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Änderung der Richtlinien zur Förderung von ´Projekte zur Integration` aus städtischen Mitteln

FB 56/0107/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Fröhlich erkundigt sich nach der Anzahl der Anträge bis 2.000 €.

Frau Hildebrandt teilt mit, dass bisher insgesamt 19 Anträge bis 2.000 € eingereicht wurden.

Im Jahr 2017 wurde 1 Antrag bis 2.000 € gestellt.

Herr Demmer erläutert, dass die Änderungen in den Richtlinien eine Verbesserung darstellen.

Für die Antragsteller ist es sehr hilfreich, dass die Termine der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ im Internet ersichtlich sind. Des Weiteren befürwortet Herr Demmer die Regelung, dass der Eigenanteil von 20 % der Gesamtprojektkosten auch durch ehrenamtliche Arbeit erbracht werden kann.

Gute Neuerungen in den Richtlinien sind unter anderem auch

- die Vorlage der Vereinssatzung,

- die Unterschrift durch eine zeichnungsberechtigte Person, sowie

- die Vorlage eines Sachberichtes mit einem Verwendungsnachweis mit Originalbelegen, 3 Monate nach

Durchführung des Projektes.

Frau Fröhlich erkundigt sich, ob Anträge auch kurzfristig eingereicht werden können.

Frau Dogan entgegnet hierzu, dass im Einzelfall gute Projekte auch kurzfristig eingereicht werden können.

Herr Ghaei merkt an, dass die Richtlinien eine Regelung enthalten sollen, für den Fall, dass Mitglieder des Integrationsrates selber Anträge stellen, aber generell keine Antragsberechtigung vorliegt.

Frau Dogan führt hierzu aus, dass die Mittel für alle Vereine offen sind und nicht nur für Migrantenorganisationen zur Verfügung stehen. Jeder eingehende Antrag wird beraten. Maßgeblich sind die Richtlinien und der Integrationshintergrund eines Antrages.

Frau Epstein verweist auf einen abgelehnten Antrag eines Integrationsratsmitgliedes.

Frau Dogan weist daraufhin, dass der Antrag nicht abgelehnt wurde, weil ihn ein Integrationsratsmitglied gestellt hat, sondern weil Nachbesserungsbedarf besteht. Der Antrag soll weiterentwickelt und in 2018

neu beraten werden.

Frau Blume beantragt die Beendigung der Diskussion und bittet um Abstimmung darüber.

Mit 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wird beschlossen, die Diskussion zu beenden.

Danach erfolgt die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt Nr. 5.

Der Beschluss erfolgt mit 14 Ja - Stimmen und 2 - Nein - Stimmen.

Beschluss

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ und beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ und beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die vom Integrationsrat beschlossene Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ haben in ihrer Sitzung vom 13.07.2017 Ergänzungen zu den Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln angeregt und die Beachtung bereits bestehender Regelungen.

Laut den bestehenden Richtlinien vom 02.04.2014 soll die Verwaltung über Projektanträge bis 2.000,00 € selbstverantwortlich entscheiden. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Regelung in Zukunft wieder zu beachten.

Die Förderhöchstsumme in Höhe von 5.000,00 € darf nicht überschritten werden.

Außerdem wurden die Richtlinien in folgenden Punkten ergänzt:

  • Die Projektanträge sind spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Sitzungsterminen der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ einzureichen.
  • Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden vier Mal im laufenden Jahr statt.
  • Die entsprechenden Termine sind auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/integration unter „Projektanträge zur Integration“ hinterlegt.
  • Der Projektantrag muss aus Haftungsgründen von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden. Hierbei soll der/die UnterzeichnerIn seine/ihre Funktion angeben.
  • Bei Vereinen ergibt sich aus der Vereinssatzung, wer zeichnungsberechtigt ist. Daher muss bei Antragstellung von Vereinen die Satzung vorgelegt werden.
  • In die Richtlinien wird aufgenommen, dass ein Eigenanteil des Antragstellers in Höhe von 20% der Gesamtprojektkosten erbracht werden muss. Der Eigenanteil kann ebenfalls durch Einsatz des Ehrenamtes erbracht werden.

Eine rechtliche Überprüfung der Richtlinien hat ergeben, dass bezüglich des vorzulegenden Sachberichtes und des Verwendungsnachweises eine Fristsetzung von 3 Monaten nach Beendigung des Projektes erfolgen sollte. Die Anmerkung wurde in den Richtlinien unter III Ziffer 6. wie folgt erfasst:

  • Spätestens drei Monate nach Durchführung des Projektes sind dem Kommunalen Integrationszentrum ein Sachbericht und ein Verwendungsnachweis mit Originalbelegen vorzulegen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-10-25 FB 56_0107_WP17 Aenderung der Richtli SAO.pdf

9.11.2024

247.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 15.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:46