10. Oktober 2017 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage für das Jahr 2018

Dez II/0013/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden berichtet über Irritationen der übrigen städteregionalen Kommunen, dass die städteregionale Umlage höher ausfalle, da eine erhöhte Ausgleichzahlung an die Stadt Aachen zu leisten sei. Auch wenn dies finanzmathematisch korrekt sei, bleibe es dennoch schwer zu erklären.

Er fragt nach, ob es korrekt sei, dass die Umlage an die Städteregion im Jahr 2017 ohne Ausgleichzahlung ca. 186 Mio. Euro betrage.

Frau Grehling bestätigt die Höhe der städteregionalen Umlage im Jahr 2017.

Ratsherr Linden weist darüber hinaus auf umfangreiche Diskussionen zur Neustrukturierung der Umlagebeziehung zwischen Stadt Aachen und Städteregion hin und bittet diesbezüglich um Erläuterung.

Frau Grehling erläutert, dass die Umlage zunächst entsprechend der Bestimmungen der Kreisordnung festgelegt werde. Basis für die Anwendung des durch die Städteregion festgelegten Umlagesatzes seien die sog. Umlagegrundlagen, die das Aufkommen der allgemeinen Deckungsmittel der Stadt abbilden. Die im Vergleich zu den übrigen Kommunen der Region deutlich wirtschaftsstärkere Stadt Aachen bildet dabei etwa 50 % der Umlagegrundlagen ab.

Der nach diesen Regelungen ermittelten Umlage würden in der Ausgleichsberechnung die tatsächlichen Kosten der an die Städteregion übertragenen Aufgaben gegenübergestellt. Der Differenzbetrag würde – dem Grunde nach unabhängig davon, zu wessen Gunsten er ausfällt – im Wege der Ausgleichzahlung ausgeglichen. In jüngster Zeit seien dabei die im Wege der Umlage durch die Städteregion vereinnahmten „Vorausleistungen“ stärker angestiegen als die Kosten der übertragenen Ausgaben. Dies liege insbesondere darin begründet, dass die Ausgleichsrücklage der Städteregion, deren Inanspruchnahme in der Vergangenheit die Regionsumlage entlasteteund darüber nur die übrigen regionsangehörigen Kommunen begünstigte, entfallen ist.

Nunmehr werde eine „differenzierte“ Umlage diskutiert, nach der bereits bei der Vorausleistung der Stadt im Rahmen der städteregionalen Haushaltsplanung auf die voraussichtlichen Kosten der Aufgabenübertragung abgezielt werden soll und nicht mehr – wie bisher – auf Umlagesatz und -grundlagen nach der Kreisordnung. Dadurch würden die millionenschweren Verwerfungen in den Abrechnungen zwischen Kosten und Umlage für beide Seiten haushaltsneutral entfallen. Eine derartige Anpassung des Abrechnungsmodus sei bisher seitens des Landesgesetzgebers nicht befürwortet worden.
Unabhängig von dieser Diskussion des Abrechnungsmodus müsse jedoch zur Wahrung der Belastungsneutralität weiterhin eine jahresbezogene Schlussrechnung der tatsächlichen Kosten und Vorausleistungen erfolgen, da sich im Laufe eines Haushaltsjahres zwischen Ist und Plan naturgemäß Veränderungen ergäben, die ebenfalls zum Ausgleich gebracht werden müssen.
Dies habe sich zuletzt angesichts der erheblichen unterjährigen Finanzhilfen des Bundes in Bezug auf die Sozialleistungen gezeigt, die ebenfalls eine Ursache für die verstärkte Verwerfung zwischen Umlage und tatsächlichen Kosten darstelle.

Unabhängig von der Frage einer möglichen Veränderung des Abrechnungsmodus sei die auch im Land diskutierte inhaltliche Erweiterung der Städteregion zu betrachten.Auch bei einer weiteren Aufgabenverteilung hin zur Städteregion müsse der Grundsatz der Belastungsneutralität gewahrt bleiben.

Ratsherr Linden bedankt sich für die Ausführungen. Ergänzend fragt er, ob Gespräche mit dem Land avisiert seien und ob die Stadt Aachen hinsichtlich der Umlagemethodik die gleiche Zielsetzung verfolge wie die Städteregion. Diese hoffe auf eine veränderte Methodik bereits zum Haushalt 2019.

Frau Grehling antwortet, dass sich auch die Stadt Aachen mit dem Land abstimmen müsse. Auch der Stadt sei an einer Vereinfachung im Sinne eines Bürokratieabbaus gelegen, allerdings nur unter der Bedingung, dass auch einer differenzierten Umlage weiterhin eine Abrechnung der tatsächlichen jahresbezogenen Kosten folge. Andernfalls werde das Gebot der Belastungsneutralität nicht eingehalten.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Veranlassung / Rechtslage

Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:

(1)Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2)Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im Städteregionshaushalt.

Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw. Regionsumlage.

Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt. In Übereinstimmung mit hierzu bisher vorliegenden Stellungnahmengeht die Verwaltung davon aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, da der Gesetzgeber nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht gewollt.

Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h. Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte.

Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt

Im Rahmen einer Präsentation am 12.09.2017 teilte die Städteregion mit, dass die Feststellung des Haushaltsentwurfs 2018 dort am 27.10.2017 vorgesehen ist.

Mit ergänzenden Erläuterungen sowie einem ausgereichten Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 (sieheAnlage) leitet die Städteregion das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO ein. Danach haben die Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden bis zum 20.10.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Aus den Eckdaten plant die Städteregion auf Basis der dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets folgenden Umlagesatz und Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage:


  1. Städteregion insgesamt

Umlagegrundlagen für 2018

Umlagesatz

Zahlbetrag Regionsumlage

903.633.596 €

43,6179%

394.146.305 €

Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017

834.850.146 €

45,4706%

379.611.370 €

Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017

+ 67.783.450 €

- 1,8527%

+ 14.534.935 €

+ rd. 3,83 %

  1. Auswirkungen anteilig für Stadt Aachen

Umlagegrundlagen für 2018

Umlagesatz

Zahlbetrag Regionsumlage

446.416.130 €

43,6179%

194.717.493 €

Zum Vergleich die endgültigen Datenr 2017

410.738.365 €

45,4706%

186.765.199 €

Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017

+ 35.677.765 €

- 1,8527%

+ 7.952.294 €

+ rd. 4,26 %

Es wird deutlich, dass der - nach aktueller Planung gegenüber dem Vorjahr 2017 – um 1,8527 Punkte reduzierte Umlagesatz trotzdem zu einer signifikanten Steigerung der Zahllast für die allgemeine Regionsumlage führt. Grund hierfür sind erkennbar die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Umlagegrundlagen– wobei dieser Anstieg sowohl die städteregionalen Steuerkraftmesszahlen als auch das Gesamtaufkommen der kommunalen Schlüsselzuweisungen betrifft. Die Städteregion führt zudem aus, dass die zusätzlichen Finanzmittel zur Deckung des Haushaltes 2018 erforderlich sind.

Den finanziellen Mehrbedarf erklärt die Städteregion mit folgenden wesentlichen Positionen:

  • Landschaftsumlage führt aufgrund der verbesserten Umlagegrundlagen der Städteregion (s.o.) zu einer erhöhten Zahllast gegenüber dem Vorjahr 2017 in Höhe von rd. 12.2 Mio. €
  • Einheitslastenabrechnung führt gegenüber 2017 zu einer Verschlechterung in Höhe von rd. 300 T€
  • Personalaufwendungen (ohne Job-Center und Kindertageseinrichtungen) werden 2018um rd. 1,35 Mio.€(+ 1,99 %) höher eingeplant gegenüber dem Ansatz 2017 (Ansatz 2017 incl. Mehrbedarfe für 2017/2018)
  • Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen (= r die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben überzahlte Regionsumlage der Stadt)werden für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 24,9 Mio. € erwartet (für das Vorjahr 2017: 23 Mio. €)

Den erwarteten Mehrbelastungen stehen nennenswerte finanzielle Entlastungen im Bereich der Sozialleistungen gegenüber, die aus zusätzlichen Kostenbeteiligungen des Bundes resultieren. Insgesamt machen diese Effekte aus Sicht der Städteregion den zuvor beschriebenen, erhöhten Bedarf aus der allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich.

Für die Folgejahre ab 2019 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor:

Jahr

Zahlbetrag Umlage

Anstieg (Betrag)

Anstieg (%)

2018

394.146.305 €

s.o.

s.o.

2019

400.602.899 €

6.456.594 €

rd. 1,64 %

2020

417.050.130 €

16.447.231 €

rd. 4,11 %

2021

426.523.712 €

9.473.582 €

rd. 2,27 %

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen

Auch im Jahr 2018 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu zahlen.

Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, dem hierin verankerten Grundsatz der Belastungsneutralität sowie den ergänzend vereinbarten Finanzregelungeneine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die Stadt). Einen Ansatz für diese Ausgleichszahlung hat die Städteregion im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2018(in Höhe von 24,895 Mio. €) sowie für die Folgejahre ermittelt.

Für den Haushalt derStadt Aachen ergeben sichnach den aktuellen Plangrößen der StädteregionfolgendeAuswirkungen:

Jahr

Regionsumlage

Ausgleichszahlung

Verbleibende Nettobelastung

2018

194.717.500€

- 24.895.000 €

169.822.500 €

Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen

2019

197.907.100 €

- 25.853.458 €

172.053.700 €

2020

206.032.700 €

- 26.887.596 €

179.145.200 €

2021

210.712.600 €

- 28.113.670 €

182.599.000 €

Für die Stadt Aachen besteht hinsichtlich der im städtischen Haushalt verbleibenden Nettobelastung p.a. ein eigener Beurteilungsspielraum. Da die von der Städteregion festgesetzte allgemeine Regionsumlage auch für die Stadt Aachen eine zunächst unabweisbare Haushaltsgröße darstellt, richtet sich die eigene Bewertung insoweit auf die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung.

Die Verwaltung teilt insoweit nicht uneingeschränkt die vorgestellten Prognosedaten der Städteregion und kommt für den städtischen Haushalt ab dem Jahr 2018 derzeit zu folgenden (abweichenden) Einplanungen:

Jahr

Regionsumlage

Ausgleichszahlung

Verbleibende Nettobelastung

2018

194.717.500 €

- 24.400.000 €

170.317.500 €

Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen

2019

197.907.100 €

- 24.523.800 €

173.383.300 €

2020

206.032.700 €

- 29.528.500 €

176.504.200 €

2021

210.712.600 €

- 31.031.300 €

179.681.300 €

Mit diesen Ansätzen verbindet die Verwaltung mangels belastbarer Prognosedaten eine defensive (vorsichtige) Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem linearen Anstieg der verbleibenden Nettobelastung in Höhe von 1,80 % p.a. ab dem Jahr 2019.


Den Einschätzungen der Verwaltung liegen insbesondere folgende Erwägungen zugrunde:

  • Für die Ansätze der Allgemeinen Deckungsmittel der Städteregion nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) liegt für das Jahr 2018 bisher nur eine Simulationsrechnung vom 24.07.2017 vor. Hier können sich noch deutliche Änderungen ergeben.
  • Die Ausgleichszahlungen an die Stadt Aachen für die Jahre ab 2019 ff. wurden auch von der Städteregion erkennbar nach den Steigerungssätzen der Umlagegrundlagen für die allgemeine Regionsumlage fortgeschrieben.
  • Die Städteregion selber sieht in ihrem Eckdatenpapier im Bereich der Sozialleistungen „ein gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist, inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation).“
  • Weiterhin offene Abrechnungspositionen, wie die Beteiligung der Stadt Aachen an den Kosten der gemeinsamen Leitstelle, beinhalten zusätzliche Risiken für den städtischen Haushalt.
  • Bei der vorgenannten Steigerungsrate von 1,80 % p.a. handelt es sich um eine vorsichtige Dynamisierung aus den relevanten Orientierungsdaten des Jahres 2017.

Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier

1.

Die Benehmensherstellung stellt für das Jahr 2018 auf einenUmlagesatz von43,6179%– d.h. eine Reduzierung um 1,8527 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr – ab. DieseDarstellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der verbundene Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage erheblich, d.h. um rd. 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigt.

Auch wenn für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion gelten, wird hier erwartet, dass sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke als Obergrenze für die Regionsumlage 2018festhalten lässt. Ein beispielsweise neuerlicher Anstieg der Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Zahlbetrag, sondern zu einementsprechend angepassten Umlagesatz führen.

2.

Die Städteregion begründet die effektive Erhöhung ihrer allgemeinen Regionsumlage insbesondere auch mit dem Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen.

Die Verwaltung möchte hierzu erneut klarstellend festhalten:

Gerade die Verknüpfung zwischen Umlage und Ausgleichsbetrag stellt sicher, dass in jedem Fall die durch die Stadt Aachen bzw. die von ihr auf die Städteregion übertragenen Aufgabenkreis begründeten Finanzlasten vollumfänglich von der Stadt Aachen getragen werden.

Die in der Umlagesystematik begründete, danachanteilig ermittelte Regionsumlagesowie derverbundene Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen haben auch bereits im Vorjahr zu Unverständnis und Irritationen bei den regionsangehörigen Kommunen geführt.

Die Stadt Aachen begrüßt und unterstützt daher die aktuellen Bemühungen um eine künftige Fortentwicklung der Finanzierungsregelung im Aachen-Gesetz. In den diesbezüglichen Gesprächen mit der Landesregierung wird allerdings darauf zu achten sein, dass eine in Zukunft angestrebte eigene Umlage für die Stadt Aachen auch weiterhin eine Abrechnungssystematik zur Sicherstellung der haushalterischen Belastungsneutralität beinhaltet.


3.

Wie bereits ausgeführt, gelten für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend sind insoweit die Regelungen der zwischen den Beteiligten entwickelten Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik.

Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur Ermittlung der „Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Aachen das Benehmen zur Höhe der Regionsumlage bzw. des Umlagesatzes in Höhe von43,6179 % r das Jahr 2018 her.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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0

0

Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Auswirkungen auf den Haushalt 2018 und Folgejahre werden in den nachstehenden Erläuterungen dargestellt.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-25 Dez II_0013_WP17 Herstellung des Bene SAO.pdf

8.11.2024

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 10.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:35