TOP 8Öffentlich

Beitritt zum Verein Transparency International Deutschland e.V.

FB 30/0024/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Pütz, PIRATEN, bemängelt, dass in der Vorlage der Verwaltung nicht erwähnt werde, dass es zu dieser Thematik in den vergangenen Jahren bereits mehrere Anträge aus der Politik gegeben habe.

Es fehle bisher eine Festlegung, wie sich Mandatsträger verhalten sollen, wenn sie z.B. etwas geschenkt bekommen. Wenn es für solche Fragen einen Ältestenrat gebe, so wie es das Eckdatenpapier von Transparency vorsehe, hätte man eine einfache Herangehensweise zu diesem Thema.

Herr Baal, CDU, führt aus, dass die CDU-Fraktion einem Beitritt nicht zustimmen werde. Bereits heute und auch in der Vergangenheit sei der rechtliche Rahmen für diese Themen zweifelsfrei definiert worden. Auf diese bestehenden Regeln seien auch alle Mandatsträger verpflichtet worden. Vor diesem Hintergrund könne man keine Mehrwert in einem Beitritt zu Transparency erkennen. Es sei auch nicht zu erkennen, woher ein Ältestenrat seine Legitimität bekäme.

Durch eine Befürwortung eines solchen Beitritts werde der völlig falsche Eindruck nach Außen vermittelt, dass die Mandatsträger externer Hilfe bedürften.

Die zuletzt in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle in Aachen beträfen Hinweise auf kriminelles Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern, die auch schon rechtlich geahndet würden. In Bezug auf Ratsmitglieder seien ihm keine Fälle von unkorrektem Verhalten bekannt.

Herr Deumens, DIE LINKE, äußert, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Sensibilisierung für dieses Thema viel getan habe und dass er glaube, dass im Rat der Stadt auch vieles gut laufe. Trotzdem lasse sich für die Zukunft nicht ausschließen, dass einmal etwas passieren könne. Ein Beitritt zu Transparency wäre ein Zeichen nach Außen, dass man die Fragen Transparenz und Korruption sehr ernst nehme. Eine externe Beratung hierzu könne nicht schaden, daher werde man für Alternative 1 des Beschlussvorschlages stimmen.

Frau Scheidt, GRÜNE, betont, dass alle Ratsmitglieder bereits schon jetzt verpflichtet seien, im Rahmen des gläsernen Rates alle erhaltenen Aufwandsentschädigungen zu veröffentlichen. Als Bürgermeisterin werde sie oft zu repräsentativen Terminen eingeladen. Das sei aber auch harte Arbeit und nicht nur Vergnügen. Bei diesen Gelegenheiten eventuell erhaltene Geschenke würden immer im Anschluss im Büro des Oberbürgermeisters abgegeben. Man müsse doch einmal überlegen, ob mit einem solchen Antrag nicht der Bevölkerung suggeriert werde, dass die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger korrupt seien.

Herr Pütz, PIRATEN, antwortet, dass durch eine Mitgliedschaft niemandem etwas vorgeworfen werde und auch keine zusätzlichen Kontrollen entstünden. Man rede über eine Selbstverpflichtung. Bei Ratsleuten gebe es bisher keine strikte Grenze, was tolerierbar sei. Ein Ältestenrat, der für Grenzfälle einberufen werden könne, sei im Grunde auch nicht mehr als ein Runder Tisch, nur eine Vorinstanz und diene hauptsächlich der Außenwirkung.

Herr Servos, SPD, weist darauf hin, dass alle Mandatsträger bereits bei Mandatsantritt entsprechend verpflichtet worden seien. Eine zusätzliche Beratung sei auch jederzeit durch das Rechtsamt möglich. In Aachen sei zu dieser Thematik schon sehr viel getan worden. Er bittet darum, aus der Ablehnung eines Beitritts zu Transparency nicht den Umkehrschluss zu ziehen, dass man Korruption toleriere.

Herr Oberbürgermeister Philipp erklärt, dass er sich bei der Abstimmung zu diesem Punkt eigentlich ursprünglich der Stimme enthalten wollte, da er der Meinung sei, dass die Verwaltung dies nicht bestimmen sollte. Nach dem Verlauf der heutigen Diskussion werde er aber nun für die Alternative 2 des Beschlussvorschlages stimmen. Selbstverständlich werde die Verwaltung die Wege, die hierzu nötig seien, auch weiter gehen. Man werde immer wieder auch darauf hinweisen, dass alle Ratsmitglieder auch Amtsträger sind und in Gesprächen auch auf mögliche Gefahren hinweisen.

