Bau eines Erdbeckens zur Sicherstellung des Überflutungsschutzes der Bebauung im Bereich Preuswald (Lütticher Straße östlich der Einmündung Reimser Straße)
FB 36/0204/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Welters, STAWAG, erläutert die beabsichtigte Baumaßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation.
Anlass zur Planung des Erdbeckens zur Entwässerung sei der Bebauungsplan Nr. 969 (Lütticher Straße/Unterer Backertsweg) gewesen. Man habe bei der Planung festgestellt, dass die Entwässerungssituation sehr veraltet sei und bereits seit längerer Zeit nichts mehr zur Sicherstellung der Entwässerung unternommen worden sei. Seitens der Verwaltung sei daher der Auftrag erteilt worden, die Situation zu überprüfen im Hinblick auf mögliche Starkregenereignisse. Es sei festgestellt worden, dass ein Überflutungsschutz nicht gegeben sei und insofern entsprechende Maßnahmen zu treffen seien.
Frau Welters führt weiterhin aus, dass als Konzept zum Überflutungsschutz der Bau eines Erdbeckens vorgesehen sei, welches ein Volumen von 5.200 m³ umfassen müsse. Es sei geplant, das Becken nördlich des Bebauungsplangebietes auf der „Kyrill-Fläche“ zu errichten. Der Untere Backertsweg soll dabei genutzt werden, um das Wasser der umliegenden Hänge in das Becken zu leiten.
Frau Werfling, Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung, erläutert den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LFB) und die Artenschutzprüfung (ASP).
Ausweislich des derzeit geltenden Flächennutzungsplanes handele es sich bei der Fläche um eine „Fläche für die Forstwirtschaft“. Darüber hinaus liege die Fläche hälftig im Landschaftsplan der Stadt Aachen und weise dort Landschaftsschutzgebiet aus mit der Zielsetzung der Erholungsnutzung. Außerdem handele es sich um eine Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung für die Erholung.
Die naturschutzfachliche Bewertung erfolge für das Plangebiet und die angrenzenden temporären Bauflächen nach dem „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“.
Im Bestand zeige sich nach Auskunft von Frau Raskin vor allem junger Rotbuchenbestand („Kyrill-Fläche“), aber auch Fichtenforst sowie Waldbiotope mit nitrophiler, gestörter Krautschicht und auch Dominanzbeständen des neophytischen Japanischen Staudenknöterichs.
Geplant sei die Anlage eines naturnahen Beckens, bei welchem das Bodenmaterial wiederverwendet werde. Es werde lediglich minimale (teil-)versiegelte Flächen geben. Ebenfalls sei geplant, Hecken (Weißdorn, Schlehe) anzupflanzen und eine Extensivwiese auf der Beckensohle anzulegen. Die Böschungen werden zum Aufbau eines waldmantelartigen Gehölzbestandes mit heimischen Strauch- und Baumarten bepflanzt.
Frau Werfling führt weiterhin aus, dass die temporären Bauflächen mit heimischen Gehölzarten wiederbepflanzt werden, so dass auch hier der Aufbau eines Waldmantels erfolge. Darüber hinaus werde der Reitweg wiederangelegt.
Als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden laut Frau WErfling folgende Maßnahmen erfolgen:
-Naturnahes Erdbecken mit Biotop- und Bodenfunktionen,
-Boden- und Wurzelschutzmaßnahmen,
-Erhalt einer alten Eiche,
-Stammschutzmaßnehmen entlang der Bauflächen,
-Baufeldfreimachung von Oktober bis Februar und
-Entnahme einzelner Altbäume vorsorglich erst ab Ende Oktober.
Frau Werfling erläutert weiterhin, dass eine durchgeführte Artenschutzprüfung ergeben habe, dass die Planfläche nicht durch planungsrelevante Vogelarten genutzt werde. Weiterhin habe die Prüfung ergeben, dass die Zwergfledermaus das Plangebiet regelmäßig als Jagdhabitat nutze. Es seien auch einzeln Rauhaut- und Breitflügelfledermäusen sowie Abendseglern nachgewiesen worden.
Um die artenschutzrechtlichen negativen Auswirkungen zu vermindern, werden einzelne Altbäume vorsorglich erst Ende Oktober entnommen. Ebenfalls werde für das ggfls. wegfallende Quartiersangebot baumbewohnender Arten ein adäquater Ausgleich in Form von zu installierenden Fledermauskästen geschaffen.
Frau Raskin legt weiterhin dar, dass der Ausgangszustand des Plangebietes einen Biotopwert von 6.714 Punkten und der Planzustand einen Biotopwert von 5.657 Punkten habe, so dass ein Ausgleich von 1.057 Punkten für den Eingriff in die Biotopfunktion erforderlich sei. Der Ausgleich für den Wald werde nach Landesforstgesetz 1:1 auf 10.050 m² erfolgen. Landschaftsbild und Erholungsfunktion werden laut Ausführung von Frau Raskin nicht negativ beeinträchtigt. Im Gegenteil, es werde durch das reiche Gehölzartenspektrum und den zukünftigen Aufbau von Waldmänteln auf den temporären Bauflächen die landschaftliche und Biotopvielfalt gegenüber dem Istzustand gesteigert.
Herr Klinkenberg erkundigt sich danach, auf welchen Flächen die Waldaufforstung erfolgen solle. Dazu gibt Frau Welters bekannt, dass sie durch Herrn Odrost vom Forst die Info erhalten habe, dass eine Fläche in Walheim zur Verfügung stehe. Herr Meiners weist darauf hin, dass derzeit noch nicht sicher sei, dass diese Fläche tatsächlich zur Verfügung stehe. Es gebe nicht sehr viele Optionen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Herr Fleu stellt fest, dass es sich um eine sehr große Fläche (ca. 10.000 m²) handele, die in Anspruch genommen werde und möchte wissen, wie sich dies in der Landschaft darstelle. Frau Werfling erwidert, dass tatsächlich die meiste Fläche durch das Becken beansprucht werde, sich dies jedoch durch die Anpflanzungen, die erfolgen, gut in die Landschaft einfügen werde.
Herr Fleu erkundigt sich ebenfalls danach, ob eine ständige Bespannung des Beckens vorgesehen sei. Dies wird durch Frau Werfling verneint.
Frau Jonczyk-Stoll möchte wissen, ob das Erdbecken mit dem Regenrückhaltebecken in der Soers vergleichbar ist. Frau Welters erwidert, dass das Erdbecken noch naturnaher gestaltet werden wird und auch stärker bepflanzt werden wird.
Herr Klinkenberg erkundigt sich danach, ob eine Einzäunung des Beckens erfolge. Frau Welters gibt bekannt, dass dies noch mit der Versicherung geklärt werden müsse. Da jedoch geplant sei, eine Hecke zu errichten, würde ein Zaun auf lange Sicht gesehen durch die Hecke verdeckt werden.
Herr Helmig ist der Meinung, dass die Einzäunung durch einen Wildzaun ausreichend sei. Herr Meiners ist grundsätzlich auch nicht für die Errichtung von Zäunen. Man müsse jedoch das tun, was die Versicherung fordere.
Herr Herpertz stellt die Frage, ob ein Zaun überhaupt notwendig sei. Frau Welters erwidert, dass es sich bei dem Erdbecken um eine abwassertechnische Anlage handele und die Versicherungsauflagen eingehalten werden müssen. Darüber hinaus befinde sich das Kinderheim Maria im Tann in der Nähe und ein nicht eingezäuntes Becken stelle eine Gefahr für die Kinder dar.
Herr von Frantzius nimmt Bezug auf eine E-Mail von Frau Nelißen, welche nicht zur Sitzung erscheinen konnte. Diese äußerte erhebliche Bedenken zur Errichtung des Erdbeckens und möchte einer weiteren Inanspruchnahme von Waldflächen in dieser Dimension nicht zustimmen. Auch lehnt sie entschieden die Einzäunung der Fläche ab. Darüber hinaus weist Frau Nelißen in der E-Mail darauf hin, dass der fragliche Waldbereich stark mit Staudenknöterich durchgesetzt ist; sie befürchtet, dass die Entfernung der Bäume eine weitere Verbreitung des Knöterichs nach sich zieht.
