TOP 8Öffentlich

Erdgasfernleitung Zeelink I - Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

FB 61/0795/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Wolfram Günther vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Herr Günther nimmt Bezug auf die Vorlage und gibt ergänzend einen Sachstandsbericht über das aktuelle Planfeststellungsverfahren unter Zugrundelegung einer Präsentation. Auch im Hinblick auf die Fragen aus der Einwohnerfragestunde wolle er die Problematik nochmals erörtern. Zwischenzeitlich sei die Stellungnahme der Stadt Aachen fristgerecht an die Bezirksregierung übermittelt worden. Mitte des Jahres seien im Rahmen des Raumordnungsverfahrens unterschiedliche Trassen diskutiert worden. In diesem Zusammenhang habe sich die Verwaltung mit der Fragestellung auseinandergesetzt, welche der verschiedenen Varianten die geeignetste ist und welche die geringsten Auswirkungen mit sich bringen werde. Ziel sei eine sog. Variante Aachen parallel der A 44, um die Trasse mit bereits vorhandenen Leitungen zu bündeln. Dadurch solle die seinerzeit im Verfahren zugrunde gelegte Vorzugsvariante durch das Naturschutzgebiet vermeiden werden. Denn im Februar 2017 habe die Bezirksregierung das Raumordnungsverfahren mit der Empfehlung abgeschlossen, die Trasse durch das Indetal und Rollefbachtal zu führen. Der Rat der Stadt Aachen habe aber weiter auf die Variante Aachen bestanden. Die Open-Grid-Europe (OGE) habe in der Zwischenzeit sehr intensiv die technischen Möglichkeiten der Trassenführung entlang der A 44 geprüft. Im aktuellen Planfeststellungsverfahren werde nun die vom Rat der Stadt Aachen favorisierte Trasse entlang der A 44 betrachtet.

Als nächster formeller Schritt folge voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2018 ein Erörterungstermin, so dass mit dem abschießenden Planfeststellungsbeschluss noch in 2018 zu rechnen sei. Die Verwaltung werde auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf dieses Planfeststellungsverfahrens vertreten.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich für bei Herrn Günther für seinen Vortrag.

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich für den informativen Vortrag und fragt nach, ob es schon Erkenntnisse gebe, in welche Richtung sich die Bezirksregierung bewegen werde. Da in nächster Zeit eine Anhörung im Bürgerforum stattfinden werde, sei es wichtig, heute nochmals über die Pipeline zu berichten. Er könne die Sorge der betroffenen Anwohner verstehen, befürchte aber, dass bei anderer Trassenführung ebenfalls Konfliktpotential entstehen würde. Daher müsse es Festlegungen über die notwendigen Abstandsflächen oder den Umgang mit Regressansprüchen geben.

Herr Günther antwortet, dass es bereits weitere Leitungen gebe. Es sei auch Ziel der Verhandlungen, durch eine weitest gehende Parallelführung vorhandenen Schutzstreifen zu nutzen und weitere Leitungstrassen an anderer Stelle zu vermeiden. Er könne die Bedenken der betroffenen Anlieger nachvollziehen, da es sich um eine zusätzliche Leitung mit einer potentiellen Gefahr handele. Die Einhaltung der in Deutschland anspruchsvollen Sicherheitsbestimmungen würde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens minutiös geprüft. Dabei könne auf eine jahrzehntelange Erfahrung mit dem Bau und der Unterhaltung solcher Gasleitungen und deren Bauteile sowie der damit verbundenen Problemstellen zurückgegriffen werden. Alle Leitungsbestandteile würden vor Inbetriebnahme von unabhängigen Sachverständigen geprüft und abgenommen.

Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren würden bei der Bezirksregierung Köln von unterschiedlichen Dezernaten bearbeitet. Der Zweck eines Planungsfeststellungsverfahrens sei es festzustellen, welche Auswirkungen ein solches Projekt habe. Zunächst werde das Abwägungsmaterial erarbeitet, um im nächsten Schritt Lösungen für den Umgang mit den Belangen der Betroffenen zu erarbeiten. Nach Auswertung der Unterlagen werde ein Anhörungstermin stattfinden, zu dem alle Personen und Behörden eingeladen werden, die in ihren Rechten betroffen sein könnten. Dann bestehe nochmals Gelegenheit sich zu Ergebnissen zu äußern. Außerdem finde am 28.11.2017 eine Beratung im Bürgerforum statt, an der auch Vertreter des Vorhabenträgers OGE teilnehmen. Das Thema Sicherheit werde dabei einen großen Stellenwert einnehmen.

Herr Depenbrock von der GRÜNE-BF möchte wissen, wie der Schutzstreifen aussehen werde und inwieweit nach der Baummaßnahme die Sträucher und Bäume wieder aufgeforstet würden. Alle Maßnahmen, die öffentliche Grünflächen betreffen, seien im Detail mit dem Fachbereich Umwelt abzusprechen.

Herr Günther erklärt, dass die Stellungnahmen der Sonderordnungsbehörden und somit auch des Fachbereichs Umwelt ungekürzt an die Bezirksregierung weitergegeben würden. Natürlich solle der Eingriff im Verlauf der Trasse an der Autobahn so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sei vorgeschlagen worden, für den an die BAB-Querung anschließenden Bereich eine unterirdische Pressung vorzunehmen. Möglicherweise könnten dadurch Bäume und Sträucher erhalten bleiben. Ansonsten müsse der wegfallende Baumbestand nachgepflanzt werden.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für die informativen Ausführungen. Ihrer Meinung nach sei es normal, dass die betroffenen Anwohner bei einem solchen Objekt Bedenken äußern. Alle mit dem Projekt verbundenen Fragen könnten die Politiker nicht beantworten. Das Bürgerforum, sei aber der richtige Rahmen, um Fragen zu stellen und eine Diskussion zu führen, da dann die Speziallisten und Fachleute zugegen sein werden.

Ihr sei bekannt, dass es Unglücke in Belgien mit einer Pipeline gegeben habe. Auch in anderen Städten würden sich Widerstände gegen die Pipeline formieren, obwohl doch alledie Energieversorgung bräuchten. Letztendlich entscheide die Bezirksregierung Köln über das Vorhaben.

Herr Müller von der SPD-BF fragt nach, ob die Bezirksregierung Köln aktuell noch die Möglichkeit habe, nicht dem Wunsch der Bezirksvertretung Brand zu folgen und die Pipeline doch durch das Indetal zu führen. Weiterhin möchte er wissen, ob und wie bei Umstellung des Gases die vorhandene Leitung genutzt werden solle.

Herr Günther antwortet, dass er über denAusgang des Verfahrens nur spekulieren könne, da die zuständige Behörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit habe, von der raumgeordneten Trasse abzuweichen. Für den Vorhabenträger spiele der Zeitfaktor eine wichtige Rolle, zumal an der Leitung ein riesiges Versorgungsgebiet hänge. Er halte es daher für wichtig, die Bedenken zuäußern und in das Verfahren einzubringen. Bezüglich der vorhandenen Leitung teilt Herr Günther mit, dass voraussichtlich auf einen Zweirichtungsbetrieb umgestellt werde und somit eine weitere Nutzung erfolge.

Herr Auler von der CDU-BF hätte gerne bestätigt, ob der von OGE eingebrachte Antrag bei der Bezirksregierung entweder genehmigt oder abgelehnt werde.

Herr Günther erklärt, dass es bei der Abwägungsentscheidung der Bezirksregierung Köln darum gehe, zu den vorgetragenen Belangen eine Lösung zu finden. Diese Lösung sei zum Teil Verhandlungssache und werde im Anhörungstermin erarbeitet. Insoweit sei der Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens dynamisch.

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an und ist überzeugt, dass die Sicherheit für die Anwohner dem technischen Stand entspricht. Er appelliere deshalb an die Anwohner, an dem Bürgerforum teilzunehmen und Fragen zu stellen. Er fragt nach, inwieweit die Bezirksvertretung Brand vorbeugend tätig werden könne, damit zukünftig keine neue Trasse nicht durch das Indetal geführt werde.

Herr Günther erklärt, dass bereits alle Maßnahmen ergriffen worden seien. Der Rat der Stadt Aachen habe über die Entwicklung Kenntnis und eine klare Position dazu eingenommen. Dies wurde der Bezirksregierung gegenüber mit hohem Gewicht kommuniziert. Beim Energiesektor handele es sich aber um einen dynamischen Markt und der neue Korridor für eine Versorgungstrasse stehe nun im Raum und werde in Zukunft bei der Suche einbezogen. Der Regionalrat habe die Bezirksregierung aber aufgefordert, im Zuge des aktuellen Planfeststellungsverfahrens die Trasse entlang der A 44 zugrunde zu legen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis.Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis.Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

Das Bürgerforum nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Erdgasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

Die Bezirksregierung Köln hat das Planfeststellungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK I“ mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Bevor auf die Stellungnahme der Stadt Aachen hierzu eingegangen wird, zunächst einleitend eine kurze Chronologie der Ereignisse.

Diesem Planfeststellungsverfahren war in 2016 ein Raumordnungsverfahren vorausgegangen. Zu den umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens hatte die Verwaltung eine differenzierte Stellungnahme erarbeitet, die nach Beratung in den betroffene Bezirksvertretungen, Fachausschüssen und nach abschließender Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen am 29.06.2016 fristgerecht an die Bezirksregierung Köln übermittelt wurde.

Mit Datum vom 28.02.2017 legte die Bezirksregierung Köln der Stadt Aachen die abschließende Raumordnerische Beurteilung vor. Demnach favorisierte sie nicht die von der Stadt Aachen geforderte „Variante Aachen“, sondern der Vorzugskorridor südlich des Stadtteils Brand durch das Indetal wurde als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt.

In seiner Sitzung am 22.03.2017 hat der Rat der Stadt Aachen die Raumordnerische Beurteilung der Bezirksregierung Köln zur Erdgasfernleitung ZEELINK 1 der Open-Grid-Europe beraten. Hierbei bekräftigte er seine bisherige Beschlusslage, die eine Parallelführung zur BAB A 44 fordert.

Die Open-Grid-Europe hat zwischenzeitlich die Variante Aachen sorgfältig geprüft und diese in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Köln nun das Planfeststellungsverfahren zur Erdgasfernleitung ZEELINK 1 für den Teilabschnitt Aachen bis Jüchen eröffnet.

Die Raumordnerische Beurteilung hat die Qualität eines landesplanerischen Grundsatzes. Damit ist sie nicht verbindlich wie ein landesplanerisches Ziel, sondern unterliegt der Abwägung im Planfeststellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund enthält die Stellungnahme die deutliche Forderung an die Bezirksregierung, die dem Planfeststellungsverfahren zugrundeliegende Trassenführung, parallel zur BAB A 44, weiter zu verfolgen.

Die sehr umfangreichen Planfeststellungsunterlagen (15 Ordner) lagen vom 18.09.2017 bis 17.10.2017 in der Planoffenlage im R 400, Lagerhausstraße 20 aus. Unter folgender Internetadresse der Bezirksregierung waren die Planfeststellungsunterlagen zusätzlich einsehbar: http://www.brk.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_energieleitungen_planfeststellungsverfahren/index.html

Die Beteiligungsfrist endete am 02.11.2017

Die Stellungnahme der Stadt Aachen hierzu wurde durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlage koordiniert. Die zahlreichen fachlich betroffenen Dienststellen der Verwaltung waren in den intensiven Prüfprozess eingebunden und haben durch ihre konstruktive Mitarbeit eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme ermöglicht. Die Stellungnahme der Stadt Aachen wurde zwischenzeitlich der Bezirksregierung Köln übersendet.

Da eine Vorstellung der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren in den politischen Gremien vor Fristende aus terminlichen Gründen nicht möglich war, muss dies nun im Nachgang erfolgen. Da die nun gewählte Trassenführung der entspricht, die von den politischen Gremien als Variante Aachen bereits beschlossen wurde, ist diese Vorgehensweise sachgerecht.

Der Stand des Verfahrens ist auch Gegenstand eines Einwohnerantrages des Bürgerverein Brand eV gem. § 24 GO, welcher zur Information als Anlage beigefügt ist. Das Bürgerforum ist daher in die Beratungsfolge eingebunden.

Zusammenfassung der Stellungnahme

In der Stellungnahme stellt die Stadt Aachen zuerst im gesamtstädtischen Überblick die Verknüpfungen zu städtischen Planungen sowie zu anderen Leitungsplanungen dar, bewertet diese und identifiziert den damit verbundenen Handlungsbedarf und gibt Hinweise auf zu berücksichtigende Belange. Insbesondere geht sie auf die Anforderungen der Fachdienststellen mit Blick auf die weitere Umsetzung im Planfeststellungsverfahren ein.

Den aktuellen Planfeststellungsunterlagen ist zu entnehmen, dass als Standort für die erforderliche Gasverdichterstation eine Fläche außerhalb des Stadtgebietes Aachen in der Stadt Würselen geplant ist. Nach hiesigem Kenntnisstand wurde zur planungsrechtlichen Absicherung des Standortes bereits ein Bauleitplanverfahren in der Nachbargemeinde eingeleitet.

Im Folgenden sind die Kernaussagen der Stellungnahme zusammengefasst:

  1. Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
  2. Die Stadt Aachen begrüßt, dass die dem Planfeststellungsverfahrens zugrunde liegende Trassenführung die vom Rat der Stadt Aachen im Zuge des Raumordnungsverfahrens beschlossene, weitgehende Parallelführung zur BAB A 44 (Belgienlinie) berücksichtigt.
  3. Gegen den geplanten Trassenverlauf bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise zu Einzelaspekten und berührten Belangen sowie die erforderlichen Nebenbestimmungen werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
  4. Für Bäume, die nicht mit der Trassenführung vereinbar sind, gelten die Regelungen der Baumschutzsatzung einschließlich der Ausgleichsbemessung.
  5. Vor Inbetriebnahme der Leitung sind Einsatzszenarien zu beschreiben und die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr aufzuzeigen
  6. Mit dem Ziel einer Optimierung des weiteren Prozesses möchte die Stadt Aachen eng in die weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
  7. Die enge Abstimmung zwischen Amprion und Open-Grid-Europe wird ausdrücklich begrüßt, da eine weitgehende Parallelführung der Strom- und Gasleitung zu einer Minimierung der Eingriffe führt und Synergien durch die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bewirkt.
  8. Die Stadt Aachen ersucht die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin dringend, ausschließlich die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende Trassenführung weiter zu verfolgen, auch wenn sie nicht dem Ergebnis der Raumordnerischen Beurteilung vom 28.02.2017 entspricht. Sie unterstreicht damit die Haltung, die der Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens artikuliert hat.

Weiteres Vorgehen

Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger wird die Bezirksregierung Köln, als zuständige Planfeststellungsbehörde für den Abschnitt Aachen, auswerten und einen Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen erarbeiten. Als nächster formeller Schritt folgt dann voraussichtlich in der 1.Jahreshälfte 2018 ein Erörterungstermin, so dass mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss noch in 2018 zu rechnen ist.

Die Verwaltung wird auf Grundlage der Stellungnahme die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf dieses Planfeststellungsverfahrens vertreten.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-10-10 FB 61_0795_WP17 Erdgasfernleitung Ze SAO.pdf

8.11.2024

14.6 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 15.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:46