28. November 2017 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 11Öffentlich

Änderung der Betriebssatzung der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen auf Basis der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26 des Gesetzes vom 08.Juli 2016 (GV.NRW.S559)

E 49.5/0126/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Beschluss 210/20/2017:

Der Betriebsausschuss Kultur beschließt einstimmig:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine Überarbeitung der letzten Fassung vom 23.11.2016war notwendig geworden, da die Betriebssatzung in wenigen Punkten im Widerspruch zur Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 steht.

Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen:

In der Satzungsänderung wurden folgende Punkte geändert / angepasst:

-Einleitung in die Betriebssatzung, hier wurde im letzten Satz „VO vom 13.08.2012 (GV, NRW, S.296)“ ersetzt durch „Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV.NRW. S. 559)“

-§ 19, die Vorlage im Betriebsausschuss Kultur über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge wurde von halbjährlich auf vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende ersetzt

-§ 20 Abs. 1, Jahresabschluss und Lagebericht sind nicht wie bisher bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufzustellen, sondern bis zum Ablauf von drei Monaten und danach prüfen zu lassen.

Diese Satzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Neumann, Schmeer und Partner überarbeitet.


Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-07 E 49.5_0126_wp17 aenderung der betrieb sao

8.11.2024

150.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
Gremium
Betriebsausschuss Kultur
Datum
Di., 28.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:53