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Koordinierte Bürgerbefragung 2018

FB 02/0112/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Debald vom Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB 02) informiert anhand einer PowerPoint-Präsentation über die Möglichkeiten und Ergebnisse einer Bürgerbefragung. Herr Schultheis dankt für die Präsentation. Frau Lang schließt sich diesem Dank an und möchte wissen, ob und inwieweit Befragungen von nur 500 Personen sinnvoll sind. Frau Debald bestätigt dies, da es sich um ein seitens der ‘AG der deutschen Befragungsforscher‘ entwickeltes repräsentatives Verfahren handelt, dennoch plädiere sie für die ebenfalls aufgezeigte Befragung von 800 Personen. Auf Nachfrage von Frau Lang, was man mit der Befragung bezweckt, führt Frau Debald aus, dass erhoben werden solle, 1.) wie die Bürger die Stadt und die Verwaltung wahrnehmen und 2. ) welche Handlungsbedarfe bestehen. Frau Kehren regt an, eine Befragung in Abstimmung mit den Personen, die den Markenbildungsprozess vorantreiben, durchzuführen. Die Frage von Herrn Teuku, ob die Datensätze dann auch im opendata-Portal zu finden seien, bejaht Frau Debald. Auf Frage von Herrn Adenauer nach dem Zweck der gegenüber der 500er-Befragung mit Mehrkosten verbundenen größeren Erhebung führt Frau Debald aus, dass man eine 800er-Befragung mit Zusatzmodulen durchführen möchte.

Frau Fröhlich möchte wissen, wie repräsentativ die Auswahl der Personen ist, ob ausländische Mitbürger einbezogen sind und wer die Befragung durchführt; hierbei äußert sie ihre Skepsis gegenüber üblichen Telefonbefragungen. Frau Debald erklärt, dass die Befragung durch das seriöse IFAQ-Institut – und auch unter Berücksichtigung von Altersklassen, Migration etc. – durchaus repräsentativ durchgeführt würde. Frau Feldmann fragt nach Erfahrungswerten aus anderen Kommunen und ob im Hinblick auf den Markenbildungsprozess Fragen oder Module ergänzt werden können. Letzteres wird von Frau Debald bejaht, es gebe z.B. das Modul ‘Wohlbefinden‘; zudem gebe es bereits Erfahrungen anderer Kommunen, Münster z.B. gehe mit positiven Ergebnissen sehr offensiv um. Auf Frage von Herrn Jokisch, ob es sich um 500 ‘qualifizierte‘ Anrufe handele, bestätigt Frau Debald, dass 500 durchgeführte Interviews vorgesehen seien. Herr Adenauer schlägt vor, die 800er Befragung mit zusätzlichen, in Abstimmung mit dem FB ‘Presse und Marketing‘ im Hinblick auf den Markenbildungsprozess ausgewählten Modulen durchzuführen. Die Kosten von 10.000 € sollten nicht überschritten werden. Herr Prof. Dr. Sicking hält die Befragung in der Tradition der Erhebungen der letzten 25 Jahre für sinnvoll und sieht sie hilfreich für den Markenbildungsprozess. Herr Schultheis bestätigt dies insbesondere im Hinblick auf die vergleichsweise geringen Kosten. Nach Anmerkung von Frau Lang, der AAWW solle die ausgewählten Module kennen, möchte Herr Neumann wissen, ob es eine Liste der Module gebe, über die man dann entscheiden könne. Er vermutet, dass der Nutzen durch Erhöhung der Stichproben geringer als angenommen sei und dass die 500er-Befragung reichen könne. Frau Debald beschreibt den Korridor der Ergebnisrelevanz bei Änderung der Stichprobengröße und ergänzt, dass die Modulkosten unterschiedlich seien; sobald sich mehr Städte für gleiche Module entscheiden, sinken die Kosten. Herr Schultheis weist darauf hin, dass die Kosten-Obergrenze ja festgeschrieben sei und bei weiteren Modulen eine Entscheidung des AAWW eingeholt werden müsse. Nachdem Herr Adenauer nochmals eine 800er-Befragung befürwortet weist Prof. Dr. Sicking darauf hin, dass sich aus der Verwaltungsvorstand für eine Befragung und die Obergrenze von 10.000 € ausgesprochen habe. Herr Neumann schlägt vor, zu den Themen E-Mobilität und Luftreinhaltung ggf. mit anderen Städten zu kooperieren. Mit einer Nein-Stimme von Herrn Taufenbach, ansonsten einstimmig, ergeht sodann folgender geänderter

