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Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage für das Jahr 2018

Dez II/0013/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden, SPD-Fraktion, bezieht sich auf eine von ihm gestellte Ratsanfrage und nutzt die Gelegenheit, hierzu Fragestellungen vorzubringen. Er verweist auf Unzufriedenheit der Verwaltungen von Stadt und Städteregion mit der Praxis der nachgelagerten Ausgleichsrückzahlung und ihrer Feststellung. Beide Seiten hätten die Hoffnung betont, mit dem Land zu einer Revision des Aachen-Gesetzes eine neue Finanzbeziehung herstellen zu können. Er fragt, ob Stadt und Region in dieser Frage einig seien, da in der Verwaltungsvorlage eine differenzierte Berechnung der Umlage betont wird, was in der Vorlage der Städteregion fehle. Er fragt weiter, ob zu dieser Frage schon Gespräche mit dem Land stattfanden, ob der Oberbürgermeister daran teilnahm und ob es einen Zeitplan für solche Gespräche und eine Einbindung der Politik in diese gebe. Er weist darauf hin, dass es Ziel sei, zu einer gemeinsamen Positionierung von Stadt und Städteregion in dieser Frage zu kommen.

Herr Oberbürgermeister Philipp nimmt sodann zu den Fragen Stellung. Er betont, dass es politisch keinen Dissens gebe und verweist auf die geltende öffentlich-rechtliche Vereinbarung, nach der verfahren werde. Die bisherige Systematik sehe vor, dass zunächst eine Regionsumlage gezahlt würde und im Nachhinein ein entsprechender Ausgleich erfolge. Eine Alternative sei es, von vornherein eine gesonderte Umlage für Aachen zu berechnen. Hierfür allerdings müsse das Gesetz tatsächlich geändert werden. Der Städteregionsrat und er hätten in dieser Frage mit der zuständigen Ministerin Scharrenbach ein Gespräch und eine Telefonkonferenz geführt, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Erörtert worden sei die Zeitabfolge einer Gesetzesänderung und die Frage, welche anderen Inhalte über die Frage der Umlage hinaus mitdiskutiert werden müssten. Aufgrund der Skepsis hinsichtlich der benötigten Zeit sei verabredet worden, dass das Land eine Bestätigung des jetzigen Verfahrens formal vorbereite, die voraussetzt, dass auch aus der Bürgermeisterkonferenz noch einmal eine Bestätigung erfolgt, damit die städteregionsangehörigen Kommunen in das Verfahren einbezogen werden. Die Bürgermeisterkonferenz werde sich in Kürze damit befassen, danach könne es die formale Zustimmung des Landes geben, was dazu führe, dass die zurückliegenden Jahre, die formal noch offen gehalten wurden, auch abgeschlossen werden können. Danach werde der zweite Schritt zu diskutieren sei, in welcher Form eine Weiterentwicklung des Gesetzes tatsächlich möglich sei. Hierzu werde es eine politische Diskussion geben, in der unterschiedliche Meinungen eingebracht werden können. Er halte es für sinnvoll, beide Verfahren voneinander zu trennen, da wichtig sei, dass eine gemeinsam verabschiedete öffentlich-rechtliche Vereinbarung zunächst rechtssicher angewendet werden kann und dies nicht mit anderen inhaltlichen Fragen verwoben werden sollte.

Ratsherr Pilgram, Grüne-Fraktion, verweist auf einen Beschluss des Finanzausschusses, wonach die Benehmensherstellung von Stadt und Städteregion einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Er befürwortet das Verfahren einer Spitzabrechnung und sieht im Prozess einer Gesetzesänderung eine Schwierigkeit, die gut vorbereitet werden müsse. Durch veränderte Umstände stellten sich viele Fragen neu.

Herr Oberbürgermeister Philipp vermerkt hierzu, dass im Gespräch mit der Ministerin auch erörtert worden sei, ob sich durch die Digitalisierung neue Kooperationsfelder erschließen würden. Bei einer städteregionalen Diskussion über Effizienz werde man auch neue Themen erkennen können.

Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, verweist auf eine von allen Fraktionsvorsitzenden in der Städteregion und allen Landtagsabgeordneten getragene Positionierung, die eine Grundlage zur Frage der Revision oder Weiterentwicklung des Aachen-Gesetzes sei. Zum bisherigen Verfahren einer Spitzabrechnung merkt er an, dass diese im Nachgang mit Erstattungen in beträchtlicher Größenordnung verbunden sei und inzwischen darüber gesprochen werde, ein Umlageverfahren einzuführen. Er bittet den Oberbürgermeister, die Ratsfraktionen über diese Überlegungen zu informieren und verweist darauf, dass diese Frage nicht nur in der Bürgermeisterkonferenz, die weder in der Gemeindeordnung noch in der Kreisordnung vorgesehen sei und ein Koordinierungsgremium darstelle, diskutiert werden solle.

Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert nochmals die Systematik der Spitzabrechnung und die damit verbundenen Eindrücke, die sich durch Rückerstattungen an die Stadt Aachen bei anderen Kommunen ergeben könnten, verweist darauf, dass in der Vergangenheit auch schon Nachzahlungen der Stadt erfolgten und auch bei einer Gesetzesänderung die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugrunde gelegte Systematik beibehalten würde. Es gebe unterschiedliche Auffassungen, wie schnell eine Gesetzesänderung vollzogen werden könnte. Er plädiert für eine einvernehmliche Lösung in dieser Frage.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zum Beschlussvorschlag. Er stellt fest, dass die Stadt Aachen ihren Anteil an der Städteregion in der Vergangenheit so bezahlt habe, wie es von Anfang an vereinbart war. Es habe Irritationen gegeben, weil Vorauszahlungen der Stadt Aachen absehbar höher gewesen seien, als das, was eigentlich von der Stadt hätte bezahlt werden müssen. Dies führe zu einer Erstattung. Bei den früheren kreisangehörigen Kommunen wirken sich die Nachbelastungen emotional auf die Stimmung aus. Das Ziel der Erklärung der Fraktionsvorsitzenden und der Landtagsabgeordneten sei es, die Abrechnungssystematik so zu gestalten, dass jeder eine angemessene Vorauszahlung leistet, so dass die Spitzabrechnung nur einen kleinen Betrag für Nachzahlungen oder Rückerstattungen erbringe. Er zeigt sich zuversichtlich, dass eine einvernehmliche Lösung, die in dieser Frage auch notwendig sei, zustande komme. Die Stadt Aachen zahle das, was sie zahlen müsse, werde aber nicht zum Sponsor der Städteregion, weil die Stadt hierzu haushaltstechnisch nicht in der Lage sei.

Ratsherr Deumens, Die Linke, weist darauf hin, dass das seinerzeitige Positionspapier zur Weiterentwicklung der Städteregion nicht von allen Fraktionsvorsitzenden unterschrieben worden sei. Insofern müsse er Ratsherrn Schultheis korrigieren. Die Fraktionen der Linken in der Stadt und der Städteregion hätten damals eine eigene Stellungnahme verfasst.

Nach einer weiteren Klärungsfrage von Ratsherrn Schultheis, die durch den Vorsitzenden beantwortet wird, lässt Herr Oberbürgermeister Philipp über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Veranlassung / Rechtslage

Mit dem vom Landtag des Landes NRW am 18.09.2012 verabschiedeten „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) wurden die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:

(1)Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2)Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

Dies gilt analog für die Städteregion im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im Städteregionshaushalt.

Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw. Regionsumlage.

Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt. In Übereinstimmung mit hierzu bisher vorliegenden Stellungnahmengeht die Verwaltung davon aus, dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, da der Gesetzgeber nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht gewollt.

Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h. Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte.

Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt

Im Rahmen einer Präsentation am 12.09.2017 teilte die Städteregion mit, dass die Feststellung des Haushaltsentwurfs 2018 dort am 27.10.2017 vorgesehen ist.

Mit ergänzenden Erläuterungen sowie einem ausgereichten Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2018 (sieheAnlage) leitet die Städteregion das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO ein. Danach haben die Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden bis zum 20.10.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Aus den Eckdaten plant die Städteregion auf Basis der dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets folgenden Umlagesatz und Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage:


