Kommunalinvestitionsgesetz; Verwendung des Anteils der Fördermittel für die U3-Betreuung
FB 45/0425/WP17 · Entscheidungsvorlage
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verwendung des Anteils der Fördermittel für die U3-Betreuung
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Herr Brötz ergänzt, dass für den Bau der Kita Kollenbruch die Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz nicht voll ausgeschöpft worden seien. Mit der Vorlage schlage die Verwaltung die Verwendung dieser Restmittel für andere Baumaßnahmen vor. Es handele sich somit nicht um die Beantragung neuer Fördermittel. Für die Verlagerung der Mittel sei ein zusätzlicher Beschluss in den Gremien notwendig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen,
- dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen,
- dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird.
Diese Empfehlung erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt,
- dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird.
Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1 - 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet werden.
Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3-Betreuung.
Hierbei sollten ursprünglich in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den Fördermitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes (KinvFG) zur Verfügung gestellt werden.
In der Vorlage wurde darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Aachen mit Vorlage vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) beschlossen, dass die für den KiTa-Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.600.000 € vollständig für die den KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch verwendet werden.
- KiTa-Neubau „Im Kollenbruch“
Die derzeit vorliegende Kostenberechnung für den KiTa-Neubau Im Kollenbruch weist Investitionskosten in Höhe von insgesamt 3.480.640 € (Bau und Einrichtung) aus.
Für die Neubaumaßnahme waren ursprünglich Mittel in Höhe von 3.999.000 € (Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.600.000 € zzgl. Eigenanteil in Höhe von 10 %) vorgesehen.
Die nicht benötigten Mittel im Umfang von 518.360 € sollen zur Ausschöpfung der Förderung nach dem KinvFG im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus für andere Baumaßnahmen verwendet werden.
- Prüfung geeigneter Projekte
Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des restlichen Anteils der Fördermittel in Höhe von 518.360 € geprüft.
Im Ergebnis wird befürwortet, dass dieser vollständig für eine andere Maßnahme verwendet wird, um das Risiko einer Doppelförderung mit möglichen weiteren Förderprogrammen möglichst gering zu halten. Eine Doppelförderung wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über die Mittel des KinvFG finanziert und anteilig über andere Förderprogramme finanziert würden.
Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen.
Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden in Anlehnung an die Vorlage vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) folgende Kriterien zugrunde gelegt:
-Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum
-ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu nehmen
-Realisierung bis Ende 2020 (Förderzeitraum)
Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in den Räumlichkeiten In den Küpperbenden 2 mit einer Gruppenstruktur von 1 x GF I und 3 x GF III.
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten aus 2012 zeigt auf, dass der KiTa-Standort die Option eines zweigeschossigen Anbaus bietet, wodurch die KiTa gemäß des LVR-Standards hergerichtet und alle vier KiTa-Gruppen grundsätzlich U3 tauglich gemacht würden.
In seiner Sitzung vom 25.04.2017 hat derKinder- und Jugendausschuss (KJA) beschlossen, dass das Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrags für die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt wird.
Die Ergebnisse des Planungsauftrags (Entwurfsplanung inkl. einer Kostenberechnung) liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, werden dem KJA nach Vorliegen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die KiTa In den Küpperbenden 2 liegt im Sozialraum 5 (Burtscheid/ Beverau).
Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 98,93 % für Kinder über drei Jahren und von41,28 % für Kinder unter drei Jahren.Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich bereits einen guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Verwendung der Fördermittel für einen solchen KiTa-Erweiterungsbau passend.
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten hierfür auf schätzungsweise 665.000 €. Neben den Fördermitteln des KinvFG stünden ausreichende Mittel in Höhe von insgesamt 665.000 € bei
5-060101-900-00100-991-6; 78650000 zur Verfügung, sodass die Gesamtfinanzierung sichergestellt wäre.
Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung der Maßnahme bis Ende 2019 möglich.
- Vorschlag der Verwaltung
Ausgehend von den vorangegangenen Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, den beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden zu verwenden, um die Förderung nach dem KinvFG auszuschöpfen.
Dieser Vorschlag erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des KJA bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
5-060101-900-00100-991-7; 681000001) 5-060101-900-00100-991-7; 781500002) 5-060101-900-00100-991-7; 786500003) 5-060101-900-00100-991-6; 786500004) | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 1) 2.400.000 | 2.400.000 | 1.200.000 | 1.200.000 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 2) 2.400.000 3) 266.000 4) 2.000.000 | 2.400.000 266.000 2.000.000 | 1.200.000 133.000 8.975.600 | 1.200.000 133.000 8.975.600 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 83452
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=83452
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-09-26 FB 45_0425_WP17 Kommunalinvestitions SAO.pdf
8.11.2024
330.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 22
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 17.10.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:39