Frau Werfling erwidert, dass diese Bedenken auch durch das Fachbüro gesehen werden. Da der Hochwasserschutz jedoch gewährleistet werden muss, lässt es sich nicht ändern, dass Forstflächen in Anspruch genommen werden. Diese werden jedoch, wie bereits dargelegt, 1:1 kompensiert.
Frau Ranft stellt fest, dass die Größe des Beckens auch der Hanglage geschuldet sei. Sie erkundigt sich danach, ob Alternativflächen geprüft worden seien. Dazu gibt Frau Welters bekannt, dass eine möglich Alternative die Errichtung eines Betonbeckens westlich bzw. auch unterhalb der Bebauungsplanfläche gewesen sei. Dort hätte man tiefer in den Boden graben können. Diese Alternativen seien jedoch aus Kostengründen verworfen worden. Dazu gibt Herr von Frantzius bekannt, dass aus Sicht des Naturschutzbeirates eine naturnahe Lösung einer technischen zu bevorzugen sei. Herr Meiners erklärt, dass seitens der Verwaltung ein enormer Handlungsdruck bestanden habe und man mit der „Kyrill-Fläche“ eine Fläche gefunden habe, bei welcher ein relativ geringer Eingriff verursacht werde.
Herr Herpertz erkundigt sich danach, ob es nicht möglich sei, einen Damm zu errichten. Dazu gibt Frau Welters bekannt, dass der Bereich, in dem dies möglich gewesen sei, auch Waldflächen umfasse und dies auch einen großen Eingriff in den Wald verursacht hätte. Herr Lersch ergänzt, dass verschiedene Möglichkeiten der Entwässerung überprüft worden seien. Nach Abwägung aller Belange sei man jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass nur die nun favorisierte Lösung in Betracht komme.
Herr von Frantzius stellt die Frage an Herrn Fleu, ob die angedachten Maßnahmen für die Fledermäuse (Installation von Fledermauskästen) geeignet seien. Herr Fleu erwidert, dass die Installation von Fledermauskästen ein Versuch sei, den Tieren ein adäquates Quartier zu bieten. Darüber, ob dies von den Tieren angenommen werde, könne im Vorfeld keine Aussage getroffen werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Fachbereich FB 61/702 Stadtentwässerung der Stadt Aachen hat einen Antrag auf Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans der Stadt Aachen 1988 und Eingriffszulassung nach dem Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzgesetz NRW für den Bau eines Erdbeckens zur Sicherstellung des Überflutungsschutzes der Bebauung im Bereich Preusswald (Lütticher Straße östlich der Einmündung Reimser Straße) gestellt.
Die Begründung der Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlage, sowie deren Lage und gestalterische Ausbildung werden in dem als Anlage beigefügten, von der STAWAG Aachen erstellten Konzeptpapier dargestellt.
Das in Anspruch zu nehmende, knapp 10.000 m² große Grundstück ist eine Waldfläche; sie liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Aachen, welcher hier Landschaftsschutzgebiet ausweist.
Zur Ausführung ist festzuhalten, dass
-für den Bau des Erdbeckens auch im Zufahrtsbereich Ertüchtigungen und Verbreiterungen erforderlich sind,
-im Bereich der Anlage keine Vollversiegelungen entstehen und der gesamte Bereich, soweit möglich, naturnah gestaltet wird und
-das Einzäunen der Fläche aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist.
Die Maßnahme zur Errichtung eines Überflutungsschutzes für die Bebauung im Preusswald ist gesetzlich erforderlich. Da sie nach Prüfung aller möglichen Varianten bzw. Alternativen nur an dieser Stelle in der beantragten Ausführung zu errichten ist, beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde dem Eingriff zuzustimmen und für die notwendige Beseitigung von geschützten Landschaftselementen dieser Waldfläche die Befreiung zu erteilen.
Der Eingriff wird im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes des Büro Raskin auf Grundlage des Aachener Leitfadens zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft bewertet. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Planungsraumes wurde durchgeführt. Dieser Fachbeitrag wird in der Sitzung des Naturschutzbeirates durch das Gutachterbüro vorgestellt.
Weitere Dokumente (3)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 83003
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=83003
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-09-06 FB 36_0204_WP17 Bau eines Erdbeckens SAO.pdf
16.12.2024
1.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 26.09.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:28