5. Dezember 2017 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Beratung

1. Frau Nelißen spricht den neugeplanten Bergbau in Ostbelgien und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Aachener Stadtgebiet, insbesondere im Hinblick auf das Grundwasser, an.

Herr Meiners gibt dazu bekannt, dass ihm dieses Projekt bekannt sei, dass jedoch bisher von belgischer Seite aus mit der Stadt Aachen in keinster Weise eine Absprache erfolgt sei und auch keine Prüfung erfolgt sei. Er könne daher zum jetzigen Zeitpunkt dazu nichts sagen. Er sehe es jedoch auch so, dass im Falle der Wiederaufnahme des Bergbaus die Auswirkungen auf das Grundwasser am stärksten seien. Er räumt jedoch ein, dass ein solches Projekt nicht nur aus naturschutzrechtlicher Sicht gesehen werden könne und möchte eine vorschnelle Beurteilung vermeiden; man müsse dieses Projekt von aus verschiedenen Seiten aus betrachten.

Herr Mayr weist auf bestehende europäische Standards hin. Seiner Meinung nach werden von belgischer Seite aus häufig rechtliche Lücken genutzt, um Projekte zu seinen Gunsten durchzuführen. Bei dem Projekt der Wiederaufnahme des Bergbaus sehe er jedoch keine rechtliche Lücke. Im Gegenteil, nach der ESPOO-Konvention bestehe hier sogar die Verpflichtung einer grenzüberschreitenden UVP, da mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zu rechnen sei.

2.Frau Nelißen erkundigt sich nach der geplanten Erweiterung des Vennbahnradweges zwischen Eilendorf und Rothe Erde. Sie habe gesehen, dass dort bereits Vermessungen durchgeführt worden seien. Sie möchte wissen, woher sich ein Bedarf für den Ausbau ergebe und ob der Naturschutzbeirat in das Verfahren mit einbezogen werde.

Herr Meiners gibt dazu bekannt, dass seitens der Verkehrsplanung eine Verbreiterung bzw. ein Ausbau des Weges gewünscht sei. Da es sich überwiegend um einen Eingriff im Außenbereich handelt, wird eine Planung im Naturschutzbeirat vorgestellt werden und dieser auch in das Verfahren integriert werden.

3.Frau Nelißen macht darauf aufmerksam, dass sich der Biber weiterhin ausbreite und erachtet es sinnvoll, Schulungen dazu für die Naturschutzwacht anzubieten, um diese im Umgang mit den Tieren zu schulen.

Herr von Frantzius ergänzt, dass die Waldbesitzer sehr stark vom Biber betroffen seien und dieser im Wald schon erhebliche Schäden angerichtet habe. Er weist darauf hin, dass es EU-weite Fördermittel gebe. Ebenfalls weist er darauf hin, dass im Kreis Düren ein „Biberbeauftragter“ tätig sei.

Herr Meiners sieht den Konflikt im Wald ebenfalls. Darüber hinaus seien jedoch auch Konflikte an anderen Stellen ersichtlich, wie z. Bsp. in der Soers oder auch im Schloßpark Laurensberg. Es stelle sich die Frage, wer für die entstehenden Schäden aufkomme.

Frau Nelißen ist der Meinung, dass Vorsorgemaßnahmen durchaus möglich seien (Schutz von Bäumen). Sie empfiehlt dazu eine Information an die Bevölkerung.

Herr Mayr schlägt vor, Herrn Dr. Lutz Dalbeck von der Biologischen Station Düren, zu einer Sitzung des Naturschutzbeirates einzuladen und zu bitten, einen Vortrag über den Biber zu halten. Seiner Meinung nach müsse sich jemand zuständig fühlen.

Herr Fleu schlägt die Einrichtung eines landesweiten Fonds vor, durch den Schäden, die durch den Biber oder auch andere Wildtiere entstehen, reguliert werden können.

4.Herr Mayr teilt mit, dass er beobachtet habe, dass an der Horbacher Straße Bankette umgepflügt worden seien und möchte wissen, ob dies in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde geschehen sei. Herr Meiners erwidert, dass ihm diese Maßnahme nicht bekannt sei.

5.Herr Mayr spricht die im Landesnaturschutzgesetz neu geregelte Reitwegeregelung an. Seiner Meinung nach wurde diese in der Presse falsch dargestellt. Darüber hinaus habe er gehofft, dass eine Diskussion darüber auch im Naturschutzbeirat erfolge und nicht nur zwischen Forstbehörde und Waldbesitzer- und Reiterverbänden. Herr Meiners gibt bekannt, dass der Verfahrensweg in der durchgeführten Weise vorgegeben gewesen sei.

6.Frau Milobara gibt bekannt, dass es eine vakante Stelle in der Naturschutzwacht im Bezirk Eilendorf/Haaren gebe und bittet die Anwesenden, sich bei der unteren Naturschutzbehörde zu melden, sofern jemand bekannt sei, der diese Tätigkeit übernehmen wolle.

7.Herr von Frantzius weist darauf hin, dass die unteren Naturschutzbehörden nach dem Streuobstwiesenschutz gehalten seien, ein Streuobstwiesenkataster zu führen und erkundigt sich danach, ob dies bei der Stadt Aachen erfolge. Herr Meiners gibt bekannt, dass bei der Stadt Aachen eine gute Datenbasis bestehe. Die Abwicklung laufe über die NABU-Naturschutzstation.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 05.12.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt