Stellenplan 2018 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 (2. Lesung)
FB 11/0248/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Plum bedankt sich für die sehr gute Arbeit der Verwaltung. Der Stellenplan verfüge nunmehr über eine hohe Les- bzw. Überschaubarkeit und schaffe somit auch die Voraussetzungen einer guten Planbarkeit. Man sei nun wirklich auch Dank des Stellenplanverfahrens gut aufgestellt, es fehle jedoch -wie hinlänglich bekannt- das entsprechende Personal zur Besetzung der eingerichteten Stellen. Aus diesem Grund werde man in die nächste Ratssitzung einen Antrag einbringen, in welchem die Verwaltung mit der Entwicklung einer Strategie zur Personalgewinnung beauftragt werde. Es sei wichtig, dass die Verwaltung bei der Personalsuche zum einen auch unkonventionelle Wege beschreite und sich zum anderen als moderner Arbeitgeber (flexibel, familienfreundlich etc.) präsentiere.
Frau Begolli bedankt sich namentlich bei Frau Pielen und Frau Joka-Gabel für die sehr gute Lesbarkeit des Stellenplanes. Es sei bemerkenswert, dass der Stellenplan endlich in die richtige Richtung weise. Sehr positiv stimme sie, dass durch die beabsichtigten Veränderungen im Umgang mit der Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenunmehr auch Möglichkeiten zur Sicherstellung eines Wissenstransfers im Rahmen von Überlappungszeiten geschaffen werden könnten. Einen weiteren guten Aspekt sehe sie in der Weiterbeschäftigung von Auszubildenden; auch wenn gerade keine Planstellen frei seien. Dieses Jahr werde sie dem Stellenplan 2018 zustimmen.
Herr van Hayn erkundigt sich, wie es zu den Einsparungen in der Bußgeldstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gekommen sei.
Frau Kleinholz erläutert, dass dies das Ergebnis einer in den beiden Teams Bußgeldverfahren fließender und Bußgeldverfahren ruhender Verkehr durchgeführten Organisationsuntersuchung sei. Die Entwicklung basiere auf einer rechnerischen Grundlage.
Herr Servos unterstreicht die sehr gute Übersichtlichkeit und Transparenz des neuen Stellenplanverfahrens, welches die Handschrift des neuen Dezernenten erkennen ließe. Mit dem neuen Stellenplanverfahren sei nunmehr die gewünschte Steuerung möglich. Zudem biete es die Basis, die Wiederbesetzungssperre, sofern entsprechende Voraussetzungen gegeben seien, aufheben zu können. Der Schwerpunkt der Koalition läge darauf, die im Rahmen des Stellenplanverfahrens eingerichteten Stellen, nunmehr auch faktisch zu besetzen. Man befinde sich auf dem richtigen Weg.
Frau Moselage bedankt sich bei der Verwaltung und ebenfalls namentlich bei Frau Pielen und Frau Joka-Gabel. Sie freue sich ebenfalls über die Botschaft, dass nunmehr gegebenenfalls Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre ermöglicht würden.
Herr Hammers nimmt an dieser Stelle Bezug auf eine Anfrage zur Einrichtung einer ½ Stelle im Fachbereich Presse und Marketing aus der letzten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses, inwieweit im Rahmen der Kostenbetrachtung steigende Personalkosten durch den Digitalisierungstrend und die Ausdehnung der Berichterstattung auf social media-Kanäle durch sinkende Printkosten kompensiert würden. Er merkt an, dass eine Kompensation in diesem Segment nicht möglich wäre, da der bestehende Printstrang erhalten bleibe.
