Krugenofen, weiteres Vorgehen
FB 61/0757/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Vor der Beratung dieses TOP wird auf Antrag der Koalition aus CDU und SPD eine kurze Pause wegen Beratungsbedarfs eingelegt (18.10 – 18.20 Uhr).
Bezugnehmend auf die Ausführungen der Frau Ernst in TOP I/13 erklärt Frau Rhie, die Fraktionen hätten bezüglich des Zeitraumes eine andere Information, nämlich dass frühestens im Frühjahr markiert werden könne. Sie legt einen handschriftlich verfassten Beschlussvorschlag vor, den sie erläutert.
Frau Ernst antwortet, bis zum 31. Oktober könnten nach jüngsten Erkenntnissen der Verwaltung Schutzstreifen für Fahrradfahrer aufgebracht werden, d. h. ab diesem Zeitpunkt übernehmen die Firmen keine Gewährleistung mehr. Bei einer Restfahrbahnbreite von 5,50 m könne dabei sogar der Verkehr aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck würden rechtzeitig (72 Stunden vorher) Halteverbotsschilder aufgestellt.
Auf eine Frage der Frau Rhie antwortet Herr Wingenfeld: Es sei nicht mit Sicherheit abzusehen, ob die Bezirksregierung einer befristeten Tempo-30-Regelung zustimmt.
Herr Fischer stellt fest, auf dem Krugenofen gebe es schon seit Jahren Probleme. Es sei dort gefährlich für Radfahrer wie auch für Autofahrer, zurzeit verstärkt auch durch das erhöhte Verkehrsaufkommen aufgrund der Bauarbeiten in der Kurbrunnenstraße. Wenn die Verwaltung die Auskunft gebe, nächste Woche sei eine Markierung möglich, sollte das auch in Angriff genommen werden. Die Fraktion Grüne fordere deshalb den Ausschuss auf, das nun zu beschließen.
Frau Rhie schlägt vor, der Dringlichkeit Nachdruck zu verleihen mit dem Zusatz, die Verwaltung solle „so zeitnah wie möglich“ in Verhandlungen mit der Bezirksregierung über eine befristete Tempo-30-Regelung eintreten. Bei einer Absage solle dann „unverzüglich“ markiert werden.
Herr Blum erinnert an die Ausgangslage: Es herrsche dort hoher Parkdruck. Es sei unmöglich für die Bewohner, die Parkplätze wegfallen zu lassen. Er spreche für die Menschen, die dort wohnen bzw. für die 80 %, die nicht Radfahrer, sondern Fußgänger, Busfahrer oder Autofahrer seien. Von deren Warte aus gesehen könne man auf Schutzstreifen verzichten. Er werde also dagegen stimmen.
Herr Dautzenberg macht den Vorschlag, mit den Anwohnern das Gespräch zu suchen, um für diese eine akzeptable alternative Lösung zu finden, die den Parkdruck abmildert.
Frau Breuerplädiert dafür, heute den Beschluss zu fassen, dass die Verwaltung noch einmal mit der Bezirksregierung verhandelt. Sie sollte zu dem Termin zur Veranschaulichung auch Fotos von den Staus etc. mitnehmen. Bevor die Stadt die Antwort nicht habe, sollte mit den Schutzstreifen auch nicht begonnen werden. Die Baustelle könne noch ca. ein Jahr dauern. Die CDU Fraktion wollte mit den Schutzstreifen noch warten, bis wenigstens das Bewohnerparken möglich ist,sie habe aber nicht gewusst, dass die Einrichtung des Bewohnerparkens so lange dauert. Den Anwohnern sollte aber mitgeteilt werden, dass der Parkplatzmangel eine befristete Sache ist.
Herr Wingenfeld betont, die Verwaltung sei bemüht, bei den unterschiedlichen Prozessen immer wieder das Gespräch zu suchen.
Herr Fischer ist der Meinung, hier werde auf Zeit gespielt. Es sei aber gefährlich vor allem für Radfahrer. Sicherheit gehe für ihn vor Bequemlichkeit.
Herr Achilles pflichtet seinem Vorredner bei, dass Sicherheit auf jedenfall vorgehe. Da es die Möglichkeit gebe, noch Schutzstreifen zu markieren, sollte nicht noch länger auf Tempo 30 gewartet werden.Wenn die Antwort nach dem 31. Oktober eingeht und negativ ist, dann könne nicht mehr markiert werden. Das abwägen - Sicherheit gegen Parkplätze – finde er abwegig.
Frau Rhie wehrt sich gegen den Vorwurf, Zeit zu schinden. Man habe bis jetzt für Tempo 30 gekämpft und man sei immer im Dialog gewesen. Wenn Tempo 30, auch temporär, nicht möglich ist, könne sofort markiert werden, wie im Beschlussvorschlag der Koalition vorgesehen. Es mache keinen Sinn jetzt die Markierung zu beschließen und Tempo 30 zu fordern. Sie vertraue der Verwaltung, dass sie die Termine richtig einschätzt.
Frau Conradt beschreibt die Motivation der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu ihrem Beschluss. Sie habe nach dem damaligen Kenntnisstand entschieden, gestützt auf die Aussagen der Verwaltung. Sie könne zwar nur eine Empfehlung aussprechen, aber als eigenes Gremium natürlich auch anders entscheiden.
Herr Ferrari liest den Beschlussvorschlag der Koalition aus CDU und SPD vor und lässt dann darüber abstimmen. Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen unter Verzicht auf das am westlichen Fahrbahnrand angelegte Fahrbahnrandparken gemäß den Ausbauplänen Krugenofen 2014_023_L1 und 2014_023_L2.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Über die Wiederherstellung des Krugenofens wurde in verschiedenen Sitzungen, zuletzt in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 31.08.2016 sowie im Mobilitätsausschuss am 19.05.2016 beraten und beschlossen.
