12. Oktober 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Kombinierter Rad-/Gehweg L259 (Forsterheider Straße); Sachstandsbericht

FB 61/0785/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Dieser TOP wurde gemäß Beschluss in TOP I/1 vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 08.02.2012, einen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider Straße (L 259) zu errichten und Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufzunehmen.

Die Verkehrssituation in der Forsterheider Straße wurde zuvor mehrfach in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich thematisiert. In den Sitzungen am 13.02.2008 und 16.04.2008 wurde die Anlage eines Gehweges zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg angeregt. Nach der Fertigstellung des „Weißen Weges“ habe das Thema weiter an Bedeutung gewonnen.

Am 14.05.2014 berichtete die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich über den Sachstand.

2. Weitere Planung

Die vorhandene L259 Forsterheider Straße ist in der Baulast des Landesbetrieb Straßen.NRW. Der Landesbetrieb finanziert und baut an Landesstraßen jedoch grundsätzlich nur Fahrbahnen und straßenbegleitende Radverkehrsanlagen. Einen kombinierten Rad-/Gehweg an der Forsterheider Straße lehnt der Landesbetrieb ab, da sowohl das Kfz-Aufkommen als auch die Zahl der Fußgänger und Radfahrer nach Ansicht des Landesbetriebes auf der vorhandenen Asphaltfläche ohne besondere Gefahren abgewickelt werden können. Bei einer Fahrbahnbreite von unter 5,50 m, einer Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz/Tag und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der Bau separater Radwege nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ebenfalls nicht erforderlich. Ein kombinierter Rad-Gehweg wäre durch die Stadt Aachen anzulegen und zu finanzieren.

Nach einer ersten, überschläglich ermittelten Schätzung beliefen sich die Kosten für einen einseitigen einfach befestigten Gehweg zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg auf etwa 30.000 €. Dabei wurden Baukosten für eine Entwässerung nicht berücksichtigt. Die Mittel wurden in den Haushalt 2015 aufgenommen. Sobald auch die Personalkapazität zur Verfügung stand, wurden nun erste Planungsschritte für einen einseitigen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider Straße eingeleitet.

Das Regelmaß von Zweirichtungsradwegen beträgt laut ERA 3,00 m bei einseitiger Führung. Bei geringem Radverkehrsaufkommen kann ausnahmsweise das Mindestmaß von 2,50 m angewandt werden. Gemeinsame Geh- und Radwege benötigen ebenfalls mindestens 2,50 m Breite (bei maximal 70 Fußgängern und Radfahrern in der Stunde, die auf der Forsterheider Straße aber vermutlich nicht erreicht werden). Zudem soll an Landstraßen der Sicherheitstrennstreifen zwischen Fahrbahn und gemeinsamen Geh- und Radweg mindestens 1,75 m breit sein.

Die STAWAG hat aus hydraulischer Sicht keine Bedenken gegen den Bau eines Rad-/Gehweges entlang der Forsterheider Straße und en Anschluss der Flächen an den dort verlaufenden Schmutzwasserkanal. Da dieser in einen Mischwasserkanal mündet, ist es unproblematisch.

Auf dieser Grundlage haben genauere Kostenschätzungen zur Anlage eines richtlinienkonformen, 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges auf o.g. Abschnitt Baukosten in Höhe von ca. 250.000 € ergeben. Zudem wäre sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Straßenseite für die Anlage des Rad-/Gehweges Grunderwerb nötig.

3. Fazit und Empfehlung

Die Kosten für die Anlage eines richtlinienkonformen Rad-/Gehweges stehen nicht im Verhältnis zum Zugewinn an verkehrlicher Sicherheit. Laut Richtlinien sind bei der Straßenkategorie, der die Forsterheider Straße zuzuordnen ist, nur bei Schülerverkehr oder erheblichem Freizeitradverkehr fahrbahnbegleitende Wege sinnvoll. Zudem ist bei der hier für Landstraßen niedrigen zulässigen Geschwindigkeit die Möglichkeit zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn größer.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

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Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-15 FB 61_0785_WP17 Kombinierter Rad-_Ge SAO.pdf

8.11.2024

348.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:37