Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2016
E 26/0099/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Reinartz, Wirtschaftsprüfer der Fa. BRV AG, Essen, berichtet anhand einer Präsentation, die als Anlage beigefügt ist, zum Jahresabschluss und Lagebericht.
Er stellt sich eingangs nochmals dem Ausschuss vor und legt dar, dass es sich für die BRV AG bei der diesjährigen Prüfung um eine Erstprüfung im Gebäudemanagement Aachen handelte.
Die Prüfung der Geschäftsunterlagen erfolgte begleitet durch entsprechende Objektbegehungen. Im Übrigen wurde eine normierte Prüfung mit nun normierten Vortrag vorgenommen.
Im Wesentlichen stellt er Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Finanzstichtag 31.12.2016 dar und beschreibt die Inhalte des Prüfungsauftrages:
Jahresabschluss 2016, | |
Bilanz, | |
Gewinn- und Verlustrechnung, | |
Anhang, | |
Lagebericht 2016, | |
Prüfung nach § 53 HGrG. |
Er weist darauf hin, dass bedingt durch die in Kraft getretenen Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) einige Umgliederungen bei der Darstellung der Ertragslage vorgenommen worden sind.
Im Rahmen der Gesamtaussage und dem Aufzeigen besonderer Sachverhalte berichtet der Wirtschaftsprüfer, dass die nicht refinanzierten Abschreibungen zu dem Ergebnis 2016, somit ausgewiesenen Saldo, führten.
Im Ergebnis fasst Herr Reinartz zusammen, dass es keine Beanstandungen gibt und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden ist.
Der Wirtschaftsprüfer legt dar, dass durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen gleichfalls eine Prüfung erfolgt, deren Ergebnis abweichend zu dem dargelegten Prüfungsergebnis sein kann. Dieses liegt zum Zeitpunkt der Sitzung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements noch nicht vor.
Der Ausschussvorsitzende Herr Höfken bedankt sich für den Vortrag und erdkundigt sich, ob Rückfragen bestehen.
Ratsherr Teuku erkundigt sich, ob Risiken darin bestehen, dass Abschreibungen nicht vollständig ausgeglichen würden und ob die Zahlungsfähigkeit, Liquidität langfristig gesichert sei.
Herr Reinartz führt aus, dass das die Liquidität langfristig durch den Einrichtungsträger die Stadt Aachen gesichert sei; das Problem letztlich jedoch im Kapitalverzehr liege.
Er zeigt auf, dass im Turnus von 5 Jahren Verlustvorträge mittels Kapitalverzehr verrechnet würden.
Dies führe zu einer geringeren Eigenkapitalquote, die zum Beispiel bei der Gewährung von Krediten Auswirkungen auf eingeräumte Zinssätze habe.
Frau Ferber erläutert ergänzend, dass aufgrund Beschluss des Rates der Stadt Aachen die Eigenkapitalquote nicht unter 15 Prozent sinken dürfe. Gleichzeitig sei zu beachten, das bei der Berechnung der Eigenkapitalquote die Sonderposten eigenkapitalähnlich und zu berücksichtigen seien.
Frau Ferber eilt mit, dass die Gemeindeprüfungsanstalt NRW sich noch nicht geäußert hat, der Bestätigungsvermerk nachgereicht werde, sobald dieser vorliegt.
Sie merkt an, würde man das Vermögen zum Stand heute neu bewerten, so würden sich neue erhöhte Werte ergeben.
Weitere Investitionen im Rahmen des Konjunkturprogrammes in Verbindung mit politischen Entscheidungen würden im Weiteren zu einem Werteerhalt ggfls. zu Wertsteigerungen führen.
Herr Dr Vossen ist ab 17:10 Uhr anwesend.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 651.505.269,11 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -10.317.715,13 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2016 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
- Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 651.505.269,11 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von
-10.317.715,13 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2016 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 weist zum 31.12.2016 eine Bilanzsumme von 651.505.269,11 (Vorjahr: 635.210.028,47 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -10.317.715,13 (Vorjahr: -11.738.347,65 Euro) aus.
Der Betrieb schließt auch in 2016 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2016 ein planmäßiger Verlust in Höhe vonrd. 11,04 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 0,726 Mio. Euro verringert werden.
Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der aktuellen Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt 26,5 % (zum Vergleich Vorjahr: 28,8 %) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2016 und incl. der eigenkapitalähnlichen Mittel 43,4 % (zum Vergleich Vorjahr 45,9 %) - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Verrechnung der Verluste aus 2011 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.
Es ergibt sich mit Stand 31.12.2016 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2012 bis einschließlich 2015 von insgesamt - 42.270.025,26 Euro.
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 und Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt NRW vom 15.12.2016 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 betraut. Die BRV AG hat den Abschluss zum 31.12.2016 geprüft und mit Datum vom 03.08.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt durch die BRV AG zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt.
Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 84029
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=84029
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2017-11-09 E 26_0099_WP17 Jahresabschluss und SAO.pdf
8.11.2024
14.1 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 28.11.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 19.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 19. Februar 2026 um 10:52