4. Oktober 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 8Öffentlich

Krugenofen, weiteres Vorgehen

FB 61/0757/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Lindemann führt aus, dass Demokratie grundsätzlich heiße, eine Auswahl zwischen verschiedenen Alternativen bei der Entscheidungsfindung vornehmen zu können. Das Anmelden von Beratungsbedarf im Mobilitätsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Verkehrssituation am Krugenofen sei deshalb richtig gewesen. Einigkeit bestand in der Bezirksvertretung immer über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Tempo-30-Regelung am Krugenofen. Hierzu zitiert er ausführlich aus früheren Beschlüssen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die sich dafür aussprachen, die Tempo-30-Variante umzusetzen.Vor ca. vier Wochen sei eine neue Situation entstanden, da nun Gewissheit bestehe, dass die Tempo-30-Regelung rechtlich nicht möglich sei. Einseitig kritisierende Presseveröffentlichungen der Grünen gegenüber der CDU werden von ihm kritisiert. In der Sache schlägt Herr Lindemann folgende Änderung des Beschlussvorschlages vor:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, nach der Wiederherstellung der Kurbrunnenstraße die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen auf dem Krugenofen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.“

Herr Ferrari bestätigt, dass die Einigkeit der Bezirksvertretung in dieser Frage bestehe. Allerdings merkt er an, dass in Kenntnis der Situation wegen der besonderen Gefährdung auf dieser Straße die Lösung der Verkehrsprobleme durch eine Tempo-30-Regelung fraglich seien. Er werde der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Herr Deloie fragt, ob es verträglich sei, während der Umleitungsmaßnahme Markierungen vorzunehmen und plädiert nachdrücklich für eine Verträglichkeit der Maßnahmen für die Anwohner.

Die Vertreter der Verwaltung sehen die Markierungsmaßnahmen während der Umleitung als nicht verträglich an.

Herr Dr. Otten spricht sich für eine Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse der Anwohner, der Radfahrer und der Autofahrer aus und wirbt für den von Herrn Lindemann eingebrachten Ergänzungsvorschlag.

Herr Deloie erklärt hierzu seine grundsätzliche Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass die Schutzstreifen für Radfahrer baldmöglichst umgesetzt werden.

Nach weiteren Diskussionsbeiträgen von Herrn Eckert, Herrn Ferrari, Herr Kloppstein, Herr Dr. Otten und Frau Gaube lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt über den aus ihrer Sicht weitergehenden Ergänzungsvorschlag von Herrn Lindemann abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, nach der Wiederherstellung der Kurbrunnenstraße die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen auf dem Krugenofen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Über die Wiederherstellung des Krugenofens wurde in verschiedenen Sitzungen, zuletzt in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 31.08.2016 sowie im Mobilitätsausschuss am 19.05.2016 beraten und beschlossen.

Der Umsetzungsstand wurde dargestellt und – nach ausführlicher Diskussion – die Verwaltung damit beauftragt, sich bei der Bezirksregierung Köln bzw. beim Landesverkehrsministerium für die Genehmigung einzusetzen, eine Tempo 30-Streckenregelung als Verkehrsversuch erproben zu dürfen.

Tempo 30

Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h war politisch und verwaltungsseitig gewünscht, um eine weitgehende Reduktion der Lärmemissionen und Gefährdungsminderung für den Radverkehr, wie auch für querende Fußgänger auf dem ca. 400 m langen Straßenabschnitt zu erzielen. Für die Bezirksregierung als obere Straßenverkehrsbehörde sind Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h nur für den Bereich der Hausnummern 1 -18 ganztags sowie für den Abschnitt zwischen Eynattener Straße und Sebastianstraße nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus Lärmschutzgründen zustimmungsfähig. Aus Sicht der Verwaltung ergibt die Umsetzung dieser punktuellen Abschnitte mit Tempo 30 wenig Sinn. Es ist zu erwarten, dass die daraus resultierenden Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge sich kontraproduktiv auf die begründende Lärmreduzierung auswirken und die kurzen Abschnitte nur bedingt zu niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einer sicheren Abwicklung der Verkehre beitragen.

