14. November 2017 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 5Öffentlich

Reitwegeregelung im Wald auf Aachener Stadtgebiet

FB 36/0221/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Krämer (FB 36/600) berichtet über die Reitwege im Aachener Wald.

Seine vorgetragenen Folien sind dieser Niederschrift ergänzend beigefügt.

Die Stadt Aachen habe die Regelungen für Reiter aktuell auf dem Prüfstand. Waldbesitzer sowie Reitverbände seien anzuhören und Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde sei herzustellen. Die Zuständigkeit läge beim Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Während des Vortrages lobt Herr Dr. Krämer die Disziplin der Reiter im Vergleich zu anderen Waldnutzern.

Er stehe im Kontakt zu anderen kommunalen Forstämtern, um eventuell von deren Erfahrungen in dieser Thematik zu profitieren.

Ratsfrau Lürken (CDU-Fraktion) wünscht einen Kompromiss, damit die Interessen aller Erholungssuchenden im Wald fair beachten würden. Wenn der Wald für alles unkontrolliert geöffnet würde, dann wären schwäche Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Jogger, Kinder etc.) gefährdet.

Unter der bisherigen Regelung sei es zum Glück zu wenigen bzw. keinen Unfällen im Wald gekommen. Reitwege sollten grundsätzlich im momentanen Umfang erhalten bleiben.

Sie legt dem Ausschuss im Namen der CDU-Fraktion einen geänderten Beschlussvorschlag vor:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, die bisherige Reitwegeausweisung für alle Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Aachen beizubehalten.

Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung zur Optimierung des derzeitigen Reitwegesystems, indem man dessen Lücken durch Ausweisung neuer Reitwegeabschnitte, soweit rechtlich zulässig und tatsächlich umsetzbar, schließe.

Die Verwaltung wird gebeten hierzu einen Sachstandsbericht in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vor den Sommerferien 2018 zu geben.“

Frau Vogts (FDP-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Frau Lürken an und begrüßt die Beschlussänderung.

Ratsfrau Wolf (SPD-Fraktion) dankt Herrn Dr. Krämer für den Vortrag und kann gut nachvollziehen, dass der Wald nicht unkontrolliert allen Nutzern frei gegeben werden dürfe. Jeder habe das Recht, den städtischen Wald zu nutzen, jedoch müsse dort zur Unfallvermeidung eine kontrollierte Besucherlenkung vorhanden bzw. gewährleistet sein. Sie sei gespannt auf die neuen Vorschläge der Verwaltung.

Eine Trennung des Beschlusses nach Prüfung und eigentlicher Vorlage wird von Herrn Hofmann (Die Linke) gewünscht. Er stimme dem Änderungsvorschlag so nicht zu.

Herr Gilson (CDU-Fraktion) liest dem Ausschuss die Beschlussänderung erneut vor und bitte um abschließende Abstimmung. Dem schließt sich Herr Neumann (Bündnis 90/ Die Grünen) an.

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) erklärt gegenüber dem Ausschuss, dass seitens der Verwaltung keine Einwände gegen diese Beschlussänderung bestünden. Die Stadt werde kurzfristig unter Beteiligung der Reiterverbände weitere Gespräche führen. Die Verwaltung sei der festen Überzeugung, eine gute Lösung und sinnvolle Formulierungen zu finden.

Um Bürgern und/oder Vertretern der Reitsportverbänden die Möglichkeit eines direkten Mitspracherechtes einzuräumen schlägt Ratsfrau Lürken (CDU-Fraktion) vor, diese neuen Vorschläge im Sommer 2018 zuvor noch in der Sitzung des Bürgerforums vorzustellen.

Ratsfrau Griepentrog (Bündnis 90/ Die Grünen) ergänzt nach Rücksprache mit dem Ausschuss daraufhin den Beschlussvorschlag wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die bisherige Reitwegeausweisung für alle Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Aachen beizubehalten.

Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung zur Optimierung des derzeitigen Reitwegesystems, indem man dessen Lücken durch Ausweisung neuer Reitwegeabschnitte, soweit rechtlich zulässig und tatsächlich umsetzbar, schließe.

