TOP 9Öffentlich

Verbesserung der Infrastruktur, hier Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Grundschulen Brühl- und Birkstraße

E 26/0102/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Freude erläutert kurz die Vorlage und teilt der Bezirksvertretung sodann mit, dass derzeit seitens des Gebäudemanagements keine Haushaltsmittel für die Errichtung der Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Grundschulen Brühl- und Birkstraße vorhanden seien.Gleichzeitig schlug er vor, möglicherweise bezirkliche Mittel einzusetzen, analog zur Einrichtung auf dem Dach des Bezirksamtes Eilendorf.

Die Bezirksvertretung begrüßt die Einrichtung der Photovoltaikanlagen und hätte sich eine positivere Vorlage gewünscht. Die Bezirksvertretung sieht den Antrag nicht als erledigt an und beauftragt eine weitergehende Darstellung der einzelnen Kostenpositionen für beide Schulen, sowie eine Aufnahme der Kosten in den städtischen Haushalt. Unter Nutzung von Förderprogrammen und Darstellung der Einsparung von laufenden Energiekosten soll ein detaillierter Finanzplan aufgestellt werden. Weiterhin soll die Einrichtung von Ladestationen für E-Fahrzeuge an den Schulen geprüft werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass der Antrag nicht als erledigt gilt. Gleichzeitig beauftragt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Verwaltung, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsaufstellung zur zeitnahen Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Schuldächern der Brühl- und Birkstraße zu übermitteln. Bei gleichzeitiger Prüfung der Errichtung von Ladestationen für E-Fahrzeugen an beiden Schulen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters der FDP in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Hintergrund

Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde von der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beauftragt zu prüfen, ob eine Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Grundschulen Brühl- und Birkstraße zur Verbesserung der Infrastruktur führt.

Die Photovoltaikanlagen sollen zu einer annähernd autarken Stromversorgung der Grundschulen führen, um so die Stromkosten im städtischen Haushalt zu reduzieren und wenn möglich Mehrerträge zu generieren.

Bedarfsermittlung

Eine Photovoltaikanlage wandelt die solare Strahlungsenergie in elektrische Energie um. Der gewonnene Solarstrom kann im Gebäude direkt genutzt werden, wodurch sich der Bedarf des Bezugsstroms vom Stromlieferanten reduziert. Überschüssiger Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) regelt hier die Abnahme, die Übertragung und die Vergütung des eingespeisten oder direkt genutzten Solarstroms.

Das Angebot von solarer Strahlungsenergie unterliegt den jahreszeitlichen Veränderungen. In Zeiten, in denen nicht ausreichend Solarenergie zur Verfügung steht, wie z.B. in den Wintermonaten, muss Strom über einen Stromanbieter zusätzlich eingekauft werden.

Durch die in letzten Jahren geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind heute, für den Betrieb einer Photovoltaikanlage, ein hoher Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms und somit eine geringe Einspeisung in das öffentliche Stromnetz entscheidend. Für eine wirtschaftliche Bewertung sind Auslegungsparameter, wie z.B. der durchschnittliche Tages-Energiebedarf und die Nutzungs- bzw. Ferienzeiten heranzuziehen.

Bei den zu untersuchenden Objekten Brühlstraße und Birkstraße handelt es sich um Schulgebäude. In den Schulferien werden die Gebäude wenig bis gar nicht genutzt. Solarstrom, der in dieser Zeit produziert wird, findet im Gebäude kaum Stromabnehmer. Maßgebender Auslegungsparameter einer Photovoltaikanlage ist bei einer Schule der durchschnittliche Leistungsbedarf an Schultagen.

An einem Schultag liegt bei beiden Objekten Brühlstr. und Birkstr. der durchschnittliche Leistungsbedarf bei ca. 10 kW. Dies entspricht der Leistung, die eine ca. 10 kWp großen Photovoltaikanlage erzielen kann. Im günstigsten Fall würde tagsüber die Photovoltaikanlage genügend Strom produzieren, so dass dann eine autarke Versorgung möglich ist.