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die koordinierte Bürgerbefragung 2018 auf der Basis der Stichprobengröße ‘800‘ vorzubereiten und durchzuführen. Über den weiteren Einsatz von Modulen entscheidet der Ausschuss.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die koordinierte Bürgerbefragung 2018 vorzubereiten und durchzuführen.

Erläuterungen

Koordinierte Bürgerbefragung 2018

Seit 2004 führt die EU Befragungen zur Lebensqualität in ausgesuchten europäischen Städten durch. In Anlehnung daran hat sich in Deutschland 2006 die Arbeitsgemeinschaft ‘Koordinierte Bürgerumfrage zur Lebensqualität‘ gegründet, die seither im Drei-Jahres-Turnus Befragungen in mittlerweile 21 Städten (u.a. Braunschweig, Düsseldorf, Karlsruhe, Münster, Oberhausen) durchführt. Da Befragungsmethode und -inhalte weitestgehend identisch geblieben sind, lassen sich – neben dem direkten Städtevergleich und einem Vergleich mit dem Gesamtergebnis aller Städte – bei mehrfacher Teilnahme auch zeitliche Veränderungen gegenüber den zurückliegenden Befragungen identifizieren.

Gegenstand:

Die Umfrage setzt sich aus unterschiedlichen Aspekten der Lebensqualität zusammen. Ein Fragenteil beschäftigt sich mit der subjektiven Zufriedenheit der Befragten mit Infrastruktureinrichtungen (Gesundheitswesen, kulturelle Einrichtungen, öffentliche und Grünflächen, Zustand von Straßen und Gebäuden, Lärm, Luftverschmutzung, Schulen, Einzelhandel, Sportanlagen, ÖPNV) (Q1).

In einem weiteren Block wird die Zufriedenheit der Befragten mit unterschiedlichen Aspekten des sozialen Miteinanders (Sicherheitsempfinden, soziales Vertrauen, Wohnungsmarkt, Armut, die Integration von Ausländern) abgefragt und stehen der verantwortungsvolle Umgang mit den finanziellen Mitteln der Stadt sowie die Qualität der Arbeit der Stadtverwaltung auf dem Prüfstand (Q2).

Zusätzlich werden die Befragten um eine Einschätzung ihrer persönlichen Situation (Beruf, Finanzen, Wohnort) gebeten (Q3).

Schließlich wird nach den drei wichtigsten Themen in der jeweiligen Stadt gefragt. Die Antworten auf diese Frage weisen auf handlungsrelevante Felder innerhalb der Städte hin (Q4). Für Aachen würde sich hier bspw. das Thema Wissenschaftsstadt oder die Campus-Entwicklung anbieten.

Neben dem Grundmodul können weitere Module (bspw. zur Situation von Familien) oder einzelne stadtspezifische Fragen ‘gebucht‘ werden (mit Mehrkosten verbunden).

Methode:

•8-minütige Telefoninterviews mit deutschsprachigen Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten

•Mindest-Stichprobengröße 500

Leistungen:

•Bereitstellung einer Auswertungsübersicht (siehe Anlage Bsp. Münster)

•digitale Bereitstellung aller Daten aller Städte, Möglichkeit, eigene Auswertungen vorzunehmen und eigene Präsentationen zu erstellen

Durchführungszeitraum:

•Befragung ab August 2018

•Ergebnisse Ende 2018

Kosten:

ca. 8.000€ bis 10.000€ incl. Mwst.

Die konkreten Kosten sind abhängig von der tatsächlichen Anzahl teilnehmender Städte, von den eingehenden Angeboten (Ausschreibung), vom Umfang der Stichprobe sowie von den Sondermodulen und/oder -fragen, die die jeweilige Stadt ggf. hat.


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-13 FB 02_0112_WP17 Koordinierte Buergerb SAO.pdf

20.11.2024

74.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 29.11.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:54