Beratung
- Herr Meiners berichtet darüber, dass die StädteRegion Aachen als zuständiger Träger der Baulast festgestellt habe, dass das Brückenbauwerk „Bilstermühle 1“, welches an der Bilstermühler Straße über die Inde führe (Lage im Landschaftsschutzgebiet, angrenzend Naturschutzgebiet Indetal), massive Bauwerksschäden aufweise, die sich deutlich auf die Stand- und Verkehrssicherheit auswirken. Eine Sanierung habe sich als finanziell unverhältnismäßig herausgestellt, so dass sich die StädteRegion Aachen für einen Ersatzneubau entschieden habe. Herr Meiners führt weiterhin aus, dass nach den vorliegenden Plänen die Gesamtbreite des Bauwerks um 1,15 m erweitert werde. Darüber hinaus sei für die Dauer der Baumaßnahme die Anlegung einer provisorischen Fußgängerbrücke an der nördlichen Brückenseite erforderlich. Ein Eingriff in Gehölz finde nur in unbedeutendem Umfang statt (Beseitigung von 2 kleinen Ahornbäumen). Seitens der unteren Naturschutzbehörde sei die naturschutzrechtliche Befreiung mit diversen Auflagen hinsichtlich des Artenschutzes (Schonzeit, Wasseramsel, Biber), Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche sowie Schutz des Naturschutzgebietes erteilt worden. Ebenfalls sei eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt worden.
Herr Gossens erkundigt sich danach, ob die neue Brücke wieder aus Naturstein errichtet werde. Dies wird durch Herrn Meiners verneint; der Neubau erfolge aus Beton.
Frau Nelißen möchte wissen, ob die Inde von der Baumaßnahme betroffen sei. Herr Meiners gibt bekannt, dass dies nicht der Fall sei. Die Maßnahme werde artenschutzrechtlich durch Herrn Dr. Engels betreut.
Frau Nelißen fügt an, dass die Errichtung der provisorischen Fußgängerbrücke Sinn mache, da hier eine hohe Frequentierung durch Erholungssuchende festzustellen sei.
- Herr Meiners teilt mit, dass im Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB 5 Feuchtgebiet Oberlauf des Amstelbaches) im Bereich des Sportzentrums Kaletzbenden im direkten Grenzlauf zum Hundeübungsplatz 32 Pappeln aufwachsen. Anlässlich einer Ortskontrolle hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Biotopfläche sei bei 14 Bäumen innerhalb des alten Baumbestandes (überwiegend Pappelhybriden und 2 Säulenpappeln) starke Schäden und Defektsymptome (Pappelbock, Fäule, Blitzschäden, Risse, Totholz, Absterben) festgestellt worden. Aufgrund der Nutzung des benachbarten Geländes als Hundeübungsplatz seien zur Wahrung der Verkehrssicherheit innerhalb dieses Bestandes 14 Bäume zu fällen; an den Übrigen seien Kronenpflegemaßnahmen durchzuführen. Herr Meiners führt weiterhin aus, dass eine naturschutzrechtliche Befreiung für die Durchführung der Fällung nicht erforderlich sei, da es sich um eine zwingend notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr handele.
Herr Helmig erkundigt sich danach, ob eine Ersatzpflanzung von ggfls. andersartigen Bäumen angedacht sei. Herr Meiners erwidert, dass in letzter Zeit die Fällung von vielen Pappeln aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich gewesen sei. Eine Nachpflanzung sei daher nicht vorgesehen, auch nicht von andersartigen Bäumen.
Herr von Frantzius ergänzt, dass anzunehmen sei, dass die Entfernung der Bäume nicht an einer Stelle erfolge, so dass große Lücken nicht zu erwarten seien und insofern lediglich eine Verjüngung stattfinde.
Herr Fleu weist darauf hin, dass sich in dem Bereich sehr viele Wasserfledermäuse aufhalten und rät dazu, die zu fällenden Bäume dahingehend zu untersuchen. Herr Meiners sagt zu, diese Info an die zuständige Sachbearbeiterin der unteren Naturschutzbehörde weiterzugeben.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 84185
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=84185
Grunddaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 05.12.2017
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt