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20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt AachenHier: Notwendige Anpassung der Gebührenhöhe

B 03/0093/WP17 · Entscheidungsvorlage

20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt AachenHier: Notwendige Anpassung der Gebührenhöhe

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hofmann (Die Linke) hinterfragt die Abrechnung in der Vorlage. Er bittet um Erläuterungen über den Zusammenhang zwischen der Erhöhung von zwei Prozent bei den kalkulatorischen Kosten und der Sondernutzung.

Ratsherr Corsten (CDU Fraktion) führt an, dass seine Fraktion diesen Satzungsbeschluss unverändert annehmen werde. Er gebe zwei Verbesserungsvorschläge bezüglich der Vorlage. Er rege an, auf Seite 4 das Wort „Sonderposten“ durch den Begriff „Rücklage“ zu ersetzen.

Ferner weist er auf einen Zahlenfehler auf Seite 5 hin. Die Schmutzwassergebühren seien hier in Bezug auf die Mehrkosten mit einem Wert von jährlich 38,40 € angegeben worden. Die korrekte Wert läge jedoch bei lediglich 8,40 € pro Jahr.

Dies wird durch Herrn Larosch (B 03) bestätigt. Er führt aus, dass in Aachen bei einem 4-Personenhaushalt für die Entsorgung aller Abwässer zukünftig eine Mehrbelastung von 8,40 € pro Jahr entstehen würde. Bezüglich der gewählten Formulierung verweise der auf die Wortwahl im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Dort sei vorgegeben, dass diese Kosten als „Sonderposten“ benannt werden müssten. Eine Besonderheit im Kanalrecht seien auch die kalkulatorischen Zinssätze.

Diese seien aktuell recht hoch und somit ungünstig für die Aachener Bürger. Weiter führt er aus, dass Kanäle eine angenommene Lebensdauer von 75 Jahren hätten. Der kalkulatorische Zinssatz wäre daher die Art der Abschreibungsvariante bei Kanälen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt beschließt den 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gebührenbedarfsberechnung 2018

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,75 € auf 2,82 €.

Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,04 €

von 1,58 € auf 1,62 €.

Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,03 € auf 1,05 €.

Die zum 01.01.2018 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8,

§ 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2018 wie folgtneu festzusetzen:

Zu § 3 (8)Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,75 auf € 2,82 zu erhöhen.

Zu § 3a (3)Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,58 auf

1,62 zu erhöhen.

Zu § 4 (6)Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,03 auf € 1,05 zu erhöhen.

Gebührenhöhe

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2018 würde bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 55.586.951,- € einen Verlust in Höhe von 1.293.651,- € ausweisen (siehe Anlage 3).

Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 63.433.700,- € (siehe Anlage 2) ist, eine Anhebung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.

Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW wird sich voraussichtlich um 150.000 m³ auf 14.400.000 m³ erhöhen. Der allgemeine Abwärtstrend der Frischwasserverbräuche scheint beendet. Durch kontinuierliche Erschließung von Neubaugebieten steigen die Frischwasserverbrauchsmengen wieder an.

Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr werden aufgrund der o.g. Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 150.000 m²). Insgesamt werden 2018 voraussichtlich 14.250.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 422.299,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 0,67 %.

Durch die kontinuierlichen Entnahmen aus dem Sonderposten Kanal in den Jahren 2015 bis 2017,

2015 – 1.000.000,- €,

2016 – 2.500.000,- €,

2017 – 2.000.000,- €,

konnten die gebührenrelevanten Kosten zum Teil aufgefangen werden. Der Sonderposten Kanal ist nach diesen Entnahmen größtenteils aufgezehrt.

Für 2018 steht lediglich ein Betrag in Höhe von maximal 250.000,- € zur Auflösung zur Verfügung, sodass eine Anhebung der Gebühren unvermeidbar ist.

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 51.000 € angepasst. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca. 0,88 %.

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.

Für 2018 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.957.000 € und sinkt somit um 43.900€ bzw. -0,16 %.

Kalkulatorische Kosten

Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 135.000 € auf insgesamt 12.217.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 629.000 € auf insgesamt 16.484.000 €.

Der kalkulatorische Zinssatz wird 2018 unverändert mit 5,81% angesetzt.

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2017 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2018 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

Auswirkungen

Für einen 4 Personen-Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch in Höhe von 120 m³ Wasser, bedeutet die Erhöhung der Schmutzwassergebühren Mehrkosten in Höhe von 38,40 € jährlich.

120 m³ x 2,75 €/ m³ = 330,00 € jährlich (2017)

120 m³ x 2,82 €/ m³ = 338,40€ jährlich (2018)

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Empfehlung

Weitere Dokumente (5)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-08 B 03_0093_WP17 20. nachtrag zur geb sao

8.11.2024

395.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 12.12.2017
Uhrzeit
17:06
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 11:08