  1. Städteregion insgesamt

Umlagegrundlagen für 2018

Umlagesatz

Zahlbetrag Regionsumlage

903.633.596 €

43,6179%

394.146.305 €

Zum Vergleich die endgültigen Daten für 2017

834.850.146 €

45,4706%

379.611.370 €

Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017

+ 67.783.450 €

- 1,8527%

+ 14.534.935 €

+ rd. 3,83 %

  1. Auswirkungen anteilig für Stadt Aachen

Umlagegrundlagen für 2018

Umlagesatz

Zahlbetrag Regionsumlage

446.416.130 €

43,6179%

194.717.493 €

Zum Vergleich die endgültigen Datenr 2017

410.738.365 €

45,4706%

186.765.199 €

Unterschied 2018 zum Vorjahr 2017

+ 35.677.765 €

- 1,8527%

+ 7.952.294 €

+ rd. 4,26 %

Es wird deutlich, dass der - nach aktueller Planung gegenüber dem Vorjahr 2017 – um 1,8527 Punkte reduzierte Umlagesatz trotzdem zu einer signifikanten Steigerung der Zahllast für die allgemeine Regionsumlage führt. Grund hierfür sind erkennbar die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Umlagegrundlagen– wobei dieser Anstieg sowohl die städteregionalen Steuerkraftmesszahlen als auch das Gesamtaufkommen der kommunalen Schlüsselzuweisungen betrifft. Die Städteregion führt zudem aus, dass die zusätzlichen Finanzmittel zur Deckung des Haushaltes 2018 erforderlich sind.

Den finanziellen Mehrbedarf erklärt die Städteregion mit folgenden wesentlichen Positionen:

  • Landschaftsumlage führt aufgrund der verbesserten Umlagegrundlagen der Städteregion (s.o.) zu einer erhöhten Zahllast gegenüber dem Vorjahr 2017 in Höhe von rd. 12.2 Mio. €
  • Einheitslastenabrechnung führt gegenüber 2017 zu einer Verschlechterung in Höhe von rd. 300 T€
  • Personalaufwendungen (ohne Job-Center und Kindertageseinrichtungen) werden 2018um rd. 1,35 Mio.€(+ 1,99 %) höher eingeplant gegenüber dem Ansatz 2017 (Ansatz 2017 incl. Mehrbedarfe für 2017/2018)
  • Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen (= r die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben überzahlte Regionsumlage der Stadt)werden für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 24,9 Mio. € erwartet (für das Vorjahr 2017: 23 Mio. €)

Den erwarteten Mehrbelastungen stehen nennenswerte finanzielle Entlastungen im Bereich der Sozialleistungen gegenüber, die aus zusätzlichen Kostenbeteiligungen des Bundes resultieren. Insgesamt machen diese Effekte aus Sicht der Städteregion den zuvor beschriebenen, erhöhten Bedarf aus der allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich.

Für die Folgejahre ab 2019 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor:

Jahr

Zahlbetrag Umlage

Anstieg (Betrag)

Anstieg (%)

2018

394.146.305 €

s.o.

s.o.

2019

400.602.899 €

6.456.594 €

rd. 1,64 %

2020

417.050.130 €

16.447.231 €

rd. 4,11 %

2021

426.523.712 €

9.473.582 €

rd. 2,27 %

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen

Auch im Jahr 2018 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu zahlen.

Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes, dem hierin verankerten Grundsatz der Belastungsneutralität sowie den ergänzend vereinbarten Finanzregelungeneine gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die Stadt). Einen Ansatz für diese Ausgleichszahlung hat die Städteregion im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2018(in Höhe von 24,895 Mio. €) sowie für die Folgejahre ermittelt.

Für den Haushalt derStadt Aachen ergeben sichnach den aktuellen Plangrößen der StädteregionfolgendeAuswirkungen:

Jahr

Regionsumlage

Ausgleichszahlung

Verbleibende Nettobelastung

2018

194.717.500€

- 24.895.000 €

169.822.500 €

Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen

2019

197.907.100 €

- 25.853.458 €

172.053.700 €

2020

206.032.700 €

- 26.887.596 €

179.145.200 €

2021

210.712.600 €

- 28.113.670 €

182.599.000 €

Für die Stadt Aachen besteht hinsichtlich der im städtischen Haushalt verbleibenden Nettobelastung p.a. ein eigener Beurteilungsspielraum. Da die von der Städteregion festgesetzte allgemeine Regionsumlage auch für die Stadt Aachen eine zunächst unabweisbare Haushaltsgröße darstellt, richtet sich die eigene Bewertung insoweit auf die Höhe der jeweiligen Ausgleichszahlung.

Die Verwaltung teilt insoweit nicht uneingeschränkt die vorgestellten Prognosedaten der Städteregion und kommt für den städtischen Haushalt ab dem Jahr 2018 derzeit zu folgenden (abweichenden) Einplanungen:

Jahr

Regionsumlage

Ausgleichszahlung

Verbleibende Nettobelastung

2018

194.717.500 €

- 24.400.000 €

170.317.500 €

Fortentwicklung, errechnet nach gleichbleibender Relation der städtischen Umlagegrundlagen sowie von der Städteregion geplante Ausgleichszahlungen

2019

197.907.100 €

- 24.523.800 €

173.383.300 €

2020

206.032.700 €

- 29.528.500 €

176.504.200 €

2021

210.712.600 €

- 31.031.300 €

179.681.300 €

Mit diesen Ansätzen verbindet die Verwaltung mangels belastbarer Prognosedaten eine defensive (vorsichtige) Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 mit einem linearen Anstieg der verbleibenden Nettobelastung in Höhe von 1,80 % p.a. ab dem Jahr 2019.


Den Einschätzungen der Verwaltung liegen insbesondere folgende Erwägungen zugrunde:

  • Für die Ansätze der Allgemeinen Deckungsmittel der Städteregion nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) liegt für das Jahr 2018 bisher nur eine Simulationsrechnung vom 24.07.2017 vor. Hier können sich noch deutliche Änderungen ergeben.
  • Die Ausgleichszahlungen an die Stadt Aachen für die Jahre ab 2019 ff. wurden auch von der Städteregion erkennbar nach den Steigerungssätzen der Umlagegrundlagen für die allgemeine Regionsumlage fortgeschrieben.
  • Die Städteregion selber sieht in ihrem Eckdatenpapier im Bereich der Sozialleistungen „ein gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2018, da nur schwer einzuschätzen ist, inwiefern sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit vorhergesehen werden kann (z.B. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation).“
  • Weiterhin offene Abrechnungspositionen, wie die Beteiligung der Stadt Aachen an den Kosten der gemeinsamen Leitstelle, beinhalten zusätzliche Risiken für den städtischen Haushalt.
  • Bei der vorgenannten Steigerungsrate von 1,80 % p.a. handelt es sich um eine vorsichtige Dynamisierung aus den relevanten Orientierungsdaten des Jahres 2017.

Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier

1.

Die Benehmensherstellung stellt für das Jahr 2018 auf einenUmlagesatz von43,6179%– d.h. eine Reduzierung um 1,8527 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr – ab. DieseDarstellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der verbundene Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage erheblich, d.h. um rd. 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ansteigt.

Auch wenn für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion gelten, wird hier erwartet, dass sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke als Obergrenze für die Regionsumlage 2018festhalten lässt. Ein beispielsweise neuerlicher Anstieg der Umlagegrundlagen dürfte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Zahlbetrag, sondern zu einementsprechend angepassten Umlagesatz führen.

2.

Die Städteregion begründet die effektive Erhöhung ihrer allgemeinen Regionsumlage insbesondere auch mit dem Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen.

Die Verwaltung möchte hierzu erneut klarstellend festhalten:

Gerade die Verknüpfung zwischen Umlage und Ausgleichsbetrag stellt sicher, dass in jedem Fall die durch die Stadt Aachen bzw. die von ihr auf die Städteregion übertragenen Aufgabenkreis begründeten Finanzlasten vollumfänglich von der Stadt Aachen getragen werden.

Die in der Umlagesystematik begründete, danachanteilig ermittelte Regionsumlagesowie derverbundene Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen haben auch bereits im Vorjahr zu Unverständnis und Irritationen bei den regionsangehörigen Kommunen geführt.

Die Stadt Aachen begrüßt und unterstützt daher die aktuellen Bemühungen um eine künftige Fortentwicklung der Finanzierungsregelung im Aachen-Gesetz. In den diesbezüglichen Gesprächen mit der Landesregierung wird allerdings darauf zu achten sein, dass eine in Zukunft angestrebte eigene Umlage für die Stadt Aachen auch weiterhin eine Abrechnungssystematik zur Sicherstellung der haushalterischen Belastungsneutralität beinhaltet.


3.

Wie bereits ausgeführt, gelten für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend sind insoweit die Regelungen der zwischen den Beteiligten entwickelten Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik.

Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur Ermittlung der „Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Aachen das Benehmen zur Höhe der Regionsumlage bzw. des Umlagesatzes in Höhe von43,6179 % r das Jahr 2018 her.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Auswirkungen auf den Haushalt 2018 und Folgejahre werden in den nachstehenden Erläuterungen dargestellt.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-25 Dez II_0013_WP17 Herstellung des Bene SAO.pdf

8.11.2024

1.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat II
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:40