Ausbauprogramm der städtischen Grundschulen - Verbesserung des Raumangebotes; hier: Ausführungsbeschluss für KGS Michaelsbergstr.
FB 45/0401/WP17 · Entscheidungsvorlage
Ausbauprogramm der städtischen Grundschulen - Verbesserung des Raumangebotes; hier: Ausführungsbeschluss für KGS Michaelsbergstr.
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Frau Keller begrüßt die anwesenden Eltern, Kinder sowie die Vertreter/innen der Schule.
Herr Krott beginnt die Diskussion mit der Verlesung einer persönlichen Erklärung. Bedauerlicherweise habe er in der letzten Woche versehentlich eine interne E-Mail an den falschen Adressaten, in diesem Falle Herrn Dreher als Vorsitzenden der Schulpflegschaft der KGS Michaelsbergstraße versandt. Hierbei habe er eine Formulierung gewählt, welche er niemals in einer unmittelbaren Kommunikation verwendet hätte. Im Austausch mit Eltern und Schulen setze er sich stets intensiv mit ihren Argumenten auseinander. Nachdem er aus den örtlichen Medien von seinem Versehen erfahren habe, habe er sich unmittelbar im Anschluss an die Schulpflegschaft gewandt und sein Vorgehen bedauert. Gleichzeitig habe er inhaltlich auf das auslösende Schreiben und die darin geäußerte Kritik der Eltern reagiert.
Frau Keller bedankt sich für die Erklärung und eröffnet die Diskussion zur Verwaltungsvorlage.
Herr Fischer weist auf den eingangs ausgelegten geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE hin. Er bedauert die bisherigen Versäumnisse sowohl in der Kommunikation sowie der Beteiligung der Eltern an dem geplanten Ausbau des Schulgebäudes. Hier bittet er um eine zeitnahe Nachbesserung und den Einbezug der Eltern in die künftigen Planungsphasen. Insbesondere zwei Aspekte seien von zentraler Bedeutung für die Eltern: zum einen der von ihnen gewünschte Neubau einer Mensa, welcher aktuell aus Kostengründen nicht in den Planungen einbegriffen sei. Zum anderen werde die Wohnbebauung in einem Schulgebäude seitens der Fraktion DIE LINKEausgeschlossen.
Herr Brantin stellt klar, dass seine Fraktion einem geänderten Beschlussvorschlag nicht folgen werde. Er stimme der Aussage zu, dass die Schule nicht über große räumliche Kapazitäten verfüge und daher ein dringender Handlungsbedarf bestehe. Allerdings bestehe die Schwierigkeit, dass die örtlichen Gegebenheiten um das Gebäude sowie die finanziellen Rahmenbedingungen keine weitreichenden Erweiterungsmöglichkeiten zulassen würden, besonders vor dem Hintergrund, wenn solche Umbaumaßnahmen als Standard für das gesamte Stadtgebiet Aachen gelten würden. Zwar lehne die CDU-Fraktion eine Wohnbebauung auf dem Schulgelände ebenfalls ab, da sie ein gewisses Konfliktpotenzial berge. Jedoch sei der Schulausschuss nicht der entscheidende Fachausschuss sondern der Wohn- und Liegenschaftsausschuss. Damit zeitnah jedoch eine Verbesserung für die Schule erreicht werden könne, seien Kompromisse und auch Einschnitte unerlässlich. Dies bedeute konkret, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute gefolgt werden müsse, um mit der nächsten Planungsphase beginnen zu können. Er wünsche sich von der Verwaltung eine Erläuterung zu den Überlegungen für Differenzierungsräume sowie zur Erreichbarkeit der vorhandenen Mensa für Kinder mit motorischen Einschränkungen.
Frau Lehmenkühler vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen erläutert, dass bei den Differenzierungsräumen noch Fragen zum Schallschutz zu klären seien. Hinsichtlich der Mensa werde angestrebt, diese wie bisher im Bestandsgebäude zu belassen. Dadurch werde im Erdgeschoss wesentlich mehr Fläche für die Schüler/innen hinzugewonnen. Grundsätzlich könne das Problem der mangelnden Barrierefreiheit jedoch nicht im kompletten Gebäudekomplex behoben werden, da dieser sowohl vier Gebäudeteile als auch zwei Treppenhäuser besäße.
Frau Griepentrog fasst nochmals die bisherige Historie zusammen. Die KGS Michaelsbergstraße sei neben weiteren Schulen mit beengten räumlichen Verhältnissen vorrangig priorisiert worden. Sie betont, dass im Rahmen der heutigen Sitzung nicht die konkrete Raumaufteilung sowie –nutzung beschlossen werde, sondern zunächst die Erweiterung der bestehenden Räume und die hierfür benötigten finanziellen Mittel. Ob die bei einer etwaigen Aufstockung entstehenden Flächen als Wohnungen, für die Kindertagespflege oder weitere Unterrichtsräume der Schule genutzt werden, stünde nicht in der Entscheidung des Schulausschusses. Sie bittet die Ausschussmitglieder darum, die potenzielle Nutzung der Räume als Wohnungen nicht grundsätzlich auszuschließen, auch da es in Aachen noch weitere vergleichbare Beispiele enger Wohnbebauung an Schulen gäbe.
