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Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim, zwischen Werkstraße, Pascalstraße und Hirzenrott;hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0804/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster, zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg;hier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Wieneke erläutert zunächst den Bebauungsplan Nr. 842 anhand eines Übersichtsplanes und weist auf eine Rechtsunsicherheit bei den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung hin. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem der Gewerbestandort planungsrechtlich gesichert und die Einzelhandelsnutzung - entsprechend dem Nahversorgungskonzept - gesteuert werden soll.

Die SPD-BF stößt sich an dem Begriff „rein autoorientiert“. Dies stimme nicht, denn viele, wenn nicht die meisten Kunden, sind Bewohner des hiesigen Stadtbezirkes oder dem unmittelbar benachbarten Belgien.

Die CDU-BF schließt sich den Ausführungen der SPD-BF an und Frau Wieneke verdeutlicht, es ist Ziel, keine zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Ansonsten soll der Bestand gesichert werden.

Für die SPD-BF stellt sich die Thematik als sehr sensibel dar. Alle drei vorhandenen Einzelhandelsgeschäfte dienen in erster Linie der Nahversorgung. Sie erinnert an den seinerzeitigen Beschluss der Bezirksvertretung, auf dem unbebauten Grundstück Monschauer Straße/Pascalstraße Einzelhandel vorzusehen.

Herr von Thenen sagt, es wurde damals summerisch beschlossen den Einzelhandel auf maximal 4.000 qm zu begrenzen.

Auf Nachfrage von Herrn Pütz antwortet Frau Wieneke, dass bereits eine Bauvoranfrage für die Erweiterung eines bestehenden Betriebes vorliegt. Daher soll zügig Rechtssicherheit geschaffen werden.

Es werden zwei Fragen, die sich auf die Genehmigung von Vorhaben im Zusammenhang mit der Bestandssicherung beziehen, gestellt. Da die Fragen nicht abschließend beantwortet werden können, sagt die Verwaltung zu, diese Fragen schriftlich bzw. im Planungsausschuss zu beantworten.

Frau Opitz nützt die Aussage nicht viel, weil der Planungsausschuss bereits morgen tagen wird.

Herr von Thenen schlägt daher vor, die Bezirksvertretung soll den Planungsausschuss bitten, den TOP zu verschieben.

Frau Wieneke bestätigt auf Nachfrage von Herrn von Thenen, dass Einzelhandelsstandorte, die nicht in einem Nahversorgungszentrum oder Sondergebiet sind, genehmigt werden müssen. Daher soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der im Wesentlichen der Bestandssicherung der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe dient und die nahversorgungsrelevante Einzelhandelsnutzung im Plangebiet steuert. Dies ist in der Beratung des Nahversorgungskonzeptes von der Bezirksvertretung eigentlich so beschlossen worden.

Für Herrn von Thenen sind in diesem Bereich keine pendlerorientierte Strömungen zu erkennen, daher wäre ein Bestandsschutz wünschenswert.

Nachdem sich die SPD-BF dafür ausspricht, dass der jetzige Bebauungsplan ausreichend ist, um Erweiterungsanliegen zu verhindern, stellt sie den Antrag diesen TOP zu vertagen.

Auf Vorschlag von Herrn von Thenen ergeht wegen der rechtlichen Bedenken folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Da sich im Verlaufe der Beratung weitere Rechtsfragen ergeben haben, bittet die Bezirksvertretung den Planungsausschuss einstimmig, die Beratung zu vertagen, damit die Bezirksvertretung im Lichte der dann vorliegenden Erkenntnisse beraten kann.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Wegzu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster, im Bereich Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg

hier:Aufstellungsbeschluss

  1. Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes

Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd -, der seit dem 14.02.2005 rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan Nr. 842 schafft Planungsrecht für ein gegliedertes Gewerbegebiet. Außerdem enthält er Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, der dringenden Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Stadt Aachen entgegenzuwirken.

Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842 soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplans soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes sein. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden. Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.

Derzeit liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes vor. Die angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Das Konzept sieht den Standort als rein autoorientiert an. Eine weitere Ausdehnung von Einzelhandelsnutzung sollte deshalb nicht zugelassen werden, um angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.

Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der mit dem neuen Bebauungsplan überplant werden soll, enthält Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, von denen davon auszugehen ist, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Aus diesem Grund soll für diesen Bereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der die rechtssichere Grundlage für die planungsrechtlichen Steuerungsinstrumente zum Schutz der gewerblichen Nutzung im Gewerbegebiet und Steuerung der Einzelhandelsnutzung schafft.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zum Schutz des Gewerbestandortes Oberforstbach und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Übersichtsplan
2.7 MB · PDF
Luftbild
4.6 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-10-18 FB 61_0804_WP17 Bebauungsplan - Werk SAO.pdf

17.11.2024

7.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 08.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:43