Die Verwaltung wird gebeten hierzu einen Sachstandsbericht in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vor den Sommerferien 2018 zu geben.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, diesen Sachstandsbericht in der vorherigen Sitzung des Bürgerforums zu präsentieren.“

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die bisherige Reitwegeausweisung für alle Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Aachen beizubehalten. Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung zur Optimierung des derzeitigen Reitwegesystems, indem man dessen Lücken durch Ausweisung neuer Reitwegeabschnitte, soweit rechtlich zulässig und tatsächlich umsetzbar, schließe. Die Verwaltung wird gebeten hierzu einen Sachstandsbericht in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vor den Sommerferien 2018 zu geben. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, diesen Sachstandsbericht in der vorherigen Sitzung des Bürgerforums zu präsentieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die bisherige Reitwegeausweisung für alle Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Aachen beizubehalten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im November 2016 wurde das Landschaftsgesetz durch das Landesnaturschutzgesetz ersetzt. In diesem Kontext wurde unter anderem das Reiten in der freien Landschaft und im Wald neu geregelt (s. § 58 LNatSchG). Die neue Regelung sieht vor, dass das Reiten im Wald ab dem 01.01.2018 grundsätzlich auf allen privaten Straßen und befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen erlaubt ist (so genannte Freistellungsregelung). Nach § 58 Abs. 4 LNatSchG können jedoch kreisfreie Städte, deren Waldflächen in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, das Reiten auf gekennzeichnete Reitwege beschränken, sofern sie zuvor die betroffenen Reitverbände und Waldbesitzer anhören und Einvernehmen mit der Unteren Forstbehörde herstellen.

Anhörungsverfahren nach § 58 Abs. 4 LNatSchG

Anlässlich der vorgenannten Gesetzesänderung nach § 58 Abs. 4 LNatSchG und im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde führte das Gemeindeforstamt eine schriftliche Anhörung der beiden zuständigen Reitverbände (Pferdesportverband Rheinland e. V./ Kreisverband Aachen, VFD Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V.) sowie der betroffenen vier großen Waldeigentümer zur zukünftigen Reitregelung durch.

Der Rücklauf dieser Anhörung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Rückmeldung der Reitsportverbände:

Beide Reitsportverbände reichten eine sinngemäß gleichlautende Stellungnahme mit erläuternden Karten ein. Sie schlugen eine Mischgebietsregelung vor. Nach dieser soll es im mittleren und auch größten Teil des Aachener Stadtwaldes bei der bewährten Reitwegeausweisung bleiben. Begründet wird dies mit der ausreichend großen Zahl an "reinen" Reitwegen[1] in diesem Waldgebiet. Die kleineren Waldbereiche westlich (Preuswald, Dreiländereck) und östlich des Mittelteils (Nellessenpark, Brander Wald, Augustinerwald) sollen als "Freistellungsgebiet" ausgewiesen werden, weil dort die bestehenden Reitmöglichkeiten begrenzt sind und nach Ansicht der Reitsportverbände nicht ausreichen. Mit dem gleichen Argument sollen der gesamte Münsterwald sowie der Reichswald (angrenzend an Würselener Wald) für den Reitverkehr geöffnet werden (Freistellungsgebiet).

Rückmeldung der Waldeigentümer

Sämtliche Waldeigentümer sprachen sich für eine Beibehaltung der bestehenden Reitwegeregelung für die Wälder im Stadtgebiet und damit gegen die Freistellungsregelung aus. Als Argumente wurden im Wesentlichen die Beeinträchtigung der anderen Waldnutzer durch Reiter, erhöhte Unfallgefahr (insbesondere auf schmalen Wegen), die Hinterlassenschaften der Pferde auf den Wegen sowie Schäden an Wegen und Brücken durch das Reiten genannt. Im Fall des Truppenübungsplatzes Brand würde die Freistellungsregelung nicht nur die Naturschutzbelange beeinträchtigen, sondern auch mit anderen Nutzungsarten (z. B. Fahrschulübungen) kollidieren (Haftungsfrage).

Einschätzung des Fachbereichs Umwelt (Gemeindeforstamt und UNB)

Auch wenn der Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung grundsätzlich eine Liberalisierung des Reitens im Wald bezweckt, so bleibt doch das hohe Konfliktpotential in einem vielbesuchten Erholungswald und er hat mit § 58 Abs. 4 LNatSchG vor diesem Hintergrund die Entscheidungskompetenz auf die regional agierenden Entscheidungsträger übertragen.

