5. Oktober 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte, für das Grundstück Leonhardstraße 29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz

FB 61/0782/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr. 29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für das Eckgrundstück Leonhardstr. 29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße und Gottfried-Dossing-Platz eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen und Ziele umsetzen zu können.

In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum. Um dem Bedarf entgegenwirken zu können, sollen geeignete Flächen mit Wohnungsbau entwickelt werden. Aufgrund der Nähe zur Aachener Innenstadt mit allen wohnungsbezogenen Infrastruktureinrichtungen und der Nähe zum Hauptbahnhof bietet es sich an, diese Fläche insbesondere für den Wohnungsbau zu entwickeln. Darum soll zur Sicherung dieses städtebaulichen Zieles und zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplan für dieses Grundstück aufgestellt werden.

Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Übersichtsplan
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-11 FB 61_0782_WP17 Erlass einer Satzung SAO.pdf

9.11.2024

4.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 05.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:34