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Verwendung der „Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen“

FB 45/0428/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

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Beschluss

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die CDU und SPD- Fraktionen haben fristgemäß für die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss einen Tagesordnungsantrag Grundsatzbeschluss der „Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen“ gestellt.

Die Fraktionen erwarten, dass in der Sitzung ein entsprechender Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Inda-Gymnasium und des Schulzentrums Laurensberg gefasst werden kann.

  1. Sachstand

Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, das sich in der abschließenden Gesetzesberatung befindet, sollen die Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände verteilt werden, die zumindest in einem der Jahre 2015 -2017 Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Das Programm ist bis 2024 abzuwickeln.

Der Stadt Aachen werden voraussichtlich ca. 13,4 Mio € zugewiesen, die für Maßnahmen im Bereich der Schulinfrastruktur genutzt werden können. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Die beauftragten Machbarkeitsstudien für die Sanierung der von den Fraktionen genannten Schulen liegen derzeit noch nicht vor. Insofern ist eine Kostennennung voraussichtlich erst in der Sitzung des Schulausschusses im Dezember möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Machbarkeitsuntersuchungen im Laufe des Oktobers vorliegen. Aufgrund der besonderen Umstände von Sanierungen im laufenden Schulbetrieb muss u.a. die Bauablaufplanung mit den Schulen auf Stimmigkeit geprüft werden, sodass belastbare Kosten erst danach vorgelegt werden können.

Bei Bedarf kann in der Sitzung zum Umfang der Machbarkeitsstudien mündlich berichtet werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-09-29 FB 45_0428_WP17 Verwendung der _Foerd SAO.pdf

17.11.2024

332.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 21
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 17.10.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:39