Herr Helg, FDP, kündigt an, dass er für Alternative 2 stimmen werde. Es gebe bereits jetzt genügend rechtliche und institutionelle Möglichkeiten. Ein Befürwortung eines Beitritts würde intern eine Atmosphäre des Misstrauens schaffen.

Beschluss

Der Hauptschuss lehnt bei 2 Nein-Stimmen mehrheitlich die Alternative 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung ab. Er nimmt mehrheitlich den Sachstand zur Kenntnis und lehnt die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zur Begründung einer korporativen Mitgliedschaft zum Verein Transparency International Deutschland e.V. ab.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung

Alt. 1: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die korporative Mitgliedschaft zum Verein Transparency International Deutschland e.V. zu beantragen.

Alt. 2: Der Hauptschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und lehnt die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zur Begründung einer korporativen Mitgliedschaft zum Verein Transparency International Deutschland e.V. ab.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Transparency Deutschland wurde 1993 als gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Berlin gegründet und hat derzeit über 1200 Mitglieder, die ehrenamtlich in Arbeits- und Regionalgruppen organisiert sind.

Mitglieder des Vereins können geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen (korporative Mitglieder) werden, die die Satzung des Vereins anerkennen und sich einer aktiven Förderung und Verwirklichung seiner Ziele verpflichtet fühlen (§ 4 Abs. 1 der Satzung).- Anhang 1 -

Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied ist gemäß § 4 der Satzung ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand und die befürwortende Stellungnahme zweier Vereinsmitglieder. Für korporative Mitglieder ist zusätzliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft eine vom Verein vorgegebene, schriftlich abzugebende Selbstverpflichtung - Anhang 2 -.

Durch die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung verpflichten sich die korporativen Mitglieder auch in diesem Rahmen zu hohen ethischen Standards im Geschäftsverkehr.

Über den Antrag auf Mitgliedschaft, dem regelmäßig ein ausführliches Gespräch zwischen Vertretern der Kommunen und Vertretern des Vereins vorausgeht, entscheidet der Vereinsvorstand nach freiem Ermessen (§ 4 Abs. 5 der Satzung). Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in einer Beitragsordnung geregelt. Gemäß deren Ziffer 2 ist für juristische Personen ein Mitgliedsbeitrag von 1.250 € jährlich vorgesehen.

Als Vorteile einer Mitgliedschaft werden neben regelmäßigen Informationen über Fachveranstaltungen und –publikationen über den „Stand der Diskussion“ zur Korruptionsproblematik in Bund, Ländern und Kommunen ein möglicher „Imagegewinn“ als Bündnispartner im Engagement gegen Korruption angeführt.

Die mit einer korporativen kommunalen Mitgliedschaft verbundenen Erwartungen hat der Verein dezidiert publiziert - Anhang 3 -. Neben Schulungen für die Mitarbeiter, der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen zur Korruptionsprävention, der Einhaltung des Vergaberechts wird auch ein Verhaltenskodex für politische Entscheidungsträger, der eine Verpflichtung gegen Korruption enthält sowie Regelungen zur Offenlegung möglicher Interessenkollisionen erwartet.

Werden Korruptionsvorwürfe gegen Repräsentanten, Mitarbeiter oder Beauftragte der Mitgliedskommune bekannt, ist diese verpflichtet, Transparency Deutschland über den Vorgang zu informieren, um dem Vorstand eine Entscheidung über die Fortsetzung, ein Ruhen oder die Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen.

Laut Geschäftsbericht 2016 zählten zu den korporativen Mitgliedern sechs Kommunen - Bonn, Halle an der Saale, Hilden, Leipzig, Potsdam und Neuruppin. Festzuhalten ist auch die im Geschäftsbericht dargestellte Entwicklung der Mitgliedschaften. 2011 verzeichnete der Verein insgesamt 47 korporative Mitgliedschaften sowie 1073 individuelle Mitgliedschaften. 2016 stieg die individuelle Zahl der Mitgliedschaften auf 1205, die Zahl der korporativen Mitgliedschaften lag bei 42.

Ziel des Vereins ist insbesondere die Förderung der Kriminalprävention im Kampf gegen die Korruption.

