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Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen

FB 37/0032/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dr. Kremer (Dez. V) erklärt, das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) schreibe die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für Kommunen als Pflichtaufgabe vor. Gleiches gelte bezüglich einer regelmäßigen Fortschreibung dieses Planes.

Er führt aus, dass dieser Plan eine Definition von Schutzzielen auf Basis erfolgter Risikoanalysen beinhalte und die Frage nach der materiellen, infrastrukturellen sowie personellen Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr beantworten würde.

Die Fortschreibung sei ein aufwändiges Verfahren, welches schrittweise durchgeführt werde. Es hätte mit der Bekanntgabe des anstehenden Prozesses vor circa einem Jahr im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz begonnen. Wichtig sei gewesen, von Beginn an auch die Freiwillige Feuerwehr mit einzubeziehen. Daher habe es einen breit angelegten Beteiligungsprozess gegeben.

Er dankt den Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehr für die vielen, konstruktiven Rückmeldungen in der Vergangenheit. In der Planungsbeteiligungdurch den Gutachter haben sich fast 100 % der Löschzugmitglieder mit Anregungen eingebracht.

Da es sich hierbei um ein sehr komplexes Werk handele, das sowohl bei der Berufs- als auch bei der Freiwilligen Feuerwehr platziert wäre, bräuchte es für dessen Anfertigung eine gewisse Zeit.

Es wäre heute nicht die Aufgabe, eine Empfehlung oder gar einen Beschluss zu fassen, sondern es würde lediglich durch die externen Dozenten/Gutachter eine Ist-Analyse vorgestellt. Diese basiere auf einer Betrachtung des Gutachters der Risikopotenziale der Stadt Aachen und vor dem Hintergrund des technischen Standes von Literatur, Wissenschaft, Rechtsprechung sowie entsprechender Erlasslagen.

Heute würde bereits schon dargestellt, in welche Richtung sich die spätere Soll-Konzeption bewegen könne - ohne verbindlich konkret zu werden.

Anfang 2018 erfolge dann die Bündelung aller Maßnahmenvorschläge in einer Gesamtkonzeption mit Hinterlegung der finanziellen Relevanzen und Prioritäten. Erst anschließend sei der Ausschuss in der Lage, über eine Gesamtkonzeption final abzustimmen.

Herr Bormann (Sachverständiger für Brandschutz, Firma „FORPLAN“) berichtet mit Hilfe einer Präsentation über dieses Thema.

Die Präsentationsfolien sowie die aktuelle Handreichung vom Deutschen Städtetag sind dieser Niederschrift ergänzend beigefügt.

Ratsfrau Griepentrog dankt Herrn Bormann für seinen Vortrag.

Ratsherr Corsten (CDU-Fraktion) schließt sich dem Dank an. Jedoch vermisse er in dem Vortrag Hinweise auf die aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Es würde ihn interessieren, was eine Kommune gesetzlich mindestens leisten müsse und darüberhinaus noch leisten könne. Eintreffzeiten in der Großstadt würden immer kürzer, in ländlichen Regionen jedoch stets verlängert.

Herr Unterofler (Gutachter bei der Firma „FORPLAN“) antwortet hierzu, dass es sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern keine gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich gebe.

Abgeleitet von medizinischen Erkenntnissen zu Überlebenschancen bei einer Rauchgasinteriktion mit Kohlenmonoxid (CO) wurden die zeitlichen Erreichungsfristen bei der Schutzzieldefinition entwickelt. Jede Stadt muss einen Beschluss zum individuellen Schutzziel im Brandschutzbedarfsplan herbeiführen.

Herr Dr. Kremer (Dez. V) verweist erneut auf das BHKG. In diesem Gesetz würde eine „….den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr…“ gefordert. Es würden keine gesetzlichen Eintreffzeiten vorgegeben. Die Definierung solcher Zeiten erfolge auf bisherigen Erfahrungswerten bzw. durch Expertisen von Fachleuten. Es stünde seit langem ein Stand der Technik im Raum, in dem für Kommunen eine Untergrenze von 80 % als Schutzzielerreichungsgrad als gerade noch vertretbar angesehen werde.

Er fragt die beiden Gutachter, ob die Stadt Aachen bei der Festlegung der Schutzziele (bezogen auf einzelne Gebiete der Stadt) einen gewissen Spielraum habe und ob es möglich sei, eine rechtssichere, differenzierte Betrachtung diesbezüglich vorzunehmen.

Herr Bormann antwortet, dass es bei den Hilfsfristen keinen wissenschaftlichen Grund einer differenzierten Betrachtung gebe. Er empfiehlt, keine differenzierte Betrachtung durchzuführen. Lokale Bebauungsstrukturen spielten eine wichtige Rolle und müssten mit in Entscheidungen einfließen. Eine SOLL-Konzeption wäre auch keine Planung ins Optimum. Vielmehr werde eine SOLL-Konzeption angestrebt, welche sich nach dem „aktuellen Stand der Technik“ausrichte.

Frau Dr. Wolf (SPD-Fraktion) dankt HerrnBormann für den Vortrag. Sie sei jedoch bezüglich der verschiedenen Hilfsfristen, die im Vortrag erwähnt wurden, verunsichert. Sie stellt die Frage, was das genaue Schutzziel der Feuerwehr Aachen sei.

Herr Wolff (Fachbereich Feuerwehr) erläutert hierzu, dass die Hilfsfrist bei 9,5 Minuten liege. Dabei seien 1 ½ Minuten zwecks Einsatzdisposition und 8 Minuten Anfahrt der ersten Kräfte vorgesehen. Eine Genehmigung hierzu erfolge durch die Bezirksregierung Köln und läge nicht beim Rat der Stadt Aachen. Bei der Bezirksregierung würden hierzu Vergleiche mit anderen Städten herangezogen.

Herr Bormann ergänzt, dass in der Handreichung verschiedene Zahlen bezüglich der Hilfsfristen genannt würden. Ein Handlungsspielraum innerhalb dieser Fristen sei sehr eng und ein Einbezug der politischen Entscheidungsträgern wäre hierbei zwingend nötig.

Ratsherr Neumann (Fraktion: Die Grünen) dankt für den Vortrag. Er lege Wert auf die Erstellung eines Gesamtkonzepts. Er stellt die Frage, was nach reichlicher Abwägung seitens der Politik getan werden könne. Um eine gute Entscheidung im Ausschuss treffen zu können, lege er Wert auf eine entsprechende Erhebung. Weiterhin müssten finanzielle Auswirkungen mit in mögliche Entscheidungen einfließen. Ergänzend auf die Frage, was politisch getan werden könne,sei es ihm wichtig, ebenfalls zu klären, was getan werden müsse. Dieses Konzept habe (auch finanziell) große Auswirkungen für die Zukunft der Stadt Aachen.

Dr. Kremer (Dezernat V) bestärkt seinen Hinweis bezüglich der Gesamtkonzeption. Die gesamte Feuerwehr Aachen müsse angesichts von Risikolanalyse und dynamischer Stadtentwicklung mit Priorität weiterentwickelt werden.

Er bittet Herr Bormann um konkrete Hinweise bezüglich des weiteren Vorgehens. So stelle sich ihm die Frage, ob zur Umsetzung ein zusätzlicher Standort in Aachen erforderlich bzw. förderlich wäre. Die Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr Aachen müssten möglicherweise erneut überdacht werden.Herr Dr. Kremer (Dezernat V) erinnert, dass in den letzten Jahren bereits große Investitionen in die Sicherheit der Aachener Bürger geleistet worden seien. Beispielhaft hierfür erwähnt er die Einstellung neuen Personals, die Modernisierung von Standorten sowie die Anschaffung neuer Einsatzfahrzeuge. Es müssten nun jedoch Entscheidungen bezüglich der nächsten 5 bis 10 Jahre bedacht werden und die hieraus resultierende Gesamtfinanzierung gut überlegt sein.

Ratsherr Gilson (CDU-Fraktion) stimmt Herrn Dr. Kremer im Namen seiner Fraktion zu.

Ratsherr Corsten (CDU-Fraktion) bittet um die Zusendung des Gutachtens sowie der Handreichung, um qualifiziertere Entscheidungen treffen zu können. Aus seiner Sicht könne es keine Rechtssicherheit geben, solange es keine konkrete Rechtsform gebe. Er fragt, ob mögliche Entscheidungen in Aachen überhaupt zu leisten seien. Man müsse für eine Entscheidungsgrundlage einen neutralen Blick behalten, was bei so einem Thema eine zwingende Notwendigkeit sei.

Er schlage vor, bei solchen Themen im Vorfeld kleinere Diskussionsrunden anzuberaumen, um Zeit für eine bessere Abstimmung zu erhalten. Der Effekt jeder Entscheidung sollte sein, alle Probleme möglichst optimal zu lösen.

Ratsfrau Griepentrog erinnert, dass im heutigen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz lediglich eine Beratung und keine Beschlussfassung stattfinden solle.

Sie dankt den zahlreichen Besuchern der Feuerwehr und den beiden Dozenten für ihrer Besuch.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Brandschutzbedarfsplan zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Brandschutzbedarfsplan zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Gemeinden haben gem. § 3 Abs. 6 des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) vom 17.12.2015 unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Die Intention des Brandschutzbedarfsplans ist die Definition einer Organisations- und Ausstattungsstruktur für die Feuerwehr, so dass eine definierte Qualität der Hilfeleistungen erreicht werden kann. Die Basis dieses Bedarfsplans bildet dabei das Schutzziel, bestehend aus den Hilfsfristen, den Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad. Schutzziele definieren die Funktionsstärke, mit der die anrückenden Kräfte innerhalb der Hilfsfrist (Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) die Einsatzstelle erreichen müssen. Der prozentuale Anteil der Einsätze, bei denen die Schutzziele erfüllt werden (Erreichungsgrad), stellt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr dar und wird im Brandschutzbedarfsplan, der vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wird, definiert. Dieser ist statistisch festgelegt, um einen Anhaltspunkt zu haben, ab welchem Wert der Erreichungsgrad als nicht tolerierbar gilt.

Der Brandschutzbedarfsplan enthält eine möglichst zeitgemäße Aufgaben- und Personalstruktur, ist auf den aktuellen Stand der Technik sowie auf anerkannte Taktikstandards angepasst und beinhaltet die Fortschreibungen aufgrund zukünftig wahrzunehmender Aufgaben. Der gültige Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 1996 wird derzeit aktualisiert und aufgearbeitet.

Auf Grundlage der dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in der Sitzung am 01.12.2016 vorgestellten Risikoanalyse für die Stadt Aachen hat das Beratungsunternehmen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH, Bonn als externer Berater an der Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans weiter mitgewirkt.

Eine Zusammenfassungder vorliegenden Ergebnisse erfolgt durch den Gutachter in der Sitzung.

Nach Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes wird dieser dem Ausschuss erneut vorgestellt vor abschließender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht zu beziffern. Die konkrete Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird kontinuierlich und zeitnah mit der Verwaltung abgestimmt und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Die nach Beschluss eines neuen Brandschutzbedarfsplanes ggf. durchzuführenden Baumaßnahmen erfordern entsprechende finanzielle Einplanungen im städtischen Haushalt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Weitere Dokumente (3)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2017-11-24 FB 37_0032_WP17 Brandschutzbedarfspl SAO.pdf

9.11.2024

95.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 12.12.2017
Uhrzeit
17:06
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
19.2.2026
Inhalt abgerufen
19. Februar 2026 um 11:08

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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