Die Verwaltung hat für das weitere Vorgehen zunächst das Ergebnis des diesbezüglichen Änderungsverfahrens der StVO in der Verkehrsministerkonferenz abgewartet. Die Änderung der StVO ist zum 14.12.2016 in Kraft getreten. Danach wird die Anordnung von Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erleichtert. Es entfällt der sogenannte besondere Gefährdungsnachweis, so dass im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden kann. Die Mehrheit der Bundesländer konnte sich jedoch nicht mit ihrer Forderung zur Erleichterung der Anordnung von Tempo 30 auch aus Gründen der Luftreinhaltung sowie der Bündelung von kurzen Abschnitten unterschiedlicher Geschwindigkeiten zu einheitlichen Abschnitten gegenüber dem Bundesverkehrsminister durchsetzen. Die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen bedarf am Krugenofen danach auch weiterhin der Zustimmung der Bezirksregierung Köln bzw. des Landesverkehrsministeriums.

Die Verwaltung hat sich deshalb in einem weiteren Schritt an die Bezirksregierung gewendet, die Situation mit dieser nochmals vor Ort begutachtet und die Anordnung eines Verkehrsversuchs mit einem durchgängigen Tempo 30 beantragt. Damit sollten für einen begrenzten Zeitraum die Effekte von Tempo 30 auf eine mögliche Lärmreduktion, auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsabläufe und des Verkehrsverhaltens sowie ggfs. die Verbesserung der Luftqualität untersucht werden. Dies wurde nach Prüfung durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium abgelehnt und der Stadt Aachen mit Schreiben vom 24.Juli 2017 mitgeteilt.

Umsetzung

Für die endgültige Herstellung des Straßenraums [Markierung], der – neben beidseitigen Gehwegen und einem einseitig baulich angelegten Parkstreifen - eine Fahrbahnbreite von i.d.R. 8,50 m aufweist, ist aus Sicht der Straßenverkehrsordnung dem Grundsatz „Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit und Komfort“ zu folgen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO). In der Abwägung der bereits früher diskutierten Markierungsvarianten bedeutet dies die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen mit Aufgabe des einseitigen Fahrbahnrandparkens entsprechend der in der Ausführungsplanung dargestellten Variante 2 (siehe Anlage und Querschnitt).

Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 50 und der aktuell vorhandenen Fahrbahnbreite ist - unter Beachtung der bestehenden Verkehrsbelastungen und der Lage im Radverkehrsnetz mit den vorhandenen schulischen und universitären Zielen (Rhein-Maas-Gymnasium, Pius-Gymnasium, GHS Burtscheid, FH Aachen) einerseits und der Innenstadt andererseits - nicht mit den vorhandenen Regelwerken in Einklang zu bringen. Die vorhandenen einseitigen Fahrbahnrandparkplätze stellen demgegenüber zwar ein wünschenswertes Angebot für die Anlieger, nicht jedoch ein sicherheitsrelevantes Infrastruktur-element dar. Dies ist für die Herstellung der Radwegeverbindung anders zu bewerten: Der Abschnitt ist Bestandteil des einstimmig verabschiedeten Maßnahmenplan. Alternativen sind aufgrund der Topographie und der Lage im Raum nicht vorhanden.

Mit der Markierung der Schutzstreifen werden gleichzeitig die Sichtverhältnisse für die Ein- und Ausfahrten in die auf der westlichen Seite befindlichen Grundstückszufahrten sowie die Eynattener Straße verbessert. Dies wurde in den vergangenen Monaten von verschiedensten Petententen bemängelt.

Kosten:

Für die endgültige Markierung fallen Kosten in Höhe von ca. 7.000 € an. Diese stehen beim PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-800-00300-1 Radverkehrsanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

134.400

134.400

630.000

630.000

0

0

Auszahlungen

210.000

210.000

990.000

990.000

0

0

Ergebnis

75.600

75.600

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017*

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

88.825,81

88.825,81

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

88.825,81

88.825,81

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 13 Ja- und 5 Nein-Stimmen

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-08-17 FB 61_0757_WP17 Krugenofen_ weiteres SAO.pdf

8.11.2024

4.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 04.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Vertagt in der Sitzung am 06.09.2017
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:33