn Müller nahm Herr Raschke sodann wie folgt Stellung: Er bestätigte, dass ausschließlich Anspruchsberechtigte nach dem SGB II als Bewerber registriert und in Arbeit vermittelt werden können. Aus dem Kreis der bisherigen Sozialhilfebezieher werde kein Antrag abgelehnt werden, da diese Personen ausnahmslos bedürftig nach dem SGB II seien. Auskünfte über den Personenkreis, für den die Agentur für Arbeit zuständig sei, könne er zur Zeit nicht machen. Er gehe jedoch davon aus, dass dort gestellte Anträge nur in geringem Umfange abzulehnen seien, da auch die Gewährung von Arbeitslosenhilfe von einer – wenn auch etwas großzügigeren – Bedürftigkeitsprüfung abhängig gewesen sei. Im Dezember werde man nochmals mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gehen und auf die Dringlichkeit der Antragstellung hinweisen. Zu den Qualifizierungsmöglichkeiten ab Januar 2005 wies er darauf hin, dass das bereits im Sozialamt praktizierte Fallmanagement in die ARGE übernommen worden sei. Den Fallmanagern stünden alle Möglichkeiten aus dem SGB II und dem SGB III zur Verfügung, um die für die jeweilige Person in Frage kommende Qualifizierung durchzuführen. Neben dem Aufzeigen einer Perspektive sei es auch Aufgabe der zu schaffenden Arbeitsgelegenheiten, die Möglichkeit zu bieten, Qualifizierungsbedarf zu erkennen.
Herr Künzer wies darauf hin, dass die ARGE über zwei Gremien, die Trägerversammlung sowie den Beirat verfüge. Sich in der ARGE abzeichnende Probleme seien für die politische Arbeit in Aachen jedoch außerordentlich wichtig. Er bat deshalb darum, sicherzustellen, dass sowohl der Sozial- und GesundheitsausschussalsauchderKinder-undJugendausschussüberaktuelleEntwicklungen weiterhin
unterrichtet werden.
Frau Nacken sagte zu, beide Ausschüsse auch zukünftig über die aktuellen Entwicklungen in der ARGE zu unterrichten. Fragen und Anträge der Ausschussmitglieder würden wie bisher behandelt; lediglich die bisherige direkte Einflussnahme könne nicht mehr erfolgen.
Herr Henke regte an, Ergebnisse der Trägerversammlung automatisch in den Sozial- und Gesundheitsausschuss zu übertragen; so sei zum Beispiel eine regelmäßige Mitteilung, wie unter Punkt 7 der heutigen Tagesordnung vorstellbar. Zudem schlug er vor, die zukünftigen Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Job) nach dem Vorbild aus Frankfurt und Gelsenkirchen als Aachen-Job zu bezeichnen.
Frau Scheidt verwies diesbezüglich auf das Koalitionspapier, in dem dieser Gedanke bereits aufgegriffen worden sei. Sie befürwortete die Idee, im Sozial- und Gesundheitsausschuss einen regelmäßigen Bericht über die Arbeit der ARGE zu erhalten, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass ein Mitglied jeder Fraktion im Beirat der ARGE vertreten sei. Gleiches gelte für die Beschäftigungsträger, die bislang mit städtischen und Landesmitteln gute Qualifizierungsarbeit geleistet hätten. Bereits im Rat habe man diskutiert, dass dies der Standard sei, an dem sich die Stadt auch nach Umsetzung des SGB II messen lassen wolle.
Herr Mahr betonte, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eine neue Organisationseinheit, die ARGE, geschaffen worden sei. Das Sozialamt sei in der Trägerversammlung durch seinen Leiter vertreten und sei daher an der Erarbeitung der strategischen Leitlinien der ARGE beteiligt. Das Sozialamt werde, soweit ihm statistische Daten der ARGE zugänglich sind, hierüber im Ausschuss berichten. Das in der ARGE eingesetzte Fallmanagement umfasse nunmehr alle Arbeitslosengeld II-Bezieher undsei nicht mehr auf den Personenkreis der Sozialhilfeempfänger beschränkt. Die Jugendlichen und Heranwachsenden würden von Beginn an zu 100 % durch Fallmanager betreut. Schwerpunktmäßig würden die jungen Erwachsenen zunächst qualifiziert, damit sie dauerhaft in Arbeit vermittelt werden könnten.
Bezug nehmend auf den von den Fraktionen ausgesprochenen Dank an die Mitarbeiterschaft betonte Herr Mahr, dass die Eingabe der Fälle in das bundeseinheitliche Zahlverfahren durch die Sachbearbeiter neben ihrer regulären Arbeit erfolgt sei. Dies sei um so beachtlicher, als dass auch das Sozialhilferecht zum 01.01.2005 völlig neu strukturiert werde. Ohne die große Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter wäre es nicht möglich, die vorstehenden Aufgaben zu bewältigen.
Zu der Anregung von Herrn Müller, Herrn Raschke an den zukünftigen Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses teilnehmen zu lassen, vertrat Frau Höller-Radtke die Auffassung, dass dies aufgrund der getroffenen Vereinbarung, seitens der Verwaltung laufend über die aktuelle Situation in der ARGE unterrichtet zu werden, nicht nötig sei.
Frau Nacken betonte, dass die Verwaltung auch unabhängig von einer ständigen Anwesenheit von Herrn Raschke in der Lage sei, qualifizierte Auskünfte zu erteilen.
Technische Details
ID: 829
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=829
Grunddaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 25.11.2004
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Status
- gemischt