Frau Schwier bekräftigt die Zuständigkeit über die mögliche Wohnbebauung beim Wohn- und Liegenschaftsausschuss.
Herr Fischer entgegnet, dass dennoch die Eltern und die Schulpflegschaft in die Planungen einbezogen werden müssten und bittet um eine entsprechende Nachbesserung in den künftigen Planungsschritten.
Frau Keller erwidert, dass die Beteiligung von Eltern und Schulpflegschaft nicht die Aufgabe der Verwaltung sei sondern der Schule beziehungsweise der Schulkonferenzen.
Herr Krott unterstreicht, dass die bisherigen Planungsschritte bereits im Schulausschuss beraten und einstimmige Beschlüsse gefasst worden seien, auch in Bezug auf die Beibehaltung der Mensa im Bestand. Die einschlägigen Vorlagen sowie die gefassten Beschlüsse seien öffentlich im Ratsinformationssystem einsehbar. Die Elternbeteiligung läge weder in der Zuständigkeit der Verwaltung noch des Schulausschusses. Mit dem heutigen Beschluss solle das finanzielle Budget festgesteckt werden, jedoch mit dem Vorbehalt einer möglichen Kostensteigerung. Ein langfristiges Ziel solle zudem die Erarbeitung eines Standards für alle Aachener Grundschulen sein, beispielsweise die multifunktionelle Nutzung der Räume. Er regt an, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Herr Brantin betont, dass sich die Politik dennoch nicht vor dem Dialog mit den Eltern und der Schulpflegschaft verschließen dürfe. Dies ändere jedoch nichts an der grundsätzlichen Zuständigkeit von Schule und den Schulkonferenzen bei der Beteiligung.
Herr Balthasar kritisiert, dass die vorliegende Planung nicht, wie in der Vorlage dargelegt, mit den Eltern abgestimmt worden sei. Darüber hinaus läge sie dem Schulausschuss nicht vor. Aufgrund der kurzen Beschreibung der Maßnahme in der Vorlage könne heute kein Beschluss gefasst werden.
Frau Keller widerspricht der Aussage von Herrn Balthasar und verweist auf die bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 18.02.2016 (Vorlagen-Nummer: FB 45/0190/WP17) vorgestellten Planungen.
Um alle Anwesenden auf den gleichen aktuellen Planungsstand zu bringen und über die erfolgten Abwägungen zu informieren, stellt Frau Lehmenkühler diese inkomprimierter Form vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme zur Verbesserung des Raumangebotes an der KGS Michaelsbergstr. entsprechend der Vorlage zu fassen.
Der Schulausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme zur Verbesserung des Raumangebotes an der KGS Michaelsbergstr.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 (Vorlage FB45/0190/WP17) das Planungskonzept und die Kostenschätzung für die KGS Michaelsbergstr. zur Kenntnis genommen und die hierin erarbeitete strukturelle Verbesserung des Raumangebotes anerkannt.
Die Verwaltung wurde beauftragt das Konzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiter zu entwickeln. Gemäß dem Planungskonzept ist für die Schule ein Erweiterungsbau auf dem straßenbegleitenden Grundstück/Baulücke vorgesehen.
Mit diesem Anbau ist die zulässige Bebaubarkeit des Grundstückes nicht ausgenutzt, daher wurde eine separate Vorlage in den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss eingebracht, die sich mit der Aufstockung des vorgesehenen Schulerweiterungsbaus mit einer Wohnbebauung befasst.
Auf die entsprechende Vorlage (FB23/0381/WP17) wird verwiesen. In der Sitzung des WLA am 19.09.2017 wurde die Beratung vertagt.
- Vorgehen der Verwaltung
Der Schulausschuss wurde in seiner Sitzung am 29.09.2016 (Vorlage FB 45/0285/WP17) in Form eines Sachberichtes zu dem Bauvorhaben über das Ergebnis der Leistungsphase 0 HOAI sowie ein Zwischenergebnis der Leistungsphase 1-3 HOAI unterrichtet. Ebenfalls wurde das beauftragte Planungsbüro genannt.
Das Gebäudemanagement hat auf der Leistungsphase 0 HOAI für diese Baumaßnahme einen Kostenrahmen in Höhe von 1.329.000,00 € (Baukostenindex 2017) erstellt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI „Entwurfsplanung“ und daraus resultierende Kostenberechnung wurden Baukosten von 1.591.000,00 € (Baukostenindex 2018 und inkl. aktivierter Eigenleistung von E 26) ermittelt.