Das hohe Gefahren- und Konfliktpotential ist ein wesentlicher Grund dafür, dass der Fachbereich Umwelt an der bisher geltenden Reitwegeregelung festhalten möchte. Diese Art der Besucherlenkung hat sich in der Vergangenheit bewährt.

Gefahrenpotentiale entstehen beispielsweise dadurch, dass Hunde nach dem Landesforstgesetz auf Forstwirtschaftswegen unangeleint laufen dürfen. In den unmittelbar angrenzenden belgischen Wäldern ist dies nicht erlaubt, so dass zahlreiche belgische Hundehalter ihren Hund im Aachener Wald ausführen und daher überproportional viele Hunde im Aachener Wald unterwegs sind.

Nicht zuletzt nimmt die Zahl an Radfahrern im Wald immer weiter zu. Sowohl erfreut sich bekanntermaßen das legale Mountainbiken auf Forstwirtschaftswegen wachsender Beliebtheit, als auch steigt die Zahl an E-Bikes weiter an. Da die Aachener Wälder mit elektronischer Unterstützung leichter zu erreichen sind, erhöht sich das Fahraufkommen im Wald. Aufgrund der genannten Entwicklungen (sportliches Fahren, elektronischer Antrieb) nimmt sicherlich auch die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit der Räder zu. Pferde sind Fluchttiere. Die Gefahr, dass diese Scheuen und dadurch Unfälle passieren, ist hoch.

Der Münsterwald ist zwar weniger durch den Erholungsverkehr beansprucht als der Stadtwald, dennoch nehmen die Freizeitaktivitäten auch dort stetig zu (Radroute R9, Vennbahnradweg, Eifelsteig).

Außerdem sind Forstwirtschaftswege im Münsterwald meist als Stichweg angelegt und enden blind. Es ist daher zu befürchten, dass sich Reiter einen Rundweg über Rückegassen und Maschinenwege suchen und damit die wenigen Rückzugsgebiete für wildlebende Tierarten beunruhigen. Auch ist die Definition „befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege“ auslegungsbedürftig und wird vor Ort zu einer Vielzahl an Diskussionen zwischen Reitern und den Forstschutzbeauftragten führen.

Nicht zu belegen aber zu vermuten ist der Umstand, dass sich manche Waldbesucher vor Pferden fürchten und diesen bei einer Freistellung nur bedingt ausweichen können, insbesondere dann, wenn die Wege schmal sind. Dieses Argument hat im urbanen Umfeld ein höheres Gewicht als im ländlichen Raum, wo Waldbesucher und Reiter nur selten aufeinander treffen.

Alles in Allem schätzt das Gemeindeforstamt die mit einer Freistellung verbundenen Risiken und Einschränkungen sowie das Konfliktpotential deutlich höher ein als den Nutzen einer Freistellung und spricht sich für die Beibehaltung der heute gültigen Reitwegeausweisung aus.

Behördenbeteiligung

NachBeendigungderAnhörungwurdendiejeweiligenStellungnahmendenzuständigenBehörden(UntereNaturschutzbehördeundUntereForstbehörde)zugesandt.Am22.09.2017fandimGemeindeforstamtAacheneinGesprächmitderUnterenNaturschutzbehördeundderUnterenForstbehördestatt,indemdieVor-undNachteilederEingabenvorgestellt wurden. Beide Behörden teilen die Bedenken des Gemeindeforstamtes und folgen den oben genannten Argumenten und der ausgesprochenen Empfehlung.

Ausblick

Sollte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag folgen, wird das Ergebnis in FormeinerAllgemeinverfügungimamtlichenVerkündungsorganbekanntgeben. Die Regelung tritt dann am 01.01.2018 in Kraft.


[1]Hierunter fallen Reitwege, die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind und ausschließlich dem Reitverkehr dienen. Darüber hinaus existieren im Aachener Wald wegbegleitende Reitbankette, die die zuvor genannten Reitwege verbinden.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmiger Beschluss mit einer Enthaltung

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-10-17 FB 36_0221_WP17 Reitwegeregelung im SAO.pdf

8.11.2024

118.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 14.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:45

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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