9. November 2017 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster, zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg;hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0804/WP17 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster, zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg;hier: Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Baal bittet die Verwaltung einleitend darum, die Fragen zu beantworten, die in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster offen gebliebenen und zur Vertagung der Beschlussfassung geführt hätten.

Für die Piratenfraktion nimmt Herr Pütz Bezug auf Beratungen in der Bezirksvertretung und legt dar, dass die Notwendigkeit einer Neuaufstellung nicht deutlich geworden sei, da beispielsweise der Netto-Markt mit 1.500m² Verkaufsfläche die ihm zustehenden Möglichkeiten ohnehin bereits ausgeschöpft habe.

Herr Kriesel erläutert hierzu, dass insbesondere zwei Fragen im Bezirk diskutiert worden seien: zum einen sei unklar gewesen, ob eine Bestandsnutzung bei Eigentümerwechsel fortgeführt werden könne, dies sei zu bejahen. Zum anderen sei die Frage gestellt worden, ob eine genehmigte Nutzung auf ein anderes Grundstück übertragen werden könne, dies sei jedoch nicht möglich. Grundsätzlich sei festzustellen, dass die mit dem neuen Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen denen entsprechen, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten. Eine Neuregelung für den jetzt zu überplanenden Bereich sei aufgrund der Tatsache erforderlich, dass die in diesem Bereich getroffenen Regelungen nach aktueller Rechtsprechung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden..

Für die Fraktion der Grünen appelliert Herr Rau an die übrigen Fraktionen, den Aufstellungsbeschluss trotz fehlendem Empfehlungsbeschluss aus dem Bezirk heute zu fasse. Man benötige ein rechtssichere Grundlage, um auf den bereits vorliegenden Bauantrag reagieren zu können; der alte Bebauungsplan biete diese Rechtssicherheit nicht. Man sei sich darüber bewusst, dass Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung wichtig seien für Oberforstbach, in diesem Zusammenhang wolle man auch darauf hinweisen, dass die Verwaltung bereits seit geraumer Zeit beauftragt sei, für die immer wieder auftretenden Konflikte bei der Anlieferung des Netto-Marktes nach Lösungen zu suchen. Man bitte darum, dieses Thema nochmals aufzugreifen.

Für die SPD-Fraktion stellt Herr Plum fest, dass die Bedenken bezüglich einer Einschränkung der Einzelhandelsnutzung ausgeräumt seien. Es sei wichtig, dass die vorhandenen Betriebe gesichert würden, unter dieser Voraussetzung könne man dem Aufstellungsbeschluss grundsätzlich zustimmen, fraglich sei jedoch aus seiner Sicht, ob man der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster die Gelegenheit geben könne, die vertagte Beratung mit einer Beschlussfassung abzuschließen.

Herr Wingenfeld betont, dass mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans keine Einschränkungen für bestehende Einzelhandelsbetriebe beabsichtigt seien. Die Einleitung des Aufstellungsverfahrens werde von der Verwaltung als dringlich angesehen, damit auch im Falle einer gerichtlich festgestellten Nichtigkeit des alten Bebauungsplanes eine Steuerungsmöglichkeit existiere.

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson, dass man nach den Ausführungen der Verwaltung dem Beschlussvorschlag in der heutigen Sitzung zustimmen könne.

Frau Keller stellt nochmals klar, dass für den Bezirk die Einkaufsmöglichkeiten im Bebauungsplangebiet von großer Bedeutung seien. Die Vertagung des Punktes sei darauf zurückzuführen, dass die Befürchtung bestünde, diese Einkaufsmöglichkeiten zu verlieren. Auch wenn der Planungsausschuss heute einen Beschluss ohne vorherige Empfehlung durch die Bezirksvertretung fasse, bitte sie darum, den Sachverhalt im Bezirk nochmals nachvollziehbar darzustellen.

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Keller, die Herren Pütz, Plum, Rau, Gilson und Helg sowie seitens der Verwaltung Herr Wingenfeld, Herr Kriesel und Herr Schaffert beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim in der nächsten Sitzung ausführlich über die mit dem Aufstellungsbeschluss verfolgte Zielsetzung sowie die rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen zu informieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Wegzu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung des Gewerbegebietes und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Werkstraße/Pascalstraße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim, für den Planbereich zwischen Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan - Werkstraße/Pascalstraße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster, im Bereich Pascalstraße, Werkstraße/Zedernweg, Hirzenrott/Pontsheide und Nerscheider Weg

hier:Aufstellungsbeschluss

  1. Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes

Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd -, der seit dem 14.02.2005 rechtskräftig ist. Der Bebauungsplan Nr. 842 schafft Planungsrecht für ein gegliedertes Gewerbegebiet. Außerdem enthält er Regelungen zur Steuerung des Einzelhandels. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, der dringenden Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Stadt Aachen entgegenzuwirken.

Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842 soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplans soll weiterhin die planungsrechtliche Sicherung des Gewerbestandortes Oberforstbach mit der Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes sein. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand gesichert werden. Weitergehende Einzelhandelsnutzungen sollen nur zulässig sein, wenn sie im betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion stehen (Handwerkerklausel). Das entspricht den Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, die im übrigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 842 gelten, aber nicht für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der jetzt überplant werden soll.

Derzeit liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage für die Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes vor. Die angestrebte Erweiterung widerspricht den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Das Konzept sieht den Standort als rein autoorientiert an. Eine weitere Ausdehnung von Einzelhandelsnutzung sollte deshalb nicht zugelassen werden, um angrenzende Versorgungszentren nicht zu beeinträchtigen. Dieses bezieht sich nicht nur auf das benachbarte Nahversorgungszentrum Aachen-Walheim, sondern auch auf die Zentren der Nachbarkommunen, da der Standort von dem hohen Anteil an Pendlerverkehr profitiert.

Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 842, der mit dem neuen Bebauungsplan überplant werden soll, enthält Festsetzungen zur Einzelhandelsnutzung, von denen davon auszugehen ist, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Aus diesem Grund soll für diesen Bereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der die rechtssichere Grundlage für die planungsrechtlichen Steuerungsinstrumente zum Schutz der gewerblichen Nutzung im Gewerbegebiet und Steuerung der Einzelhandelsnutzung schafft.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zum Schutz des Gewerbestandortes Oberforstbach und Steuerung der Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Übersichtsplan
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Luftbild
4.6 MB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-10-18 FB 61_0804_WP17 Bebauungsplan - Werk SAO.pdf

17.11.2024

7.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 09.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:44