Die jetzt vorliegende Planung erfolgte in Abstimmung mit der Grundschule.
-Maßnahmenbeschreibung
Auf dem Grundstück befinden sich der denkmalgeschützte Schulbau, eine Turnhalle, eine Pausenüberdachung sowie ein Schulhof. Der unbebaute Teil Richtung Straße zwischen dem Altbaubestand/Vorderhaus und dem Nachbargrundstück stellt die Baulücke bzw. das Baugrundstück für den Schulerweiterungsbau dar.
Auf Schulhofebene wird ein zweigeschossiger Multifunktionsraum (EG mit Bühnenbereich, OG Empore mit Nischen/Differenzierungsbereichen) errichtet, der über die alte Tordurchfahrt im Altbaubestand/Vorderhaus erschlossen wird. Um den neuen Bereich an die OGS-Bereiche in den Obergeschossen des Altbaus anzubinden, wird eine interne Verbindung über eine Treppe zwischen der Empore Neubau und dem 1. OG Altbau geschaffen.
Für den Fall, dass die Baulücke über 5 Etagen (4 Obergeschosse), mit einer Wohnbebauung geschlossen wird, kann der Schulerweiterungsbau sowohl organisatorisch, statisch als auch technisch mit einer Aufstockbarkeit geplant werden.
Der Grundriss ist so angelegt, dass neben dem Multifunktionsraum für die Schule ausreichend Platz für ein Treppenhaus (inkl. Zugangsbereich, barrierefreiem Fahrstuhl und Neben/Technikraum) für die Wohnbebauung sowie die Feuerwehrzufahrt bleibt. Ein Eingang zum Wohnhaus ist seitlich von der Feuerwehrzufahrt aus planbar.
- Kostenermittlung
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Schulerweiterungsbaumaßnahme betragen nach Abschluss der Lph 3 für die Kostengruppen 200-700 gemäß Kostenberechnung Stand 26.07.2017
1.591.000,00 €. Hierin eingerechnet sind ein Baukostenindex von 2% (Ausführung in 2018) sowie aktivierte Eigenleistung von E 26 in Höhe von 5,5 %.
Für die Neubaumaßnahme ergibt sich nunmehr folgende Kostenkalkulation:
-Kostenrahmen Lph 0 HOAI (inkl. Index, exkl. aktivierte Eigenleistung) 1.329.000 €
-Kostenberechnung Lph 3 HOAI (inkl. Index und aktivierte Eigenleistung) 1.591.000 €
-Unterschiedsbetrag 262.000 €
Die im Rahmen des angedachten/geplanten Wohnbauprojektes entstehenden Zusatzkosten werden dem städtischen Wohnbauvorhaben zugeordnet. Zusätzliche Kosten könnten insbesondere durch eine veränderte Statik, getrennte Treppenhäuser und besondere Bauausführungen wie Akustikmaßnahmen und Stellplätze entstehen.
- Empfehlung der Verwaltung
Mit Hinweis auf die Vorlage vom 18.02.2016 (Vorlage FB 45/0190/WP 17) spricht sich die Verwaltung für die Durchführung der genannten Schulbauerweiterungsmaßnahme aus. Hierdurch kann die inklusive Beschulung gewährleistet werden und das Schulgebäude für eine nachhaltige multifunktionale Nutzung im Rahmen des Offenen Ganztags ertüchtigt werden.
Für weiterführende Erläuterungen zu der Baumaßnahme steht die Projektleitung des E 26 in der Sitzung zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1) PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7 SK 78650000 „Bau OGS-Maßnahmen“-Anteil Michaelsbergstr. 2) PSP-Element 5-030302-900-00100-990-5 SK 78650000 „Inklusion“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | (Teil-) Ansatz 2017 | Fortgeschrie-bener (Teil-) Ansatz 2017 | (Teil-) Ansatz 2018 ff. | Fortgeschrie-bener (Teil-) Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1) 685.900 2) 530.800 | 685.900 530.800 | 28.500 354.200 | 28.500 345.800 | 1.599.400 | 1.591.000 | ||||||||
Ergebnis | -1.216.700 | -1.216.700 | -382.700 | -374.300 | -1.599.400 | -1.591.000 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | +8.400 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 69.400 | 0 | 4.316.200 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 39.800 | 0 | 1.551.200 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -109.200 | 0 | -5.867.400 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | keine ausreichende Deckung im Wirtschaftsplan vorhanden | |||||||||||||
Die dargestellten konsumtiven Folgekosten fallen im Wirtschaftsplan des E 26 an.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 83422
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=83422
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-08-22 FB 45_0401_WP17 Ausbauprogramm der s SAO.pdf
8.11.2024
315.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 18
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 17.10.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:38
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen