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Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich Gemmenicher Weg und SteppenbergwegAntrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 29.05.2017

FB 61/0779/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zum genannten Tagesordnungspunkt erläutert Herr Glasemann, FB 61, nochmals die Vorlage sowie die der Bezirksvertretung ausgehändigte Verkehrsdatenauswertung. Die dokumentierten Messungen wurden im Zeitraum vom 05.09.2017 – 08.09.2017 durchgeführt.

Herr Glasemann weist darauf hin, dass nicht nur die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sondern auch die Anwohner dort zu schnell fahren und durch FB 61 weitere Überprüfungen vorgenommen werden.

Herr Gilson stellt fest, dass es wohl grundsätzlich so sei, dass die in diesem Bereich vorliegende Geschwindigkeitsbegrenzung zur Verkehrsberuhigung nicht beachtet werde und fände es sinnvoll, die Anwohner über Informationsblätter auf die vorliegenden Beschränkungen hinzuweisenund zu sensibilisieren.

Herr Knörzer schließt sich der Argumentation von Herrn Gilson an und begrüßt die geplante Vorgehensweise, die Sache durch die Fachverwaltung weiter zu beobachten. Er drückt seine Verwunderung darüber aus, dass in Auswertung der Meßdaten sich offensichtlich nur ca. 3 % der gemessenen Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben halten.

Auf Nachfrage, ob durch eine andere Verkehrsführung eine Beruhigung erreicht werden könne, erläutert Herr Glasemann, dass dies in diesem Bereich nicht möglich sei.

Frau Epstein vertritt die Auffassung, dass eine Informationskampagne lediglich eine Teil des Problems erfasse, da es auf dem schmalen Verbindungsweg selbst bei korrekter Fahrweise eng werde, wenn sich landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fußgänger begegneten, da den Fußgängern meist nur der Weg ins Feld bleibe, um den Fahrzeugen auszuweichen.

Es wird vorgeschlagen, den Weg um ca. 1 Meter zu verbreitern, um hierdurch ein gefahrloseres Passieren der Straße zu ermöglichen und ggf. den Verbindungsweg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Herr von Helden unterstützt die Anregung von Herrn Gilson, zunächst durch Informationsschreiben an die Anwohner für eine Entschärfung der Situation herbeizuführen.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasst daraufhin folgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Informationskampagne bei den Anwohnern in die Wege zu leiten, weitere Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen und Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Verbindungsweg zu erarbeiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 29.05.2017 die Behandlung des Themas „Gefährdung durch landwirtschaftlichen Verkehr im Bereich Gemmenicher Weg und Steppenbergweg“ beantragt. Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, eine Analyse der dortigen Situation vorzunehmen und Vorschläge zur Verbesserung der dortigen Situation vorzunehmen.

Prüfung

Der landwirtschaftliche Lohnbetrieb hat seine Zufahrt über den Steppenbergweg, einen Verbindungsweg und den Gemmenicher Weg.

Der Steppenbergweg ist eine Straße, an der hauptsächlich Ein- und Mehrfamilienhäusern angrenzen.

Die gesamte Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet, die an der Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.1 und an der Ausfahrt mit dem Verkehrszeichen 325.2. (gemäß § 42 Absatz 2

und Anlage 3 der StVO) beschildert ist.

In diesem verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Ge- und Verbote:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Fläche nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt

Der Verbindungsweg (Wirtschaftsweg), zwischen dem Steppenbergweg und Gemmenicher Weg, darf

durch Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige

mehrspurige Kraftfahrzeuge, außer dem landwirtschaftlichen Verkehr nicht befahren werden.

Der Gemmenicher Weg, ist eine öffentlich gewidmete Straße auf dem die landwirtschaftlichen Fahrzeuge zur Betriebsstätte bzw. zu den Wiesen- und Ackerflächen fahren.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen und das Ausweichstrecken, die wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zur Verfügung stehen, wurde die Thematik auch in der regelmäßigen Verkehrsbesprechung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beraten. Es wurde vereinbart, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und das Lohnunternehmen bezüglich der Fahrweisen der Fahrer im verkehrsberuhigten Bereich anzusprechen. Ergänzend dazu sollen auch die Anwohner, des Steppenbergweg (zwischen Steppenbergallee und Verbindungsweg) wegen derin die zur Fahrbahn hineinragenden Hecken und Sträuchern, über das Bezirksamt Laurensberg (BA 5) angeschrieben werden.

Im Juli 2017 wurde mit der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer des Lohnunternehmens ein Gesprächgeführt. In dem Gespräch wurde verdeutlicht, dass alle Fahrzeugführer in dem verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit fahren müssen und die Fußgänger in diesem Bereich weder gefährdet noch behindert werden dürfen. Wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten.

Die Geschäftsführer sagten zu, die gesetzlichen Bestimmungen mit ihrem Fahrpersonal zu kommunizieren.

Auf Nachfrage bei der Polizei wurde von dort mitgeteilt, dass sich in dem Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2017 keine Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 auf den Straßen Steppenbergweg, des Verbindungs-weges und dem Gemmenicher Weg ereignet haben.

Die Geschwindigkeitsmessung am Steppenbergweg wird nach der Beendigung der Sommerferien am 29.08.2017 in der 36. KW durchgeführt. Sollte bei diesen Messungen festgestellt werden, dass die erlaubteGeschwindigkeit von 25% aller dort gemessenen Fahrzeuge überschritten wird, so ist die Einrichtung einerMessstelle für den Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu prüfen und ggfs. sind weitere Kontrollen durch diePolizei durchzuführen. Über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Empfehlung

Die Verwaltung kann den landwirtschaftlichen Verkehr über andere Straßen zum landwirtschaftlichen Betrieb im Bereich Reinartzkehl, wegen der Höhenbegrenzung einer Eisenbahnbrücke am Gemmenicher Weg und der Begrenzung durch Kurvenradien der umliegenden Straßen nicht umleiten

Durch die Vermittlung der geltenden Verkehrsvorschriften gegenüber den Anliegern des Steppenbergweg und dem Fahrpersonal des landwirtschaftlichen Lohnbetriebes, sowie der Freihaltung der Verkehrsflächen durch hinein wachsende Bäume und Sträucher im Steppenbergweg, wird eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Teilnehmer am dortigen Straßenverkehr gefordert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: einstimmigAblehnung:Enthaltung: --

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-11 FB 61_0779_WP17 Gefaehrdung durch lan SAO.pdf

11.11.2024

348.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 27.09.2017
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:30