Photovoltaik auf der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brühlstraße, Aachen-Eilendorf

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage würde den benötigten Bezugsstrom des Gebäudes langfristig reduzieren. Der derzeitige Energiebedarf des Gebäudes beträgt ca. 37.500 kWh im Jahr.

Am Standort Brühlstr. befindet sich derzeit keine Photovoltaikanlage.

Mit einer ca. 10 kWp-Photovoltaikanlage kann ein durchschnittlicher Stromertrag von ca. 8.500 kWh im Jahr direkt am Standort erzeugt werden. Dieser kann zu 70% im Gebäude direkt verbraucht werden. An Wochenenden und Ferientagen wird der nicht verbrauchte Solarstrom von der Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist.


Es ist festzustellen, dass die Gemeinschaftsgrundschule Brühlstr. für eine Photovoltaikanlage gute Voraussetzungen besitzt. Auf der Turnhalle der Schule können verschattungsfreie Bereiche genutzt werden. Die Ausrichtung der Photovoltaikanlage wäre mit Süd-Ost-Ausrichtung gut. Teile des Nord-West-Daches der Turnhalle könnten ebenfalls genutzt werden, um so über den Tag verteilt eine gleichmäßige Stromproduktion zu gewährleisten. Der statische Nachweis der Tragfähigkeit des Dachstuhls wäre vor einem Baubeginn zu erstellen.

Für die Installation einer Photovoltaikanlage stehen im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung. Eine Installation der Photovoltaikanlage ist nicht vorgesehen.

Photovoltaik auf der Städt. Kath. Grundschule Birkstraße, Aachen-Eilendorf

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage würde den benötigten Bezugsstrom des Gebäudes langfristig reduzieren. Der derzeitige Energiebedarf des Gebäudes beträgt ca. 82.800 kWh im Jahr.

Mit einer ca. 10 kWp-Photovoltaikanlage kann ein durchschnittlicher Stromertrag von ca. 8.500 kWh im Jahr direkt am Standort erzeugt werden. Dieser könnte zu 85% im Gebäude direkt verbraucht werden. An Wochenenden und Ferientagen würde der nicht verbrauchte Solarstrom von der Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Auf dem Schulgebäude der Städt. Kath. Grundschule Birkstr. befinden sich zwei Photovoltaikanlagen, die von Privatinvestoren betrieben werden. Insgesamt sind derzeit 11,1 kWp Solarleistung auf den Dächern der Grundschule installiert. Die Photovoltaikanlagen produzieren Solarstrom der direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Im Rahmen des Projektes „Sonne für Aachener Gebäude“ wurden Nutzungsverträge über 20 Jahre mit den Betreibern geschlossen. Bis Ende 2020 erhalten die Anlagenbetreiber die EEG-geregelte Einspeisevergütung. Welche Vergütung Anlagenbetreiber nach Auslaufen des 20-jährigen Vergütungszeitraumes für den Solarstrom vom Netzbetreiber oder über Stromverkäufe erhalten, ist derzeit offen. Ein Weiterbetrieb der Anlagen durch die Anlagenbesitzer ist bei geringen Einnahmen eher nicht zu erwarten.

Eine Übernahme der zwei bestehenden Photovoltaikanlagen stellt sich derzeit als nicht wirtschaftlich dar. Mögliche Erträge bzw. Einsparungen decken nicht die Kosten für einen Weiterbetrieb und den späteren Rückbau der Anlage. Als Kosten für den Weiterbetrieb ist hier z.B. die Umsetzung von aktuellen technischen Anforderungen zu benennen. Zudem ist die restliche Lebensdauer der einzelnen Komponenten der Anlagen schwer abschätzbar und birgt somit ein wirtschaftliches Risiko.

Es wird empfohlen vor Ablauf der Pachtverträge und einem eventuellen Rückbau der Anlagen eine mögliche Übernahme mit aktualisierten Randbedingungen zu bewerten. Gegeben falls könnte nach einem Rückbau die gewonnene Dachfläche für eine, nach aktuell gültigen technischen Anforderungen errichtete, Photovoltaikanlage genutzt werden.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-13 E 26_0102_WP17 Verbesserung der Inf SAO.pdf

20.11.2024

250.6 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 29.11.2017
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 10:56