Der Umsetzungsstand wurde dargestellt und – nach ausführlicher Diskussion – die Verwaltung damit beauftragt, sich bei der Bezirksregierung Köln bzw. beim Landesverkehrsministerium für die Genehmigung einzusetzen, eine Tempo 30-Streckenregelung als Verkehrsversuch erproben zu dürfen.
Tempo 30
Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h war politisch und verwaltungsseitig gewünscht, um eine weitgehende Reduktion der Lärmemissionen und Gefährdungsminderung für den Radverkehr, wie auch für querende Fußgänger auf dem ca. 400 m langen Straßenabschnitt zu erzielen. Für die Bezirksregierung als obere Straßenverkehrsbehörde sind Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h nur für den Bereich der Hausnummern 1 -18 ganztags sowie für den Abschnitt zwischen Eynattener Straße und Sebastianstraße nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus Lärmschutzgründen zustimmungsfähig. Aus Sicht der Verwaltung ergibt die Umsetzung dieser punktuellen Abschnitte mit Tempo 30 wenig Sinn. Es ist zu erwarten, dass die daraus resultierenden Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge sich kontraproduktiv auf die begründende Lärmreduzierung auswirken und die kurzen Abschnitte nur bedingt zu niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einer sicheren Abwicklung der Verkehre beitragen.
Die Verwaltung hat für das weitere Vorgehen zunächst das Ergebnis des diesbezüglichen Änderungsverfahrens der StVO in der Verkehrsministerkonferenz abgewartet. Die Änderung der StVO ist zum 14.12.2016 in Kraft getreten. Danach wird die Anordnung von Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erleichtert. Es entfällt der sogenannte besondere Gefährdungsnachweis, so dass im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden kann. Die Mehrheit der Bundesländer konnte sich jedoch nicht mit ihrer Forderung zur Erleichterung der Anordnung von Tempo 30 auch aus Gründen der Luftreinhaltung sowie der Bündelung von kurzen Abschnitten unterschiedlicher Geschwindigkeiten zu einheitlichen Abschnitten gegenüber dem Bundesverkehrsminister durchsetzen. Die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen bedarf am Krugenofen danach auch weiterhin der Zustimmung der Bezirksregierung Köln bzw. des Landesverkehrsministeriums.
Die Verwaltung hat sich deshalb in einem weiteren Schritt an die Bezirksregierung gewendet, die Situation mit dieser nochmals vor Ort begutachtet und die Anordnung eines Verkehrsversuchs mit einem durchgängigen Tempo 30 beantragt. Damit sollten für einen begrenzten Zeitraum die Effekte von Tempo 30 auf eine mögliche Lärmreduktion, auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsabläufe und des Verkehrsverhaltens sowie ggfs. die Verbesserung der Luftqualität untersucht werden. Dies wurde nach Prüfung durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium abgelehnt und der Stadt Aachen mit Schreiben vom 24.Juli 2017 mitgeteilt.
Umsetzung
Für die endgültige Herstellung des Straßenraums [Markierung], der – neben beidseitigen Gehwegen und einem einseitig baulich angelegten Parkstreifen - eine Fahrbahnbreite von i.d.R. 8,50 m aufweist, ist aus Sicht der Straßenverkehrsordnung dem Grundsatz „Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit und Komfort“ zu folgen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO). In der Abwägung der bereits früher diskutierten Markierungsvarianten bedeutet dies die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen mit Aufgabe des einseitigen Fahrbahnrandparkens entsprechend der in der Ausführungsplanung dargestellten Variante 2 (siehe Anlage und Querschnitt).
Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 50 und der aktuell vorhandenen Fahrbahnbreite ist - unter Beachtung der bestehenden Verkehrsbelastungen und der Lage im Radverkehrsnetz mit den vorhandenen schulischen und universitären Zielen (Rhein-Maas-Gymnasium, Pius-Gymnasium, GHS Burtscheid, FH Aachen) einerseits und der Innenstadt andererseits - nicht mit den vorhandenen Regelwerken in Einklang zu bringen. Die vorhandenen einseitigen Fahrbahnrandparkplätze stellen demgegenüber zwar ein wünschenswertes Angebot für die Anlieger, nicht jedoch ein sicherheitsrelevantes Infrastruktur-element dar. Dies ist für die Herstellung der Radwegeverbindung anders zu bewerten: Der Abschnitt ist Bestandteil des einstimmig verabschiedeten Maßnahmenplan. Alternativen sind aufgrund der Topographie und der Lage im Raum nicht vorhanden.
Mit der Markierung der Schutzstreifen werden gleichzeitig die Sichtverhältnisse für die Ein- und Ausfahrten in die auf der westlichen Seite befindlichen Grundstückszufahrten sowie die Eynattener Straße verbessert. Dies wurde in den vergangenen Monaten von verschiedensten Petententen bemängelt.
Kosten:
Für die endgültige Markierung fallen Kosten in Höhe von ca. 7.000 € an. Diese stehen beim PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-800-00300-1 Radverkehrsanlagen | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 134.400 | 134.400 | 630.000 | 630.000 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 210.000 | 210.000 | 990.000 | 990.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 75.600 | 75.600 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 88.825,81 | 88.825,81 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 88.825,81 | 88.825,81 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 83218
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=83218
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-08-17 FB 61_0757_WP17 Krugenofen_ weiteres SAO.pdf
8.11.2024
4.9 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 12.10.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:37