Sperrmarkierung im Bereich der Einfahrt zu den Häusern Banker-Feld-Straße 7/9a
FB 61/0807/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn erklärt, dass man bei Kenntnis der Situation vor Ort mit der Entscheidung lt. Vorlage nicht einverstanden sein kann. Der Ausfahrtsbereich sei schwer einsehbar, die fotografierte Parksituation entspreche nicht den Gegebenheiten, wie sie regelmäßig vorliegen. Auch unter Berücksichtung der rechtlichen Situation sei er der Ansicht, dass dort eine Sperrmarkierung aufgebracht werden sollte. Dies sei auch in Tempo 30 Zonen an Rechts-vor-Links- Kreuzungen gemacht worden, ohne dass eine rechtliche Notwendigkeit besteht.
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt über folgenden geänderten Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Aufweitung der Zufahrt durch Markierungen nicht erforderlich ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich beantragt an der Zufahrt zu den Häusern 7a bis 7h der Banker-Feld-Straße eine Sperrflächenmarkierung anzubringen, um das Parken unmittelbar bis an die Zufahrt zu unterbinden.
Die Banker-Feld-Straße liegt innerhalb einer Termpo-30 Zone. Die Fahrgeschwindigkeiten sind bisher nicht negativ aufgefallen. Auch die Unfalllage ist unauffällig; in den letzten Jahren musste kein Bereich der Straße in der jährlichen Unfallkommission behandelt werden.
Die Zufahrt zu den Häusern 7a bis 7h stellt keine außergewöhnliche Verkehrssituation dar. Im Bereich zwischen dieser Zufahrt und der Horbacher Straße liegen noch zwei weitere Zufahrten, die sich kaum von der vorgenannten unterscheiden. Lediglich die Anzahl der Nutzer variiert geringfügig.
Insbesondere im Vergleich zu einer Vielzahl von im Stadtgebiet Aachen befindlichen Zufahrten, liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ableiten ließe, dass die Nutzung eine besonders hohe Gefährdung darstellen würde.
Die vorgetragene Unübersichtlichkeit, die zu einem Gefahrenpunkt führen würde, ist nicht zu erkennen. Das Straßenstück verläuft gerade. Lediglich durch parkende Fahrzeuge wird die Sicht auf ankommende Verkehre eingeschränkt. Dies stellt aber keine unübliche Situation an Zufahrten dar, sondern entspricht, insbesondere in Tempo 30-Zonen, den üblichen Gegebenheiten.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch besondere Verhaltensregeln beim Verlassen von Zufahrten festgelegt. Danach hat sich derjenige, der aus einer Zufahrt auf die Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Bei regelkonformen Verhalten ist somit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen.
Erkenntnisse, warum gerade an dieser Zufahrt eine Erleichterung bei der Ausfahrt durch ein Haltverbot eingerichtet werden muss, liegen nicht vor. Das Anbringen von Markierungen ist aus den aufgeführten Gründen nicht erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 84013
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=84013
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-10-26 FB 61_0807_WP17 Sperrmarkierung im B SAO.pdf
9.11.2024
4.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 29.11.2017
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:55