Entsprechend seiner Satzungsregelung in § 2 Abs. 2 wird der Verein zur Zielverwirklichung insbesondere

a)darauf hinwirken, dass die rechtlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen zur Eindämmung von Korruption geschaffen werden;

b)darauf drängen, dass den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen öffentlichen Stellen die für ihre Arbeit erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden;

c)anmahnen, dass für Beteiligte an nationalen und internationalen Geschäftstransaktionen die Anwendung von Verhaltensstandards zur Korruptionsbekämpfung verpflichtend wird;

d)die Öffentlichkeit über Entscheidungsformen und Probleme der Korruption informieren;

e)Forschungsprojekte und Konferenzen durchführen, um Erscheinungsformen der Korruption zu untersuchen und Konzepte für ihre Bekämpfung zu entwickeln;

f)Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlichen und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen unterstützen;

g)Arbeitsgruppen bilden, die in fachlicher oder regionaler Abgrenzung an Einzelthemen arbeiten;

h)mit anderen Organisationen zusammenarbeiten und gemeinsame Aktivitäten zur Eindämmung der Korruption organisieren;

i)die Dachorganisation „Transparency International“ unterstützen und mit anderen National Chapters und Organisationen ähnlichen Charakters zusammenarbeiten.

Die einzusetzenden Maßnahmen und Handlungspakete zur Zielverwirklichung sind dabei insbesondere vor dem Hintergrund nachzuvollziehen, dass zum Zeitpunkt der Vereinsgründung weder das Thema Korruption noch die Probleme ihrer Bekämpfung und Prävention hinreichende Öffentlichkeit erfahren haben. Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung waren weder in strukturelle noch organisatorische Formen gegossen. Netzwerke und Erfahrungsaustausch waren keine Selbstverständlichkeit. Das galt sicher für die privatwirtschaftlichen natürlichen und juristischen Personen, die ohne Zweifel den Schwerpunkt der Vereinsmitgliedschaft bilden, allemal aber auch für die öffentliche Hand.

Zwischenzeitlich hat jedoch (nicht nur) der Gesetzgeber reagiert, wie etwa mit dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsG) vom 16. Dezember 2004 sowie dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 – vom 20.08.2014. Hinzuweisen wäre auch auf das Strafrechtsänderungsgesetz vom 21.02.2014, mit dem der Tatbestand des § 108e StGB in Bezug auf die Mandatstätigkeit grundlegend neugestaltet worden ist.

Auch die öffentlich rechtlichen Körperschaften insbesondere die Kommunen haben sich zunehmend dem Thema gestellt und entsprechende Richtlinien vorbereit und erlassen, Kontrollmechanismen geschaffen, insbesondere aber auch Erfahrungsaustausch und Abstimmung in kommunalen Arbeitsgemeinschaften verankert.

Auch die Stadt Aachen ist bereits seit Jahren aktiv mit Maßnahmen der Korruptionsprävention. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Sensibilisierung einerseits und der rechtlich immer enger ausgelegten Tatbestände der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme, sind bereits jetzt entscheidende präventive Maßnahmen umgesetzt worden. Hierzu gehören:

  • der Erlass einer Antikorruptionsrichtlinie;
  • die Bestellung einer Antikorruptionsbeauftragten;
  • die Erweiterung von Aufgaben der Rechnungsprüfung (insb. Vergabeprüfung; Visa-Kontrollen; Kassenprüfungen);
  • die Einrichtung eines zentralen Vergabemanagements;
  • der Erlass von Vergaberichtlinien (auf EU-Bundes- und Landesebene);
  • die Umsetzung von personalrechtlichen Maßnahmen bei Verstoß gegen arbeits- und dienstrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten;
  • die systematische und verpflichtende Schulung für Führungskräfte im Rahmen des Führungskräftenachwuchses sowie
  • die Risikoeinschätzung aller Dienststellen (sog. Gefährdungsatlas) - Anhang 4 -.

Der Erfahrungsaustausch ist über die entsprechende Vernetzung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes gesichert. Auch die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Aachen, Fachbereichsleitung FB 30, ist aktiv in den Schulungsmaßnahmen involviert und kommunal vernetzt.

Die Verankerung des Themas auch im Deutschen Städtetag ist selbstredend.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Evtl. je nach Beschluss in Höhe der Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt jährlich 1.250 Euro.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 12Ablehnung: 2Enthaltung: 0

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-29 FB 30_0024_WP17 Beitritt zum Verein SAO.pdf

20.11.2024

5.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.12.2017
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 11:00