Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil 2 -
FB 36/0210/WP17 · Kenntnisnahme
Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II -
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Herr Stettner (Bündnis 90/ Die Grünen) dankt für den guten Umweltbericht. Er fragt nach, ob die Neuversiegelung von rund 1 ha (Punkt 2.4) - die ohne Ausgleich erfolgen solle – bereits mit in den maximal zulässigen 15 ha (Zielvorgabe 2020) enthalten seien. Ferner wünscht er von der Verwaltung eine aktuelle Aufstellung laufender Bauvorhaben. Herr Wiezorek (FB 36/00) erklärt, dass dieser Hektar Teil der Maximalfläche sei, jedoch nicht maßgeblich ins Gewicht fallen würde. Er sagt dem Ausschuss eine Aufstellung über den Flächenverbrauch der letzten fünf Jahre zu und erläutert, dass die Flächenzielvorgaben des Bundes/des Landes eingehalten würden. Die neuen Siedlungsflächen im in der Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan würden die Zielvorgaben des Bundes und des Landes einhalten. Herr Formen (Umweltverbände) regt an, die gesetzte Zielgröße zu reduzieren und kritisiert, es würden in Aachen zu viele Flächen versiegelt. Luftströmungen müssten mit berücksichtigt werden und aus Sicht der Umweltverbände sollte diese Planung nicht weiter verfolgt werden. Herr Wiezorek (FB 36/00) weist darauf hin, dass es sich bei den betroffenen Flächen um sehr baugeprägte Flächen (inkl. einer Vorbelastung durch eine stark frequentierte Straße) und nicht z.B. um Ackerland handeln würde. Die geschilderten Effekte würden sehr gering ausfallen. Die Kaltluftströmung würde im Wesentlichen nicht durch Laurensberg ziehen, sondern im Bereich Aachen-Soers. Beides sei aus Sicht der Verwaltung jedoch vertretbar. Die Sicherung von Freiflächen und das Thema Lärmschutz müssten geregelt werden, jedoch nicht im Bebauungsplan. Der entsprechende öffentlich - rechtliche Vertrag läge beim Satzungsbeschluss vor. |
Herr Hoffman (Die Linke) dankt der Verwaltung für diese Ausführungen. Er findet es schade, dass in diesem Gebiet weitere Flächen verloren gingen, und ein freies Parken sollte aus Sicht seiner Fraktion nicht erlaubt werden.
Herr Formen (Umweltverbände) wünscht sich hierzu einen Schwerpunkt im Umweltbericht und konkretere Berücksichtigung der Umweltinteressen. Das Argument der Überformung von Böden könne nicht als Grund für den Flächenverbrauch herangezogen werden.
Herr Gilson (CDU-Fraktion) erklärt gegenüber Herrn Formen, dass der Umweltbericht bereits Teil des Bebauungsplanes sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplanes.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das etwa 1 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg südlich des Toledorings (L 260) und war zunächst noch Teil des seit 1998 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 795 - Gewerbegebiet Schlottfeld. Weil ursprünglich ein Bodendenkmal in dem jetzt zu beurteilenden Bereich vermutet wurde, wurde damals der Teilbereich aus dem Bebauungsplan Nr. 795 herausgelöst und soll nun als Bebauungsplan Nr. 806 mit dem Ziel gewerbliche Nutzung aufgestellt werden. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan noch als Grünfläche ausgewiesen ist, soll parallel zum Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden. Zukünftig soll der Bereich als Gewerbegebiet dargestellt werden.
Prozessbegleitend wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen selbst voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf den Naturhaushalt haben wird, da der Artenschutz nicht betroffen ist, der mit einer gewerblichen Nutzung einhergehende Eingriff durch eine Ausgleichsmaßnahme im Stadtgebiet kompensiert und der Gewässer schutz durch geeignete Maßnahmen grundsätzlich gewährleistet werden kann. Durch Beibehaltung des Baum- und Strauchbestandes im Bereich der Grundstücksgrenzen wird sich das Landschaftsbild nicht erheblich negativ verändern. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs wird die Kaltluftbahn zwar in ihrer Größe verringert; die Durchlüftungsfunktion jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt, sofern keine Riegelbebauung quer zur Strömungsrichtung erfolgt. Dies wirkt sich auch günstig im Hinblick auf eine mögliche Belastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe aus.
Die Gewerbliche Nutzung erfordert die Gewährleistung gesunder Wohn- un d Arbeitsverhältnisse. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt vor, dass die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Bisher wurde durch die Freihaltung des Planbereichs ein ausreichender Abstand für die bisherigen Gewerbebetriebe bzw. die Wohnbebauung zu den Lärmquellen, Bahnlinie, Straßen und Schießstand geschaffen. Da das neue Gewerbegebiet in diesen Abstandsraum hinein gesetzt werden soll, bahnt sich ein Konflikt an. Während im Hinblick auf den Verkehrslärm mit passivem Lärmschutz reagiert werden kann, ist dies beim Schießlärm nicht möglich. Hier sind die Richtwerte von 65 dB(A) vor dem Gebäude einzuhalten. Während des Schießbetriebs (dienstags und donnerstags zwischen 17:00 – 21:30 Uhr und samstags zwischen 10:00 bis 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 bis 18:00 Uhr) ist konzentriertes Arbeiten ohne besondere Vorkehrungen nicht möglich. Da der Schießlärm nur einen kleinen Teil der üblichen Arbeitszeiten beansprucht, ist eine gewerbliche Nutzung der Fläche grundsätzlich möglich.
Es wird von der Art des sich ansiedelnden Gewerbes und dessen Betriebsabläufe sowie sinnvoller Schutzvorkehrungen abhängen, ob sich der Lärmkonflikt lösen lässt. Dies ist im Rahmen des Monitorings festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 83122
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=83122
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-09-12 FB 36_0210_WP17 Aenderung Nr. 65 des sao
20.11.2024
2.0 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 10.10.2017
- Uhrzeit
- 17:05
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:35