Herr Dr. Kremer bedankt sich bei allen an dieser Vorlage beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auf die Einlassungen zur Wiederbesetzungssperre führt er aus, dass ab dem nächsten Jahr die Weichen gestellt seien, sich -sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen-von der Wiederbesetzungssperre zu lösen. Aus diesem Grund werde die Verwaltung Anfang nächsten Jahres nach Würdigung der Aktivitäten der betreffenden Fachbereicheeine Ausnahmeentscheidung -gegebenenfalls ganzer Organisationseinheiten- für die Dauer eines Jahres treffen. Zudem bedanke er sich für die politische Unterstützung im Rahmen der Personalgewinnung. Abschließend merkt Herr Dr. Kremer an, dass die allermeisten der einzurichtenden Stellen über das neue Stellenplanverfahren abgedeckt seien. Somit ergäben sich unterjährig nur noch aufgrund von Dringlichkeitsentscheidungen bzw. der Erforderlichkeit der Abrufung von Fördermitteln einige wenige Vorlagen. Für die nächste Sitzung kündige er aus den vorgenannten Gründen eine Vorlage zur befristeten Stelleneinrichtung für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes „Gewaltprävention“ an. Im Sachkostenetat seien bereits im Haushaltsplanentwurf 2018 Mittel für das Sicherheitskonzept „Gewaltprävention“ berücksichtigt. Es handele sich um eine haushaltsneutrale Verlagerung von Sachkosten.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2018(s. Anlage 1) und ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 23.10.2017 (s. Anlage 2)zu beschließen.
Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 zu Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch diverse Veränderungen wird sich die Zahl der Mehrstellen für den Stellenplan 2018 gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2018 von 58,0 auf 53,0 verringern. Darüber hinaus reduziert sich das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes nach diversen finanziellen Anpassungen um
121.500 € auf 212.722.800 € im Haushaltsplanentwurf 2018.
Die Veränderungen werden im Folgenden im Detail erläutert:
Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2018 (Stand Juli 2017), der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 am 18.10.2017 in den Rat und im Nachgang am 19.10.2017 in den Personal- und Verwaltungsausschuss eingebracht worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführensind auf:
- notwendige Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Stellenumwandlungen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2018"
(Stand: 23.10.2017), der als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf 2018saldiertinsgesamt:
-für die Allgemeine Verwaltung | Abtlg. I. | 5,0 | Wenigerstellen |
-für die regio iT | Abtlg. II. | 1,0 | Wenigerstelle |
-für den Aachener Stadtbetrieb | Abtlg. III. | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen | Abtlg. IV. | 0,5 | Mehrstelle |
-für die Volkshochschule | Abtlg. V. | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für das Stadttheater und die Musikdirektion Aachen | Abtlg. VI. | - | Mehr-/Wenigerstellen |
-für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen | Abtlg. VII. | 1,0 | Wenigerstelle |
-für das Eurogress - Aachen | Abtlg. VIII. | - | Mehr-/Wenigerstellen |
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2018 dargestellt.
1.Stelleneinrichtungen / Wegfall von kw-Vermerken(Anlage VN Teil B. I.)
Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) sind weitere 5,0 Stellen einzurichten.
Hiervon hat der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits 3,0 Planstellen in seiner Sitzung am19.10.2017 zur Einrichtung empfohlen. Es handelt sich hierbei um 2,0 Stellen für Sozialarbeiter/innen für das Kommunale Integrationzentrum (FB Wohnen, Soziales und Integration) im Zuge des Ausbaus der Kommunalen Integrationszentren durch Förderung des Landes NRW einerseits und die Einrichtung einer Stelle für eine/n techn. Sachbearbeiter/in zur Steigerung der Eigenerledigungsquote in der Abtlg. Straßenplanung und -bau des FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen andererseits.
Für die 1 zu 1 Betreuung eines Kindes ist in zwei städt. Kindertageseinrichtungen die Einrichtung von jeweils einer befristeten Stelle für eine Ergänzungskraft erforderlich.
Darüber hinaus ist die Aufhebung eines kw-Vermerkes an einer Stellefür eine/n techn. Sachbearbeiter/in für Baugenehmigungsverfahren im FB Bauaufsicht notwendig.
2. Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken(Anlage VN Teil B. II.)
Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 10,0Planstellen eingespart werden.
Hierbei handelt es sich um 4,0 Stellen aus dem FB Sicherheit und Ordnung, die als Ergebnis einer in den beiden Teams Bußgeldverfahren fließender und Bußgeldverfahren ruhender Verkehr durchgeführten Organisationsuntersuchung eingespart werden können; darüber hinaus wird eine weitere Stelle „kw“ gezeichnet.
