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Anträge auf Förderung aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung

FB 56/0098/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf eine Anfrage von Frau Hüllenkremer erläutert Prof. Dr. Sicking, dass voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie seitens der Verwaltung ein Vorschlag vorgestellt werden kann, wie die Mittel unter Beachtung der Mildtätigkeit verwendet werden können. Weiterhin ist nunmehr kurzfristig im Monat November mit einer Auflösung der Stiftung sowie einer Liquidierung des Stiftungsvermögens zu rechnen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Voraussetzung für eine Förderung aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung ist die ausschließliche Verwendung der Fördermittel zu mildtätigen Zwecken nach § 53 Abgabenordnung.

Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat insgesamt 6 Anträge von Aachener Institutionen auf Förderung aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung erhalten.

Die Anträge wurden geprüft. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass bei 5 Anträgen eine Förderung nicht möglich ist, da die Voraussetzungen der Mildtätigkeit nicht vorliegen. Ein Antrag war nicht konkret genug, so dass der Antragsteller aufgefordert wurde, seinen Antrag zu überarbeiten.

Die 5 Antragsteller haben zwischenzeitlich Ablehnungsbescheide erhalten. In den Bescheiden wurde darauf hingewiesen, dass die Anträge zur weiteren Prüfung auf Förderwürdigkeit aus anderen Stiftungsmitteln an die Stiftungsverwaltung weitergeleitet wurden.

Die Stiftungsverwaltung wird prüfen, ob ggf. eine Förderung aus anderen städtischen Stiftungen möglich ist und die Antragsteller über die Förderentscheidungen informieren.

Für künftige Antragsteller möchte die Verwaltung nochmals auf die Voraussetzungen für eine Förderung zu mildtätigen Zwecken hinweisen:

Im Rahmen der Mildtätigkeit profitieren i.d.R. am Ende Einzelpersonen, die aus wirtschaftlichen (§ 53 Nr. 2 Abgabenordnung) oder persönlichen (§ 53 Nr.1 Abgabenordnung, geistige, gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen) Gründen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Förderung erfolgt direkt in Form von Sach-, Hilfsdienst- oder Geldleistungen. Beispiele für eine solche Förderung sind Telefonseelsorge, Obdachlosenunterkünfte, Fahrdienste, Tafeln oder Frauenhäuser. Die Maßnahmen sollten sich also direkt an die notleidenden Menschen richten und sie in einer konkreten Notsituation unterstützen.
Grundsätzlich ist der Nachweis über die Hilfebedürftigkeit der geförderten Personen zu erbringen; d.h. es muss für jede Person z.B. durch ärztliche Atteste oder Einkommens-/Vermögensnachweise die Hilfebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dazu gibt es allerdings im Anwendungserlass zur Abgabenordnung Ausnahmen, z.B. für Personen über 75 Jahren, Empfänger von bestimmten Sozialleistungen und besondere Arten von Unterstützungsleistungen. Über die Nachweispflichten/-möglichkeiten wäre im Einzelfall zu entscheiden.

Da es aktuell noch keine Informationen gibt, wann die Mittel aus dem Vermögen der Rummeny-Stiftung zur Verfügung stehen, wäre es empfehlenswert, wenn die Projekte nicht an zeitliche Voraussetzungen geknüpft sind.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-11 FB 56_0098_WP17 Antraege auf Foerderun SAO.pdf

8.11.2024

97.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 28.09.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:32