12. Oktober 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 11Öffentlich

Professor-Wieler-StraßeAbrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen

B 03/0090/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Professor-Wieler-Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Professor-Wieler-Straße“zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS).



Erläuterungen

Erläuterungen:


Für die Professor-Wieler-Straße wurden im Jahr 2013 Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Gleichzeitig wurde die Ablösung der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 EBS angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben das Angebot der Ablösung angenommen und Ablösungsverträge geschlossen, so dass nunmehr nur noch diejenigen Beitragspflichtigen zur Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages herangezogen werden, die seinerzeit lediglich den Vorausleitungsbetrag gezahlt haben oder noch keine Zahlung geleistet haben. Die Erschließungsanlage Professor-Wieler-Straße wurde 2013 endgültig ausgebaut.

Die vorgenannte Erschließungsanlage gilt in ihrer erstmaligen Einrichtung seit dem 18.11.2014 (Eingangsdatum Schlussrechnung Baumpflanzungen) als endgültig hergestellt. Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den noch beitragspflichtigen Eigentümern unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Vorausleistung abzurechnen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Maßnahmebezogene Einnahmen

126.125,88Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Beitragssatzermittlung
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-12 B 03_0090_WP17 Professor-Wieler-Str SAO.pdf

8.11.2024

217.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:37