Im Rahmen einer Stellenplanbereinigung werden 2,0 Halbtagsstellen für Hausmeister/innen für den Kita-Bereich, die seit geraumer Zeit vakant sind, eingespart.
Im Team Hilfen nach dem AsylbLG des FB Wohnen, Soziales und Integration werden aufgrund des Fallzahlenrückgangs 5,0 Stellen für Sachbearbeiter/innen nicht mehr benötigt und können daher eingespart werden.
Außerdem kann bei der regio iT (Abtlg. II.) und dem Kulturbetrieb (Abtlg. VII.) jeweils 1,0 Stelle entfallen. Die Stelleneinsparung bei der regio iT ist auf die Realisierung eines kw-Vermerkes zurückzuführen; da die Beamtenstelle im Kulturbetrieb mit einer/einem Tariflich Beschäftigten besetzt worden ist und diese Stelle in der Stellenübersicht des Wirtschaftsplanes geführt wird, kann die Beamtenstelle somit entfallen.
3.Stellenumwandlungen(Anlage VN Teil B. III.)
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von zwei Teilzeitstellen in eine Vollzeitstelle. Die Umwandlungen sind wegen neuer Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.
4.Bewertungsänderungen (Anlage VN Teil B. IV.)
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
Unter Berücksichtigung der Änderungen lt. beigefügtem Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2018 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 demnach wie folgt ab:
Bereich | Beamte / Beamtinnen | Tariflich Beschäftigte | insgesamt | ||
I. Allgemeine Verwaltung | 1.078,5 | 2.075,0 | 3.153,5 | ||
II. regio iT | 21,0 | * | 21,0 | ||
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) | 15,0 | * | 15,0 | ||
IV. Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26) | 15,5 | * | 15,5 | ||
V. Volkshochschule (E 42) | 6,0 | * | 6,0 | ||
VI. Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47) | 4,5 | * | 4,5 | ||
VII. Kulturbetrieb der Stadt Aachen (E 49) | 12,0 | * | 12,0 | ||
VIII. Eurogress – Aachen (E 88) | 1,0 | * | 1,0 | ||
* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
Gegenüber dem Stellenplan 2017 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - somit insgesamt
53,0 Mehrstellen zu verzeichnen.
Stellenplan 2017 | 3.100,5 | |
+ 58,0 | lt. Vorlage PVA 19.10.2017 | |
Stellenplanentwurf 2018 | 3.158,5 | |
-5,0 | lt. Vorlage PVA 07.12.2017 | |
Stellenplan 2018 | 3.153,5 |
- Personal- und Versorgungsaufwendungen (Fortschreibung Haushaltsplanentwurf 2018)
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.10.2017 wurde im Rahmen der Stellenplanvorlage 2018 auch eingehend über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 des Personalkostenverbundes berichtet.
Aufgrund von finanziellen Anpassungen in der Größenordnung von insgesamt -121.500 € hat sich die Höhe der Personalaufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2018 im Vergleich zu den Anmeldezahlen entsprechend verringert.
Die Höhe der Versorgungsaufwendungen sowie der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind unverändert geblieben.
Das Gesamtvolumen des Personalkostenverbundes, der zentral vom Fachbereich Personal- und Organisation veranschlagt wird, beläuft sich somit unter Einbeziehung der ertragswirksamen Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen im Haushaltsplanentwurf 2018 auf insgesamt 212.722.800 €.
In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 6 Mio. € für 2018.
Die im Haushaltsplanentwurf 2018 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2018 angemeldet und aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen im Personal- und Verwaltungsausschuss.
Des Weiteren können sich aufgrund von Stelleneinrichtungsvorlagen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 07.12.2017 zusätzliche finanzielle Mehrbedarfe ergeben, die naturgemäß in der Veränderungsnachweisung noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
nachrichtlich:
Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2018 angemeldet worden.
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2018 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 83911
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=83911
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-11-06 FB 11_0248_WP17 Stellenplan 2018 und SAO.pdf
8.11.2024
862.2 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 07.12.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 11:06