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Neuwahl der/des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters/in

BA 5/0065/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Gilson erklärt, dass Frau Efes am 31.10.2017 ihren Rücktritt als stellvertretende Bezirksbürgermeisterin erklärt habe und bedankt sich im Namen der Bezirksvertretung bei Frau Efes für die langjährige Tätigkeit.

Ein weiterer Dank für die geleistete Arbeit wurde durch Herrn Weise, Herrn Jaramaz, Herrn Krenkel und Frau Schmitt-Promny ausgesprochen.

Als Kandidatin für die Position der stellvertretenden Bürgermeisterin wird Frau Petra Pütmann vorgeschlagen; weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

Die geheim durchgeführte Wahl ergab folgendes Ergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 2

Frau Pütmann ist damit als stellvertretende Bezirksbürgermeisterin mehrheitlich gewählt. Eine erneute Verpflichtung war nicht erforderlich da dies bereits mit dem Eintritt in die Bezirksvertretung zu Beginn der Wahlperiode erfolgte.

Frau Pütmann nimmt das Amt an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt


Erläuterungen

Erläuterungen:

Frau Helga Efes (SPD) wurde in der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 11.06.2014 zur 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.

Durch schriftliche Erklärung vom 30.10.2017 hat sie mit Wirkung zum 31.10.2017 dieses Amt unter Beibehaltung ihres Mandates niedergelegt.

Gem. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeitigen Fassung wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.

Hierbei finden die Vorschriften des § 67 Abs. 2- 5 GO NRW Anwendung. Scheidet ein/e stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode aus, ist der / die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung neu zu wählen. Hierbei kommen die Vorschriften des § 50 Abs. 2 GO NRW zurAnwendung, wonach die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgt und die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Der / die neugewählte/r Stellvertreter/in wird anschließend entsprechend § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bezirksbürgermeister mit einem Hinweis auf die bereits erfolgte Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmungen der Aufgaben in das Amt eingeführt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-02 BA 5_0065_WP17 Neuwahl der_des stel SAO.pdf

9.11.2024

69.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 29.11.2017
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:55